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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Verbeamtung und Auslandseinsatz im gD  (Gelesen 11594 mal)

Beamter oder Soldat

  • Gast
Antw:Verbeamtung und Auslandseinsatz im gD
« Antwort #15 am: 04. März 2017, 20:37:47 »

Könnten sie es erläutern , so das es ein Laie auch versteht  :)
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Papierberg

  • Gast
Antw:Verbeamtung und Auslandseinsatz im gD
« Antwort #16 am: 04. März 2017, 22:47:27 »

Der mit dem Soldatenstatus aus genannten Gründen einhergehende Schutz führt dazu, dass bei Beteiligung der Wehrverwaltung an Einsatzkontingenten in Krisengebieten ein Statuswechsel vorgesehen wird. Im Ergebnis also Teilnahme ziviler Bundeswehrangehöriger auf freiwilliger Basis.
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Ralf

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Antw:Verbeamtung und Auslandseinsatz im gD
« Antwort #17 am: 05. März 2017, 06:56:31 »

Es gab bei ISAF oder nun bei RS auch ziv. Beamte, gerade in der Wehrverwaltung, im Einsatz.
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Papierberg

  • Gast
Antw:Verbeamtung und Auslandseinsatz im gD
« Antwort #18 am: 05. März 2017, 10:12:26 »

Dann vermutlich zur Wahrnehmung kurzer Dienstgeschäfte im Rahmen ihrer Fachaufgaben für die Dienststelle (hoffentlich dann geimpft und mit Schutzkleidung), nicht jedoch als regulärer Kontingentteilnehmer. Rein theoretisch ist selbstverständlich alles denkbar, die aktuellen Aufrufe für eine Besetzung freier Dienstposten in verschiedenen Einsatzgebieten - die ich in den letzten Wochen und Monaten gesehen habe - betreffen allerdings ausschließlich und richtigerweise Verwendungen von zivilen Mitarbeitern, die im Soldatenstatus durchzuführen sind. Im Einzelfall mag es Ausreißer geben, inzwischen sind die zivilen Organisationsbereiche auf solche Unterstützungsleistungen organisatorisch und verfahrenstechnisch besser eingestellt.
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LwPersFw

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Antw:Verbeamtung und Auslandseinsatz im gD
« Antwort #19 am: 05. März 2017, 11:53:26 »

Die Ausgangsfrage war ja...

Beamter vs Auslandseinsatz  (egal ob als Beamter oder im vorübergehenden Status Soldat)

Hier bleibt festzuhalten:

+ jeder Bewerber muss die von mir genannte Erklärung unterschreiben
+ Verweigert er/sie dies ... muss jeder mit möglichen Folgen leben...


Was dann den konkreten Einsatz betrifft, gilt als Anhalt:

"Um die Beteiligung der  Wehrverwaltung an den Auslandseinsätzen durchhaltefähig sicherzustellen, wurden in den inländischen Dienststellen sogenannte Einsatzdienstposten gebildet: Rund 200 Dienstposten der Kategorie I sind primär für den Einsatz vorgesehen und stehen nur nachrangig für den Inlandsbetrieb zur  Verfügung. Das darauf eingesetzte Personal hat mit kurzfristigen  Auslandsverwendungen zu rechnen. Mit den Dienstposten der Kategorie II werden die laufenden Einsätze und die Personalregeneration in den Einsatzkontingenten sichergestellt. Das Personal der Kategorie II nimmt in Erstfunktion grundsätzlich  Aufgaben des Inlandsbetriebs wahr. Um diese Dienstposten anforderungsgerecht besetzen zu können, muss einsatzfähiges und einsatzbereites Personal gefunden, ausgebildet und gefördert werden. Ziel ist es, einen angemessenen großen Personalstamm auf Dauer verfügbar zu machen, aus dem die zivilen Einsatzaufgaben unter allen Eventualitäten abgedeckt werden können."

"Die zivilen  Angehörigen der Bundeswehr nehmen, soweit die Gefährdungslage im jeweiligen Einsatzgebiet dies erfordert, im Soldatenstatus an den Auslandseinsätzen teil."

D.h.

1.
keine besondere Gefährdungslage : Einsatz als Zivilist

(Ausnahmen gibt es aber trotzdem, bzw. der Beamte/AN erklärt das er trotz Gefährdungslage nicht als Soldat gehen will)

2.
Die Frage der Verbeamtung hängt auch von den konkreten Anforderungen des jeweiligen Dienstpostens  im Inland ab.
Es gibt z.B. Dienstposten, die eine Auslandsverwendung ausdrücklich vorsehen ... und das dann auch im Soldatenstatus. z.B. bestimmte Truppenpsychologen-Dienstposten

Ist man für solch einen Dienstposten geplant, erfüllt dann aber nicht die geforderten Vorrausetzungen - Bereitschaft zum Auslandseinsatz oder keine ärztl. Auslandsdienstverwendungsfähigkeit - erfolgt keine Verbeamtung.
Dies hat das BVerwG auch als rechtmäßig bestätigt.

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aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen
 

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