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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Superho am 29. September 2009, 22:21:46
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Hallo Leute,
Ich will nur mal wissen ob der Bund Medikamente als Rezept aufschreibt und ob das Medikament der Bund bezahlt.
viele Grüße
Superho
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Medikamente, die du in deiner Dienstzeit brauchst, bekommst du von der Bundeswehr direkt. Rezepte gibt´s nur wenn das MEdikamt nicht vorrätig ist und du es dringlich brauchst.
Zur Frage, ob der Bund das Medikament bezahlt: Geht´s da um ein konkretes Medikament? Also Spam und Co. zahlt der Bund natürlich nicht.
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Danke für deine Antwort.
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Erkrankungen, die eine dauerhafte Medikamenteneinnahme erfordern wirken sich übrigens nicht unbedingt positiv auf die Tauglichkeit aus.
Ansonsten ist die truppenärztliche Versorgung völlig kostenfrei- also keine Praxisgebür, keine Rezeptgebüren etc.- auch wenn man in´s zivile System überwiesen wird.
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Zahlt die Bundeswehr das Medikament Abilify? Außerdem kann ich zur Bundeswehr wenn ich jeden Tag 10 mg Abilify nehme?
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Lese dir doch einfach mal die Packungsbeilage durch....bezüglich der Nebenwirkungen
Aber ein zuverlässiges Ärztliches Gutachten ist auch hier im Forum, trotz der in rauen Mengen anwesenden "Alleswisser", eher unwahrscheinich zu bekommen.... ;)
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wie ist das eigentlich mit der Anti Babypille? Wird die auch übernommen? Die Untersuchungen erfolgen doch weiterhin beim zivilen Arzt, oder?
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Zahlt die Bundeswehr das Medikament Abilify? Außerdem kann ich zur Bundeswehr wenn ich jeden Tag 10 mg Abilify nehme?
Die Indikation zur Verschreibung dieses Medikamentes ( siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Aripiprazol ) passen irgendwie nicht zum Dienst in bewaffneten Streitkräften ;) ! Aber das ist nur meine Meinung ;) ! Von mir würden Sie nach dieser Vorschrift hier ( http://www.wehrpflichtrecht.de/erlasse/zdv461/13.pdf ) eine Gradation VI eingetragen bekommen und sofort nach hause geschickt werden! Sie sind psychisch krank und haben daher nichts in der Bundeswehr verloren! So hart wie das jetzt klingen mag, aber es ist erstens für Sie und zweitens für die Bundeswehr besser so!
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Aber ich habe das Medikament seit über 6 Monate eingenommen und bin zu 95%-98% sage ich mal normal(höre die Stimmmen fast nicht mehr). Kann ich dem Arzt nicht einfach sagen das ich das Medikament absetzen kann evt. nur geringeg Mengen brauche? Ich habe praktisch nur eine sehr leichte psychische Störung.
Außerdem kann der Arzt das nicht nochmal auf meine Tauglichkeit überprüfen? Ich hatte T2 bevor ich vor 6 Monaten erkrankt bin.
Steigert sich meine Chancen doch bei T2 zu bleiben?
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Nochmal das hat alles der Arzt im KWEA im ZNwG/OPZ oder in der Truppe zu sagen und das kommentar von MediNight fällt unter die Kategorie wie es Spezialist 68 schon deutlich geschrieben hat:
rauen Mengen anwesenden "Alleswisser"
und das was die Ärzte sagen ist auch ausschlaggebend alles andere was hier geschrieben wird sind nur Kommentare, Vermutungen etc.
Sprechen Sie das mit dem für Sie zuständigen Arzt ab, und das und nur das zählt.
Gruß
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MadMax112, erstens bin ich Arzt und zweitens entdecke ich hier schon wieder ein Versäumnis, dieses Mal von "Superho" selbst!
Nach Beginn der Wehrüberwachung sind Sie VERPFLICHTET, jede signifikante Änderung Ihres Gesundheitszustandes dem wehrüberwachenden Kreiswehrersatzamt mitzuteilen! Haben Sie das getan? Haben Sie Ihre behandelnsden Ärzte von der Schweigepflicht entbunden? Wurden Sie erneut gemustert? Die Antwort auf alle diese frage ist sehr wahrscheinlich ein ganz klares "Nein!".
Fakt ist, dass der Kollege, der Sie einstellt und bei dem Sie mit der Forderung nach diesem medikament aufschlagen, schlagartig abstehende Nackenhaare bekommt und sehr wahrscheinlich sofort ein DU-Verfahren gegen Sie einleitet bzw. Sie im Rahmen der Einstellungsuntersuchung untauglich schreibt!
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erstens bin ich Arzt
Das macht aber nichts, wir tolerieren hier auch Leute mit unleserlicher Handschrift ;D
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Ich denke alle Fragen sind geklärt. Danke für eure Antworten.
viele Grüße
Superho
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medinight , eine frage
ist eingeschränktes stereo sehen ein grund zum ausmustern ? wird das im standort überhaupt noch geprüft ?
im kwea sowie im znwg wussten die ärzte das ich da meine probleme habe . habe trotzdem t2 bekommen und wurde angenommen ,habe jetzt jedoch meine bedenken das ich vl. im standort dan doch t5 bekomme .
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Nicht wirklich ;) ! Schaun Sie mal hier: http://www.wehrpflichtrecht.de/erlasse/zdv461/18.pdf
Aber mit einer Fahrerlaubnis der Klassen BCE wird es wohl nichts werden ...
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vl sag ich ja zuviel aber hir die diagnose :
Lang 1/2 negativ , Titmus-Fliege positiv , Titmus-Ringe 140
also was die fahrerlaubnis angeht . pkw darf ich fahren ;)
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bin ich Arzt
ich schätze aber mal nicht das Sie der für Superho zuständige Arzt sind. Ein öffentliches Forum ist bestimmt nicht der richtige Platz um fern Diagnosen zu stellen, da meines wissen die Ärzte egal ob zivil oder militärisch zur verschwiegenheit verpflichtet sind.
Das ist Aufgabe des Truppenarztes.
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Das ist durchaus richtig, dass ich erstens nicht der für den Kameraden "Superho" zuständige Truppenarzt bin und zweitens bin ich überhaupt kein Truppenarzt (mehr). Ich bin mittlerweile "Arzt für höheren Schriftverkehr" in einer entsprechenden Stabsverwendung auf der Ebene eines Kommandeurs und DV, Stufe 2! Ich kann aber feststellen, was die Vorschrift sagt und ich kann feststellen, welche Erkrankung mit einem angegebenen Medikament therapiert wird! Und wenn diese Erkrankung nicht mit der Eignung für den Wehrdienst vereinbar ist, kann ich auch das erkennen ;) ! Mehr habe ich nicht getan und ich will meine Aussage auch nicht überbewertet wissen! Sie haben vollkommen recht damit, dass die letzte Entscheidung der Kollege trifft, der die Einstellungsuntersuchung vornimmt. Aber der kann auch nur richtig entscheiden, wenn er nicht vom Probanten angelogen wird!
Aber wir sollten auch die Augen vor den oben erwähnten Fakten nicht verschließen! Daher habe ich versucht, ihn ein wenig vorzubereiten auf das, was aller Wahrscheinlichkeit nach auf ihn zu kommen wird! Und der Verstoß gegen die Auflagen der Wehrüberwachung ist definitiv auch nicht weg zu diskutieren, oder?
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Ja das is richtig, das er seine Gesundheitsveränderung dem für im zuständigen KWEA hätte melden müssen.
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Habe ich bereits gemacht falls es noch jemanden interessiert. Ich muss trotzdem morgen zur Kaserne kommen(nicht Kreiswehrersatzamt) um mich untersuchen zu lassen. ;)
So wie ich MediNight entnehmen kann wird wohl ein T4 draus. :-[
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@superho: um noch eine zweite fachkompetente Meinung zu bekommen: Deine Erkrankung und ein Dienst an Waffen vertragen sich nicht. Und es wird vermutlich nicht T4, sondern T5 bei rauskommen.
@jen: Die Pille zahlt die Bundeswehr nur wenn es einen medizinischen Grund dafür gibt (und dann muss es genehmigt werden). Der Truppenarzt darf die Pille allerdings auch als Privatrezept verschreiben (also du musst dann für´s Rezept an sich nicht extra zahlen). Zum Gynäkologen kannst du weiterhin zur Vorsorge- du bekommst einfach ne Überweisung vom Truppenarzt dafür.
Bei uns wird das so gehandhabt,dass wir nicht dauerhaft auf Privatrezept verschreiben wenn die Soldatinnen nicht regelmäßig zum Gyn gehen.
Propezia und Co. kann man sich auch verschreiben lassen, muss es dann aber selber zahlen.
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ulli76: Gilt es auch nachdem ich mehr als 6 Monate das Medikament eingenommen habe und ich sehr minimale beschwerden habe?
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Selbst minimale Beschwerden sind bei deiner Erkankung ein NO-Go. Wenn ich die Vorschrift richtig im Kopf habe, gilt das sogar dauerhaft, auch nach einer ausgeheilten Episode. Die Gefahr, dass du einen Rückfall erleidest ist nun mal da. Das ist beim Umgang mit Schusswaffen nun mal zu gefählich.
Zumal die Bedingungen beim Bund (Streß, Schlafmangel etc.) nicht gerade für die Ausheilung der Erkrankung günstig sind.
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@ Ulli 76: Vielen Dank für die Antwort, dann werde ich mir vor Dienstbeginn doch noch ein Rezept für 6 Monate holen :-)
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Danke für deine Antwort ulli76.