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Zusammenfassung

Autor: F_K
« am: 18. Oktober 2017, 08:56:36 »

Zitat
Das sollte man Ihnen aber irgendwann schonmal erzählt haben.

.. bleiben wir doch genau in der Sprache:

- Der TE hat SCHRIFTLICH seine bundesweite Versetzbarkeit und weltweite Einsetzbarkeit erklärt.
Autor: BSG1966
« am: 18. Oktober 2017, 08:33:26 »

Ansonsten gilt wie immer - Sie sind bei der BUNDESwehr und nicht bei der Heimatwehr. Es kann passieren, dass Sie irgendwann versetzt werden. Ja, auch aufs Schiff. Ja, auch nach Bayern. Ihre Bedürfnisse werden berücksichtigt, was nicht bedeutet, dass alles nach Ihrer Nase läuft. Wenn dienstliche Gründe es erforderlich machen, dass Sie 700km weit weg versetzt werden, dann werden Sie 700km weit weg versetzt.

Das sollte man Ihnen aber irgendwann schonmal erzählt haben.
Autor: BulleMölders
« am: 18. Oktober 2017, 07:13:37 »

Meine Tätigkeit ist Überall vertreten. Also nichts Marinespezifisches
Wenn ich das richtig gelesen habe, werden Sie ja 31er und da dann doch sicher für ein bestimtes Waffensystem ausgebildet. Und damit hätte es sich dann schon mal mit dem "Meine Tätigkeit ist Überall vertreten."

Autor: Ralf
« am: 18. Oktober 2017, 06:37:55 »

Das ist ein Thema, da wird ein PersFw nicht helfen können, weil er da nicht die Gesamtzusammenhänge kennt.
Das kann nämlich durchaus passieren . Letztes Jahr war durch fehlendes Personal an Bord die Einsatzbereitschaft einiger Boote und Schiffe gefährdet. Da wurden sowohl aus der Marine als auch aus der SKB die entsprechenden Dienstposten nachbesetzt, um die Plattformen weiter betreiben zu können und die Einsatzverpflichtungen zu erfüllen.
Und möglich ist das, denn sogar das BVerwG hat entschieden "Der Soldat hat grundsätzlich keinen Anspruch auf eine bestimmte fachliche oder örtliche Verwendung oder auf Verwendung auf einem bestimmten Dienstposten. Ein dahingehender Anspruch lässt sich auch nicht aus der Fürsorgepflicht ableiten. Vielmehr entscheidet der zuständige Vorgesetzte über die Verwendung eines Soldaten, sofern hierfür ein dienstliches Bedürfnis besteht, nach seinem pflichtgemäßen Ermessen."
Trotzdem ist der Rat "einfach abwarten" der Richtige. Es kommt ja nur selten vor, dass solche drastischen Maßnahmen ergriffen werden. Es sei denn, das kommt überhaupt nicht in Frage, dann halte ich es wie Ulli:
Zitat
Warum geht man zur Marine, wenn man auf keinen Fall auf ein Schiff will? Warum geht man zur Bundeswehr, wenn Versetzungen so ein Problem sind?
Dann solltest du die Konsequenzen innerhalb der EÜ ziehen.
Autor: WhiskeyEcho
« am: 17. Oktober 2017, 23:13:50 »

Dann würde ich einfach mal abwarten. Ansonsten mal mit dem PersFw darüber sprechen, ob man einfach so an Board versetzt werden kann. Könnte mir nicht vorstellen, dass das üblich ist. Kann dazu aber keine genaue Antwort geben. Aber wie gesagt; PersFw
Autor: THwuestenfuchs
« am: 17. Oktober 2017, 21:42:28 »

Mit dem Versetzen an sich habe ich kein Problem. Aber ich möchte eben nicht aufs Schhiff. Meine Tätigkeit ist Überall vertreten. Also nichts Marinespezifisches
Autor: WhiskeyEcho
« am: 17. Oktober 2017, 21:19:49 »

Ja das war wohl eher die falsche TSK-Wahl.

Man sollte damit rechnen bundesweit versetzt werden zu können. Jedoch wird, so fern möglich, auf die Standortwahl eingegangen. Falls es eine TSK-übergreifende Tätigkeit ist, kann man zur Not auch über einen Wechsel nachdenken, falls eine Versetzung ansteht. Ist aber alles nicht sicher, ob es so klappt.

Wie oben schon erwähnt, sollte man darüber nachdenken, ob der Soldatenberuf dann der richtige Beruf ist.
Autor: Andi8111
« am: 17. Oktober 2017, 21:13:43 »

Seit dem 4.10. soldat....
Autor: ulli76
« am: 17. Oktober 2017, 20:51:50 »

Warum geht man zur Marine, wenn man auf keinen Fall auf ein Schiff will? Warum geht man zur Bundeswehr, wenn Versetzungen so ein Problem sind?

Das kann doch echt mal wieder nicht wahr sein!
Autor: THwuestenfuchs
« am: 17. Oktober 2017, 20:47:40 »

Hallo,

ich habe ein paar Fragen zur Stammeinheit in bezug auf versetzung.


Ich bin SAZ 12 und befinde mich gerade in der Ausbildung, wenn ich jetzt nach 4 Jahren (meine Ausbildungszeit) bei der Stammeinheit fest angekommen bin, kann es dann passieren das ich aufeinmal Versetzt werde? Oder was passiert wenn die Stammeinheit aufgelöst wird? Ich werde bei der Marine auf einer Land Diensstelle eingestetz und möchte wenn ich erlich bin nicht aufs Schiff kommen, daher habe ich Angst das der Fall mal eintreten kann und ich verstezt werde.... in wie fern wird in so einem Fall auf die Bedürfnisse eingegangen?

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