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Zusammenfassung

Autor: Tommie
« am: 02. Oktober 2017, 11:59:47 »

@ F_K:

Danke! Gefunden ...


Dafür gibt es eine Zulage in Höhe von € 86,28, die auch als solche gekennzeichnet in der Wehrsoldabrechnung stehen sollte!
Autor: F_K
« am: 02. Oktober 2017, 11:55:56 »

@ Tommie:

Anlage 2 Wehrsoldgesetz , 6. Fallschirmspringer ...
Autor: Tommie
« am: 02. Oktober 2017, 11:48:09 »

Ach ja, seit wann bekommen FWDL überhaupt "Bezüge", für die sie "Bezügeabrechnungen" erhalten? Heißt das nicht nach wie vor Wehrsoldabtrechnung?
Autor: Tommie
« am: 01. Oktober 2017, 21:10:39 »

Bekommen FWDL eine Springerzulage bezahlt? Ich denke doch, eher nicht! Die bekommen SaZ und BS!
Autor: KlausP
« am: 29. September 2017, 12:12:55 »

Das mit dem "Abmelden" aus der Verpflegung wird dort gar nicht vermerkt - außerdem kann man sich nicht einfach so "abmelden" sonder man kann einen "Antrag auf Befreiung von der Verpflichtung zur Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung" stellen. Sie werden es merken, wenn Ihnen das entsprechende Verpflegungsgeld überwiesen wird. Das wiederum sollte auf der Abrechnung erscheinen. Dabei ist zu beachten, dass das immer erst rückwirkend für den Vormonat gezahlt wird.
Autor: DaybyDay1
« am: 29. September 2017, 11:21:38 »

PS: Ich bin FWDL 23
Autor: DaybyDay1
« am: 29. September 2017, 11:20:49 »

Hallo,

ich möchte gerne wissen, wo ich auf der Bezügeabrechnung herausfinden kann ob ich meine Springerzulage erhalte. Außerdem habe ich mich seit 4 Monaten von der Verpflegung abgemeldet und will auch wissen wo das auf der Abrechnung vermerkt ist.

MfG

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