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Zusammenfassung

Autor: FoxtrotUniform
« am: 14. Juni 2019, 16:52:02 »

Es gibt in der Luftwaffenkaserne WAHN eine Amateurfunkgruppe. Dürfte sich über das WANBw finden lassen.

Gesendet von meinem Mobilgerät

Autor: InstUffzSEAKlima
« am: 13. Juni 2019, 00:44:19 »

Für antennengeschädigten OMs/XLs, die die Woche über in der Kaserne sind, ist das sicher eine sehr vorteilhafte Sache, allerdings habe ich aus unserer Kasernenordnung in Erinnerung, das der Betrieb jeglicher privater Sende-/Empfangstechnik, egal ob für Amateurfunkdienst oder andere Funkanwendungen (mit Allgemeinzuteilung, wie z.B. CB- und PMR-Funk). Hintergrund waren die mögliche Störung von Bw-eigenen Anlagen und Einrichtungen. Bei leistungsstarken SSB-Signalen ist diese Befürchtung nachvollziehbar, aber mit entsprechenden Maßnahmen sind solche Probleme leicht in Griff zu bekommen.

Früher war der AFu wesentlich populärer und verbreiteter als heute. In der CQDL standen schon etliche Stories von ehem. Soldaten, die zu Zeiten des kalten Krieges bei Übungen usw. das eine oder andere QSO mit OMs des damaligen "Feindes" geführt haben. Das geschah teilweise sogar in Gegenwart der Vorgesetzten, wenn diese kein CW verstanden. Diese gingen von dienstlichem Meldungsverkehr aus - HI.
Autor: LwPersFw
« am: 12. Juni 2019, 14:27:29 »

Ob es etwas Neues dazu gibt ... weiß ich auch nicht ...

Es gibt aber etwas Altes ... das immer noch genutzt wird:

"Richtlinie für die Ausübung des Amateurfunks durch Bundeswehrangehörige"

zu finden in VMBl 1999 , Seite 212 ff

Dies ist i.d.R. in der Kasernenordnung der Dienststelle umgesetzt.

Auszug:

"Funkamateure im Sinne des Amateurfunkgesetzes 1) verfügen
über Kenntnisse und Erfahrungen, die für die Bundeswehr von
großem Nutzen sein können. Ihre Aufgeschlossenheit gegenüber
dem Fernmeldewesen und der Elektronik verdient Beachtung
und Unterstützung.

Ich erlasse daher für die Ausübung des Amateurfunks durch
Bundeswehrangehörige (Soldaten, Richter, Beamte und Arbeitnehmer)
und Bundeswehr-Rahmenpersonal folgende Richtlinie:

1. Betreuung des Funkamateurs

a) Dienststellen der Bundeswehr sollen bei Verwendungsentscheidungen
die Vorbildung als Funkamateur angemessen berücksichtigen.

b) Für den Bau und Betrieb von Amateurfunkstellen durch Bundeswehrangehörige
können geeignete Räume gemäß Erlaß VMBl 1969 S. 409 zur Verfügung gestellt werden.
Der freiwillige Zusammenschluß von Bundeswehrangehörigen zum Bau und Betrieb
von Amateurfunkstellen innerhalb des Standortes ist zu fördern.

Es wird darauf hingewiesen, daß die Bestimmungen und Festlegungen
des Amateurfunkgesetzes für Angehörige der Bundeswehr verbindlich sind.

Innerhalb von Liegenschaften, Anlagen oder Einrichtungen
der Bundeswehr dürfen Bundeswehrangehörige den Amateurfunk
an Amateurfunkstellen nur dann ausüben, wenn sie
zur Teilnahme am Amateurfunkdienst zugelassen sind. Für
jede Amateurfunkstelle ist ein Verantwortlicher zu benennen."



Wer also innerhalb der Liegenschaft funken will...

+ muss dies beim Kasernenkommandanten anmelden und sich genehmigen lassen

+ muss u.a. dabei beachten:

"Aus den QSL-Karten und der Rufzeichenliste der Amateurfunkstellen der Bundesrepublik Deutschland
darf die Zugehörigkeit zur Bundeswehr nicht hervorgehen.
Als Anschrift ist nur die Privatadresse anzugeben oder nur die Straße und Hausnummer der Anlage oder Einrichtung der Bundeswehr."



Wer also mehr dazu wissen will ... Kasernenordnung lesen ... oder KasFw/KasOffz fragen.
Autor: DLKE
« am: 12. Juni 2019, 13:14:49 »

Das Thema sollte wieder aktuell werden:
Dem Vernehmen nach gibt es eine rel. aktuelle Anordnung / einen Erlass oder wie auch immer man das nennen mag, wonach der Amateurfunk in der BW gefoerdert werden soll. Leider habe ich im Netz (noch) nichts dazu gefunden. Falls jmd. aus dem aktiven Dienst da besser informiert ist waere eine Info hier recht willkommen.
ich traeume ja immer noch von einer Entwicklung wie sie im "MARS" der US Streitkraefte etabliert ist. Wuerde sicher auch der Oeffentlichkeitsarbeit entegen kommen.

73
Juergen
Autor: Loopium
« am: 25. Januar 2013, 20:06:33 »

Das wäre mal eine super Sache; Funkkontakt mit Kameraden im Einsatz...
Hat Jemand genauere Daten (zb Band/ Frequenz) auf der man sich hören könnte ???

Viele Grüße
Sascha
Autor: erdpichel
« am: 25. Januar 2013, 19:46:53 »

Hab zwar keine Ahnung davon, weiß aber, dass es geht.
Hatten sogar einen Hauptmann im Einsatz, der sich in Deutschland schon ne Genehmigung aus Kabul geholt hat und der dann auch im Einsatz gefunkt hat.
Autor: Loopium
« am: 23. Januar 2013, 20:47:54 »

...auch wenn die Fragen leider verjährt sind... ;D
möchte ich das Thema gern nochmal aufgreifen...

Ich habe vor ca. einem halben Jahr selbst die Amateurfunkprüfung in der Klasse A absolviert
und würde mich auch über Kontakt von "Gleichgesinnten" freuen...

Natürlich stehe ich für Fragen zu diesem Thema auch gern zur Verfügung.

73 de Sascha

(so der Gruß unter den Funkamateuren;  ;D  73 = viele Grüße )
Autor: HeeresStUffz
« am: 24. März 2008, 16:03:45 »

Hallo,

Hat jemand im Forum Erfahrung mit dem Thema? Gibt es derzeit aktive Gruppen wie zur Zeit von DR5ØBUND? Sind diese in irgendeiner Form organisiert? Kennt jemand bestehende Kooperationen zwischen BW und beispielsweise dem Deutschen Amateur Radio Club (DARC) bzw. dessen OVs?

MkG
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