Autor: Pericranium
« am: 16. April 2019, 10:17:02 »
Deswegen ist übrigens auch die Entscheidung der USA Unsinn, dem IStGH nicht beizutreten Unsinn. Denn selbst wenn sie beigetreten wären, müssten die US-Soldaten dort aus den gleichen Gründen sowieso nie verantworten. Denn diese würden vor ein US-Militärgericht gestellt.
Wie ist es dann jetzt hier der Fall? Die USA sind ja kein Mitglied, haben aber wohl selbst schon Strafen gegen die Soldaten verhängt.
https://www.tagesschau.de/ausland/usa-istgh-105.html
Jetzt wird ja dennoch vom IStGH weiter ermittelt, weil Afghanistan Mitglied ist.
Werden die Soldaten dann nochmals vor dem IStGH verurteilt, falls die Untersuchungen was ergeben oder wie ist das?
Und wenn jetzt z.B. ein deutscher Soldat Kriegsverbrechen begehen würde, würde dann der IStGH die Untersuchung einleiten und sie dann an den GBA weitergeben oder wie ist da das Procedere? Oder würde der IStGH nur dann eingreifen, wenn Deutschland selbst nicht tätig werden würde?
Dürfte der IStGH auch dann eingreifen, wenn es sein könnte, dass der Herkunftsstaat nicht genug untersucht/verurteilt/bestraft hätte?