Ich zahle an meine Partnerin, sie an die Genossenschaft.
Geregelt ist jedoch das ich genauso viel vom Mietzins des Dauernutzungsvertrags übernehme wie Sie, quasi 50/50 da wir die Wohnung gemeinsam bewohnen.
"Der Mietzins wird durch Hauptmieter und Untermieter zu gleichen Teilen entrichtet. Der Mietzins beträgt in Worten... Der Untermieter entrichtet seinen Anteil zum Ende jedes Monats an den Hauptmieter"
"Ändern sich Miete (...)"
"(...)NK richtet sich nach den Vorschriften des Hauptmietvertrags und ist durch beide zu gleichen Teilen zu entrichten."
Aber darum geht es im moment ja noch nicht
Gibt es eine Ausnahmeregelung wenn nicht beide als Hauptmieter eines Dauernutzungsvertrags einer Genossenschaft auftauchen können?
Ich sag Mal so, bei meinem letzten refü würde eindeutig ausgelegt, dass ich mit ihr zusammenlebe und Miete zahle und nur durch eine vertragliche Modalität der Genossenschaft bei Einverständnis dieser zur Untermiete nicht schlechter gestellt werden kann als Eheleute da wir ja faktisch in einer auf Dauer angelegten Partnerschaft und eheähnlicher Gemeinschaft leben.
Für mich ist das Verfügungsrecht und eine gesamte Auslegung des 10(3) bukg interessant, da ich das nicht deuten kann. Was bedeutet Verfügungsrecht? Auch meine Partnerin hat ja faktisch nicht das Verfügungsrecht, da sie es sich mit der Genossenschaft teilt, sie hat Besitz aber nicht Eigentum.
Zur nächsten Antwort. Schnell gegoogelt ist ja fein, die Frage was Verfügungsrecht bedeutet kann aber dadurch nicht erklärt werden.
Der Knackpunkt ist eben, dass ich nicht die Küche und Bad mitbenutze, sondern wir die gesamte Wohnung nutzen.
Gemeinsames Schlafzimmer, Wohnzimmer, Arbeitszimmer Bad und Küche. Ich habe nicht nur ein Zimmer.
Bewohne ich nun ein haus (gekauft durch Partnerin) mit, zahle gemeinsam mit ihr ab, setze einen Vertrag auf zur Miete ist die Situation ja ähnlich.
Faktisch leben wir gemeinsam in der Wohnung.