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Zusammenfassung

Autor: Jens79
« am: 07. Oktober 2017, 17:44:54 »

Die Feldpost wird bezueglich der Sicherheitsbestimmungen im Lufttransport von den Feldjaegern durchleuchte. Die duerfen aber die Feldpost auf Grund des Postgeheimnisses nicht oeffnen. Wenn also ein Gegenstand drin ist der ein verbotner Gegenstans sein KOENNTE, dann schicken die es einfach zurueck.
Ist den das wirklich nur ein Ladekabel? Bei meinem Bartschneider ist das eher so eine Ladestation, die koennte natuerlich wie ein Akku aussehen. Oder die Kekese sind in einer Dose. Ist der Mann in einem Einsatz wo es Urlaube gibt? Dann koennte man die Sache naemlioch einem Kameraden im Handgepaeck mitgeben,.


Eisensoldat


Die FJg schicken ganz sicher kein Paket zurück. Das macht das schon das Feldpostamt selbst.

Aber mal was anderes.

An welche Adresse genau schickst du denn das Paket?

Autor: LwPersFw
« am: 07. Oktober 2017, 15:18:40 »

"Besondere Hinweise für Sendungen, die Gefahrgut enthalten:

Alle Absender / Empfänger von Feldpostsendungen sind darüber zu informieren,
dass die Feldpost im Lufttransport zugeführt oder abgeleitet wird und damit für alle
Sendungen mit Wareninhalt die Bestimmungen für Gefahrguttransporte Luft gem. IATA gelten.

Sendungen, die Gefahrgut oberhalb der zulässigen Grenzen gem. IATA enthalten, werden:

o bei der Feldpostelle im Einsatz dem Absender zurückgegeben,

o in der Feldpostleitstelle Darmstadt die „Annahme verweigert“ und mit
entsprechendem Vermerk ebenfalls an den Absender zurückgeschickt.

Aufgrund der Wahrung des § 39 Postgesetz (Postgeheimnis) ist es nicht
möglich, den genauen Rücksendegrund (Inhalt) auf der Sendung zu vermerken.

Der Absender hat jedoch durch Rückruf (TelNr. ist auf Sendung
vermerkt) in der Feldpostleitstelle DARMSTADT die Möglichkeit,
entsprechende Auskünfte von den Feldpostsoldaten zu bekommen.


Beispiele für Gefahrgüter im Lufttransport:

o gefüllte Feuerzeuge mit Benzin oder Gas
o elektronische Geräte mit Lithiumbatterien (z.B. Notebook, Mobiltelefon)
o Druckgaspackungen (z.B. Spraydosen)
o Alkoholische Getränke mit mehr als 24% Alkoholgehalt

 Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass alle Sendungen nach den Bestimmungen für die Luftsicherheit der Bundeswehr einer 100% Kontrolle unterzogen werden."




"Bei Fragen in Bezug auf die Einhaltung der Bestimmungen zum Gefahrgutversand und
den Bestimmungen zur Luftsicherheit wenden sich Bundeswehrangehörige bitte an das
zuständige Personal in der Feldpostleitstelle DARMSTADT.
Beauftragte Person Gefahrgut Organisation/Sicherheitsbeauftragter Luftsicherheit
Tel: 06151 508 2132"
Autor: Eisensoldat
« am: 07. Oktober 2017, 14:55:40 »

Die Feldpost wird bezueglich der Sicherheitsbestimmungen im Lufttransport von den Feldjaegern durchleuchte. Die duerfen aber die Feldpost auf Grund des Postgeheimnisses nicht oeffnen. Wenn also ein Gegenstand drin ist der ein verbotner Gegenstans sein KOENNTE, dann schicken die es einfach zurueck.
Ist den das wirklich nur ein Ladekabel? Bei meinem Bartschneider ist das eher so eine Ladestation, die koennte natuerlich wie ein Akku aussehen. Oder die Kekese sind in einer Dose. Ist der Mann in einem Einsatz wo es Urlaube gibt? Dann koennte man die Sache naemlioch einem Kameraden im Handgepaeck mitgeben,.
mkg

Eisensoldat
Autor: ulli76
« am: 07. Oktober 2017, 14:43:38 »

Nix sonst mit drin? Flüssigkeiten, Batterien oder so?
Autor: Mizzzie
« am: 07. Oktober 2017, 12:34:59 »

Die Feldpost in Darmstadt
Autor: KlausP
« am: 07. Oktober 2017, 12:29:35 »

Wer hat das denn zurück gewiesene?  Die Feldpost? Die normale Post? Der Zoll?
Autor: Mizzzie
« am: 07. Oktober 2017, 12:19:20 »

Hallo zusammen,
Ich hab da mal ne Frage: mein Mann ist aktuell im irak u ich versuche zum
3. mal ein Paket zu schicken - einmal kam es ohne Erklärung zurück u nun mit einem Aufkleber Annahme verweigert - Inhalt verstößt gegen die bestimmungen
Autor: Eisensoldat
« am: 06. Oktober 2017, 10:44:04 »

Im Gegentum!!

Als ehemaliger Feldpostbeauftragter im Einsatz und z.Z.t wieder im Einsatz weiss ich dass die Adresse nur aus dem Dienstgrad, Vorname, Name, dem Kontigentnahmen (wird dem Soldaten mitgeteilt und lautet z.B. Dt A MINUSCA) eventuell noch einem Ort wenn der Einsatz mehrere Standorte mit jeweils eigener Feldpost hat, sowie die Adresse vom Feldpostzentrum in Darmstadt bestehen darf.
Alle weiteren Zusaetze verwirren nur und koennen zu verspaeteter oder fehlerhafter Zustellung fuehren.
Der Feldpostler im Einsatz findet die Kameraden schon.
mkg Eisensoldat
Autor: ulli76
« am: 22. September 2017, 16:49:12 »

Bei kleinen Einsätzen ist das eh kein Problem- da kennt man sich ja in der Regel persönlich.
Probleme könnte es z.B. in Mazar-e-Sharif geben, weil dort alles etwas unübersichtlicher ist. Wenn er Versorger ist, wäre z.B. wichtig, ob er Versorger in einer ganz anderen Einheit ist (z.B. bei den Sanis oder Kampftruppe) oder ob er zu einer Versorgungskompanie gehört.

Wenn du im Familienbetreuungszentrum registriert bist, könntest du dort nachfragen. Oder wenn du Freunde von ihm kennst oder andere Angehörige aus dem gleichen Einsatz. VIelleicht mal bei seinen Eltern nachfragen, ob die die volle Adresse haben?
Autor: Tronix
« am: 22. September 2017, 12:56:41 »

Lieben Dank, dass ist die Antwort die ich gebraucht habe.
Dann versuche ich mal mein Glück.
Autor: dunstig
« am: 22. September 2017, 12:12:08 »

Sicher? Hatte eine Mail an das Einsatzführungskommando in Berlin geschrieben und die sagten mir das es fast unmöglich sei ohne diese Angabe die Post zuzustellen.

Leider findet man keine genaue Hilfestellung zu solch einem Fall bzw. keinen konkreten Kontakt der einem Auskunft geben kann. Oder ich bin einfach nur zu blind. Möchte ich jetzt nicht ausschließen.

Natürlich ist es besser und einfacher, wenn die Einheit auch bekannt ist. Aus persönlicher Erfahrung kann ich aber sagen, dass die Zustellung der Feldpost für zwei Freunde von mir (sowohl in Mali als auch Afghanistan) auch ohne Angabe der genauen Einheit erfolgte.
Autor: Tronix
« am: 22. September 2017, 11:04:33 »

Sicher? Hatte eine Mail an das Einsatzführungskommando in Berlin geschrieben und die sagten mir das es fast unmöglich sei ohne diese Angabe die Post zuzustellen.

Leider findet man keine genaue Hilfestellung zu solch einem Fall bzw. keinen konkreten Kontakt der einem Auskunft geben kann. Oder ich bin einfach nur zu blind. Möchte ich jetzt nicht ausschließen.
Autor: dunstig
« am: 22. September 2017, 10:53:39 »

Auch ohne Angabe der Einheit findet die Feldpost ihren Weg. :)
Autor: Tronix
« am: 22. September 2017, 10:38:45 »

Halli Hallo,

Ich hoffe das Thema passt hier rein. Wenn nicht dann bitte verschieben.
Ich habe vor eine Feldpost zu versenden als kleine Überraschung.
Habe mir diesbezüglich sämtliche Informationen die man dazu braucht geholt. Allerdings scheitere ich an der Angabe des Truppenteils/der Einheit.
Zählt "Versorgung" als Angabe oder muss es spezifischer sein?
Wenn ja, gibt es eine Möglichkeit das irgendwo herraus zu bekommen als bei der Person selbst ?

LG
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