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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

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 am: 21. April 2024, 09:08:18 
Begonnen von GrünHörn92 - Letzter Beitrag von LwPersFw
Ausgangslage ist ja, dass das ArbPlSchG für FWDL generell und für SaZ mit der folgenden Maßgabe gilt:

§ 16a Wehrdienst als Soldat auf Zeit

(1) Dieses Gesetz gilt auch im Falle des Wehrdienstes als Soldat auf Zeit

1. für die zunächst auf sechs Monate festgesetzte Dienstzeit,
2. für die endgültig auf insgesamt nicht mehr als zwei Jahre festgesetzte Dienstzeit

mit der Maßgabe, dass die für den Grundwehrdienst der Wehrpflichtigen geltenden Vorschriften anzuwenden sind, ausgenommen § 9 Abs. 8 Satz 3, §§ 14a und § 14b."

Damit gilt für FWDL und SaZ der § 2 uneingeschränkt.

Folgend ein Urteil zur Auslegung des § 2:



"Landesarbeitsgericht Hessen
Urteil vom 17. Januar 2014 - Az: 3 Sa 232/13

Unzulässige Probezeitkündigung wegen bevorstehendem Wehrdienst

Auszug:

(1.)
Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis vor Beginn und nach Beendigung des Wehrdienstes (Grundwehrdienst und Wehrübungen) nicht aus Anlass des Wehrdienstes kündigen (§ 2 Abs. 2 Satz 1 ArbPlSchG). Jede Kündigung erfolgt dann aus Anlass des Wehrdienstes, wenn der bestehende oder bereits abgeleistete Wehrdienst dafür den Grund abgibt. Dafür genügt es, wenn der Wehrdienst mitbestimmendes Motiv des Arbeitgebers ist.
Eine Kündigung, die gegen § 2 Abs. 2 ArbPlSchG verstößt, ist nichtig (§ 134 BGB).

(2.)
Wenn der Arbeitnehmer behauptet, die Kündigung verstoße gegen die Kündigungsverbote gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 ArbPlSchG und der Arbeitgeber bestreitet dies, wird die Beweislast für die Kündigungsgründe nach § 2 Abs. 2 Satz 3 ArbPlSchG umgekehrt und der Arbeitgeber muss beweisen, dass die Einberufung zum Wehrdienst seinen Entschluss zur Kündigung des Wehrpflichtigen nicht bestimmt hat. Dabei kann sich der Arbeitgeber nicht auf ein Bestreiten beschränken, sondern muss das Gericht durch substantiierten Sachvortrag davon überzeugen, dass andere Gesichtspunkte seinen Entschluss zur Kündigung bestimmt haben. Bezüglich der Anforderungen an die Beweisführung muss mindestens verlangt werden, dass der Arbeitgeber Gründe dartut, die unabhängig von der Einberufung bei einem verständig denkenden Arbeitgeber ein Motiv für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses darstellen können.

Hier:
Dem Arbeitnehmer, der sich in Probezeit befindet, wird zum Antrittstag seines Wehrdienstes vom Arbeitgeber gekündigt, wobei der Arbeitgeber Kenntnis vom Einzug hat.

Diese Probezeitkündigung ist nichtig, da sie gegen § 2 Abs. 2 S. 1 ArbPlSchG verstößt.

Im Verfahren hat der Arbeitgeber lediglich subjektive Wertungen über die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers abgegeben, ohne diese durch hinreichende Tatsachen zu stützen."

https://www.arbeitsrecht-hessen.de/rechtsprechung/lag-hessen/detailansicht/artikel/unzulaessige-probezeitkuendigung-wegen-bevorstehendem-wehrdienst.html

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 am: 21. April 2024, 08:50:28 
Begonnen von Bbx.81 - Letzter Beitrag von BulleMölders
Wenn Sie die Entlassungspapiere (Urkunde ist nur schönes Beiwerk) insbesondere das Papier, wo die Entlassung Verfügt ist, unterschrieben haben, dann ist das Fix. Da wird keiner mehr dran rütteln. Ob Sie die Genehmigung bekommen kann Ihnen hier niemand sagen. Einzelfallentscheidung.

 53 
 am: 20. April 2024, 21:17:16 
Begonnen von Bbx.81 - Letzter Beitrag von SolSim
Was meinen Sie? Die Entlassung nach Du oder die Genehmigung, eine Stelle ein paar Tage vor Entlassung anzunehmen?

 54 
 am: 20. April 2024, 20:00:51 
Begonnen von Helmut Kirchhöfer - Letzter Beitrag von F_K
Fakenews.

Für den Wehrdienst wird ein Rentenpunkt gutgeschrieben.

01.05.1961 – 31.12.1981   
Ein Entgeltpunkt/Kalenderjahr bzw. 0,0833 Entgeltpunkte je vollen Kalendermonat.

(Quelle Rentenversicherung).

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/wehrdienst_und_rente.html

EDIT: inhaltliche Ergänzungen für den TE

 55 
 am: 20. April 2024, 19:39:24 
Begonnen von Helmut Kirchhöfer - Letzter Beitrag von Helmut Kirchhöfer
Hallo, ich könnte jedesmal kotzen, wenn ich höre wie stolz unsere Politiker auf die soldaten sind. Sie sind so stolz, dass es nichtmal dafür reicht für die Soldaten Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen. ich war Wehrpflichtiger für 15 Monate 1977-78. Heute fehlen mir die Monate an meiner Rente, auf Anfragen bei der Bundeswehr oder bei Politikern war ich denen nicht mal eine Antwort wert. Vielen Dank dafür

 56 
 am: 20. April 2024, 17:49:20 
Begonnen von Hoh-min-sama - Letzter Beitrag von Em22
Hey, das Problem, wie die anderen es beschrieben haben, hat eigentlich fast jeder, ich sage es mal so, ich hatte genau das selbe, am Anfang alles ungewohnt, starkes Heimweh gehabt und die Ausbilder waren auch nicht so die besten. Aber mein Tipp, den du von jedem hier hören wirst, beiß dich da durch, ich weiß wie schwer es ist, jedes Wochenende loszulassen, jeden Tag früh aufzustehen oder auch mal den Einlauf der Ausbilder zu ertragen, aber das legt sich alles, stell dir die Frage, wieso du das eigentlich machst? Wieso wolltest du das? Schließlich geht es hier um nichts geringeres als deine Zukunft, die du hier einfach wegschmeißen willst. Noch ein Tipp rede mit Familie und Freunden darüber, dass hat zumindest mir damals geholfen und siehe an, jetzt bin ich SAZ. Das Heimweh ist unter der Truppe, wo mir auch sicher jeder Zustimmt, sehr verbreitet. Baue Kontakt mit Kameraden auf, unternehmt auch mal etwas nach Dienst oder am Wochenende, sprich bleibt auch mal in der Kaserne, dann wirst du merken, wie sich das Heimweh nach und nach legt!:) Aber das alles liegt an dir!;) Am Ende bleibt es dir überlassen.


 57 
 am: 20. April 2024, 14:17:02 
Begonnen von Bbx.81 - Letzter Beitrag von Bbx.81
Hallo Gemeinde, ich stecke seit gut 2 Jahren in einem DU-Verfahren. seit ungefähr 6 Monaten habe ich nach etlichem Papierkram sowie unzähligen Ärztlichen Untersuchungen, die Bestätigung das ich Anfang August offizell aus der BW ausscheide. Ich habe dafür auch schon die ganzen Unterlagen sowie die Entlassungs ,,Urkunde`` bekommen und warte jetzt nur noch auf meine Auskleidung sowie die Entlassung im August. (bin bis DZE auch KZH)
Durchaus habe ich mich um meinen weitern Beruflichen Wertegang gekümmert und habe auch die zusage für eine stelle bei der ich ende Juli anfangen kann.
da die aber ein paar tage eher wie das DZE ist muss das vom Chef genehmigt werden. (und ja das geht da es hierfür einen Antrag gibt)
Nun zu meiner Frage, Kann die ganze Geschichte jetzt seitens der Bundeswehr nochmal rückgängig gemacht werden, oder ist die ganze Sache jetzt dingfest?

 58 
 am: 20. April 2024, 12:14:49 
Begonnen von Hoh-min-sama - Letzter Beitrag von MikaW.
Wie von den vorherigen Kommentaren beschrieben, ist die Grundausbildung anfangs immer schwer.
Die Trennung von zuhause, seinem gewohnten Umfeld ist für viele anfangs schwer, da sie es in der Form noch nie im Leben hatten.

Ich wollte an meinem ersten Tag der GA hinschmeißen, jetzt werde ich Ende des Jahres Feldwebel und habe mich für 16 Jahre verpflichtet und könnte mir kein Leben außerhalb der Bundeswehr vorstellen.

Also mein Rat, zieh die GA durch und schau dir Stammeinheit an!

 59 
 am: 20. April 2024, 11:40:07 
Begonnen von grombel - Letzter Beitrag von grombel
Super, danke.

Schönes Wochenende noch!

 60 
 am: 20. April 2024, 11:39:19 
Begonnen von grombel - Letzter Beitrag von KlausP
Ja, genau.

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