Autor: fabiowhite
« am: 02. Oktober 2017, 12:23:16 »Bei unserer Eignungsfeststellung lag ein "Stubenheft"? aus, indem ausdrücklich stand, dass das Nehmen oder verteilen von Nahrungsergänzungsmitteln nicht gestattet ist und mit sofortigem Abbruch der Eignungsfeststellung bestraft wird.