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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: Nietzsch3 am 02. Oktober 2017, 17:16:15

Titel: Trennungsgeld
Beitrag von: Nietzsch3 am 02. Oktober 2017, 17:16:15
Ich habe eine Frage zum Trennungsgeld. Ich habe aktuell keinen Trennungsgeldanspruch, moechte mir nun aber eine Wohnung nehmen, die mehr als 30 Kilometer vom Dienststandort entfernt ist. Was ich mich nun Frage: Wenn ich mir heute eine Wohnung nehme und im Mai 2018 von meinem Standort aus auf Lehrgang nach Munster geschickt werde, erhalte ich dann einen andauernden Trennungsgeldanspruch. Ich habe gelesen, dass man fuer eine Wohnung dann taeglich 7,87 Euro bekommt plus steueriche Absetzbarkeit der Mahlzeiten, man aber wenn man verheiratet ist 11,81 Euro bekommt. Bekommt man dann wenn man schon Trennungsgeld empfaengt und heiratet diesen Zuschlag sofort?

Schon mal Danke fuer die Beantwortung der Fragen.

Mfg Nietzsch3
Titel: Antw:Trennungsgeld
Beitrag von: KlausP am 02. Oktober 2017, 17:27:55
Einen dauernden TG-Anspruch erwerben Sie dadurch nicht sondern nur für die nachfolgenden Personalmaßnahmen, also für Kommandierungen oder spätere Versetzungen.
Titel: Antw:Trennungsgeld
Beitrag von: N0rdlicht am 02. Oktober 2017, 19:09:47
...Ich habe gelesen, dass man fuer eine Wohnung dann taeglich 7,87 Euro bekommt plus steueriche Absetzbarkeit der Mahlzeiten, man aber wenn man verheiratet ist 11,81 Euro bekommt. Bekommt man dann wenn man schon Trennungsgeld empfaengt und heiratet diesen Zuschlag sofort?

Mfg Nietzsch3

Auch wenn sich die Sätze etwas erhöht haben (8,04€ / 12,07€), ist es richtig, dass es diese beiden Summen gewährt werden können. Jedoch hat dieses nichts mit der Tatsache zu tun, dass Sie verheiratet sind, sondern mit dem Zeitpunkt der Umzugs bei Zusage der UKV. Für Sie wird (wenn an Ihrem Standort drei Mahlzeiten zur Verfügung gestellt werden) die kleiner Summe gelten und auch nur wie bereits erläutert bei Lehrgängen oder einer späteren Versetzung.

Hier mal zum nachlesen der Gesetzestext: https://www.jurion.de/gesetze/tgv/3/ (https://www.jurion.de/gesetze/tgv/3/)

Der Punkt mit der steuerlichen Absetzbarkeit, gilt nur für die ersten drei Monate und bietet auch kein großen Vorteil, da das Trennungsgeld in den ersten drei Monaten steuerfrei (TG nach §3) ist. Wenn die Mahlzeiten steuerlich nicht geltend gemacht werden würden, würde das Trennungsgeld ggf. im nachhinein versteuert werden müssen.

Titel: Antw:Trennungsgeld
Beitrag von: KlausP am 02. Oktober 2017, 19:41:52
Zitat
... Bekommt man dann wenn man schon Trennungsgeld empfaengt und heiratet diesen Zuschlag sofort? ...

Für Ihren jetzigen Dienstort bekommen Sie gar kein Trennungsgeld.