Autor: croned
« am: 20. Juli 2019, 16:50:10 »Gibt es eigentlich eine Einstellung als §43(3) SLV i.V.m. §26(2) als SaZ 02/03 oder ist das nicht vorgesehen?
AUS AKTUELLEM ANLASS:
in letzte Zeit häufen sich in Beitragen einige identifizierbaren Daten:
Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden
Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen
Des ist lustig: die neue Ausbildung bis Beginn Studium ist die gleiche die ich 1982 als RoA i.d.W (15) durchlaufen habe. Also Grundi, dann Dienst in Stammeinheit dann Fahnenjunkerlehrgang, Entlassung als Fahnenjunker, dann die weiteren Lehrgänge im Rahmen von WÜ.
Sollten die ROA jetzt den gleichen Werdegang haben wie die OA, dann wird das wieder so wie vor 40 Jahren
So kannte ich das bis Ende der 90er auch noch (allerdings für SaZ 2 mit ZgFhrLehG und Entlassung als Fähnr). Back to the Roots also
Das ist die ganz normale Vollausbildung in der Truppengattung nach der Grundausbildung. Z. B. Leo II Richtschütze oder Aufklärer im Fennek. Wir gingen dann auf den Springerlehrgang und bekamen Ausbildung an TOW/ FK-Kraka (später Wiesel) bzw. Milan.
Wie kommst Du auf diese (abwegige) Idee?
Ich vermute, dass die ROA die gleiche Ausbildung durchlaufen wie die OA. Wenn diese dann in das Studium gehen, werden die ROA eben Dienst in der Truppe leisten.
Und dann keinen Offizierslehrgang an der OSH besuchen? Das wirkt nicht gleichwertig zu dem aktuellen Modell.