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Zusammenfassung

Autor: Pericranium
« am: 16. April 2019, 10:17:02 »


Deswegen ist übrigens auch die Entscheidung der USA Unsinn, dem IStGH nicht beizutreten Unsinn. Denn selbst wenn sie beigetreten wären, müssten die US-Soldaten dort aus den gleichen Gründen sowieso nie verantworten. Denn diese würden vor ein US-Militärgericht gestellt.


Wie ist es dann jetzt hier der Fall? Die USA sind ja kein Mitglied, haben aber wohl selbst schon Strafen gegen die Soldaten verhängt.

https://www.tagesschau.de/ausland/usa-istgh-105.html

Jetzt wird ja dennoch vom IStGH weiter ermittelt, weil Afghanistan Mitglied ist.
Werden die Soldaten dann nochmals vor dem IStGH verurteilt, falls die Untersuchungen was ergeben oder wie ist das?
Und wenn jetzt z.B. ein deutscher Soldat Kriegsverbrechen begehen würde, würde dann der IStGH die Untersuchung einleiten und sie dann an den GBA weitergeben oder wie ist da das Procedere? Oder würde der IStGH nur dann eingreifen, wenn Deutschland selbst nicht tätig werden würde?
Dürfte der IStGH auch dann eingreifen, wenn es sein könnte, dass der Herkunftsstaat nicht genug untersucht/verurteilt/bestraft hätte?

Autor: sledgehammer
« am: 22. März 2019, 06:00:15 »

@justice005

Besten Dank für die gute Erklärung des Sachverhaltes.



Autor: justice005
« am: 21. März 2019, 05:39:40 »

Der internationale Strafgerichtshof ist nur zuständig, wenn der entsprechende Nationalstaat nicht Willens oder in der Lage ist, den Täter selbst zu bestrafen. Oder aber der internationale Strafgerichtshof ist zuständig, wenn der Nationalstaat selbst den Täter zum IStGH ausliefert.

Da Deutschland nicht nur ein Rechtsstaat ist, sondern mit dem Völkerstrafgesetzbuch (VStgB) die entsprechenden Delikte auch unter Strafe gestellt hat, werden Bundeswehrsoldaten, die Kriegsverbrechen begehen sollten, von einem deutschen Gericht abgeurteilt. Zuständig für die Anklage ist der Generalbundesanwalt in Karlsruhe. Daher werden sich Bundeswehrsoldaten nie vor dem IStGH verantworten müssen.

Deswegen ist auch die Kritik nicht berechtigt, der IStGH würde Zuwenig Kriegsverbrechen aus der westlichen Welt verfolgen. Diese Aussagen sind Unsinn, denn in diesen Staaten gibt es - jedenfalls zumeist - rechtsstaatliche Verfahren und den Willen, die Täter selbst zu verurteilen. 

Deswegen ist übrigens auch die Entscheidung der USA Unsinn, dem IStGH nicht beizutreten Unsinn. Denn selbst wenn sie beigetreten wären, müssten die US-Soldaten dort aus den gleichen Gründen sowieso nie verantworten. Denn diese würden vor ein US-Militärgericht gestellt.

Autor: sledgehammer
« am: 21. März 2019, 02:37:16 »

Sind Bundeswehrsoldaten gegen mögliche Anklage in Den Haag geschützt?

https://www1.wdr.de/daserste/monitor/sendungen/islamischer-staat-100.html

Den wahllosen Angriff, besonders auf Wohngebiete, wertet die UN-Untersuchungskommission zu Syrien als „mögliches Kriegsverbrechen“. Es gab zahllose Verletzte, Dutzende Zivilisten starben.

Ein mögliches Kriegsverbrechen, zu dem die Bundeswehr mit ihren Tornados vermutlich beigetragen hat?

Das Bundesverteidigungsministerium teilte uns auf Anfrage mit: Zitat: „Die Bundeswehr führt (…) keine eigenen Luftangriffe durch und ist an den Prozessen der konkreten Zielauswahl nicht beteiligt.“

Die USA u.a. sind kein Vertragsstaat des in Den Haag ansässigen Gerichtshofes und lehnen diesen schon seit Jahren strikt ab.
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