Autor: KlausP
« am: 25. September 2017, 19:28:32 »Haben Sie in der GA-Einheit einen Urlaubsantrag fur Erholungsurlaub ausgefüllt? Oder waren die drei Wochen Ausgleich für mehr geleisteten Dienst? Dafür bedarf streng genommen es keines Urlaubsantrags, das kann auch z.B. im Dienstplan befohlen werden..