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Zusammenfassung

Autor: BSG1966
« am: 25. August 2019, 15:21:25 »

kann den Gesetzestext leider nicht ändern :)
Autor: F_K
« am: 25. August 2019, 15:08:48 »

Wegfall der Bezüge!

.. und eine Familienfeier ist kein wichtiger Grund in dem Sinne ...
Autor: BSG1966
« am: 25. August 2019, 15:06:04 »

mit Quelle - jein.

Es gilt für Soldaten die Regelung der Bundesbeamten.

Bei §21 "Sonderurlaub aus persönlichen Anlässen" ist die Eheschließung tatsächlich nicht aufgeführt.

Es KANN allerdings nach §22, "Sonderurlaub in anderen Fällen", unter Umständen ebensolcher gewährt werden:

Zitat
(1) Sonderurlaub unter Wegfall der Besoldung kann gewährt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

Wenn es also in einer Einheit Gang und Gäbe ist, dass Soldaten und Soldatinnen für Ihre Heirat freigestellt werden, kann man sowas ähnliches wie einen Anspruch ableiten, da Gleichbehandlung.
Autor: Nachtmensch
« am: 25. August 2019, 14:26:02 »

Ohne eine Quelle grade zur Hand zu haben, gibt es trotzdem keinen Sonderurlaub bei Heirat. Dabei ist es egal, ob man Beamter oder Soldat ist.
Autor: BSG1966
« am: 25. August 2019, 13:32:37 »

Und der müsste auch genehmigt werden.

Ihr Bruder kann Urlaub nehmen, unter Umständen kann auch, naja, nennen wir es "Überstundenabbau" gemacht werden. Er sollte einfach mal mit seinem Spieß sprechen, in der Regel kann man für sowas eine einfache Lösung finden.
Autor: KlausP
« am: 25. August 2019, 11:00:05 »

Sonderurlaub kann nur für die eigene Eheschließung gewährt werden.
Autor: Steve14
« am: 25. August 2019, 10:54:27 »

Hallo,

Ich hoffe mir kann jemand helfen.
Und zwar werde ich Heiraten, bekommt mein Bruder der beim Bund ist Sonderurlaub ? Oder muss er sich einen normalen Urlaubstag nehmen ?
Falls ihm ein Sonderurlaub zusteht, muss der auch Genehmigt werden ?
Gruß
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