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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: PzGrenOffz1985 am 11. Februar 2019, 13:32:46

Titel: Frage zur Dienstzeit bis zur Beförderung
Beitrag von: PzGrenOffz1985 am 11. Februar 2019, 13:32:46
Hallo liebe Forenmitglieder,

ich wurde im Juli 2015 als Offizier im Heer bei den Panzergrenadieren als Oberleutnant wiedereingestellt, weil ich nach meinem Wehrdienst
2005 eine Ausbildung zum Reservefeldwebel und ein Studium Pädagogik dem Master abgeschlossen habe. Bei der Wiedereinstellung war ich noch 29 Jahre alt.
Nun meine Frage, in dem Paragraphen 26 Absatz 6 der SLV steht ja, dass man nach 4 Jahren zum Hauptmann befördert wird.
Aber in der A-1340/49 steht, dass man bei Einstellung als Oberleutnant nach 4,5 Jahren befördert wird.
Nach dem was im Gesetze im Internet steht müsste ich im Juli Hauptmann werden, mein Chef sagte aber nicht vor Ende des Jahres.
Was stimmt denn jetzt?

Horrido

Gunnar
Titel: Antw:Frage zur Dienstzeit bis zur Beförderung
Beitrag von: KlausP am 11. Februar 2019, 13:38:00
Zitat
... Aber in der A-1340/49 steht, dass man bei Einstellung als Oberleutnant nach 4,5 Jahren befördert wird. ...

Ohne in die Vorschrift geschaut zu haben bin ich der festen Überzeugung, dass das so dort nicht steht. Es gibt nämlich keine Regelbeförderungen in der Vorschrift. Dort stehen Mindeststehzeiten im Dienstgrad, nach deren Ablauf man befördert werden kann und nicht, dass man dann zwingend auch befördert wird.
Titel: Antw:Frage zur Dienstzeit bis zur Beförderung
Beitrag von: miT am 11. Februar 2019, 13:42:11
Meiner Frau sagte man bei gleicher Konstellation vor 2 Monaten in Köln (Sie wird erst noch eingestellt) es sind 4,5 Jahre.
Titel: Antw:Frage zur Dienstzeit bis zur Beförderung
Beitrag von: miT am 11. Februar 2019, 13:44:21
Ergänzung für Klaus, für den Seelenfrieden, selbstverständlich ab 4,5 Jahren Stehzeit.
Titel: Antw:Frage zur Dienstzeit bis zur Beförderung
Beitrag von: F_K am 11. Februar 2019, 14:00:09
Zitat
Nun meine Frage, in dem Paragraphen 26 Absatz 6 der SLV steht ja, dass man nach 4 Jahren zum Hauptmann befördert wird.

Gelächter - dass steht da sicherlich nicht - es werden gesetzliche MINDESTzeiten festgelegt.


Zitat
Aber in der A-1340/49 steht, dass man bei Einstellung als Oberleutnant nach 4,5 Jahren befördert wird.

Genau - der gesetzliche Rahmen wird durch Verwaltungsvorgaben "angepasst" - hier also die Mindestzeiten etwas nach "oben".

.. und DAS sind dann die Mindestzeiten, für die Besten der BESTEN - die eigene Beförderung dauert in aller Regel nochmal länger (weil man wohl nicht der Beste der Besten ist ...)
Titel: Antw:Frage zur Dienstzeit bis zur Beförderung
Beitrag von: Ralf am 11. Februar 2019, 17:49:02
Es sind gem. des zitierten Erlasses 4,5 Jahre seit Ernennung zum Offizier. Das sind also bei dir 01.01.2020, die als Mindestdienstzeiten erfüllt sein müssen.
Titel: Antw:Frage zur Dienstzeit bis zur Beförderung
Beitrag von: 37Cent am 11. Februar 2019, 18:33:19
Gratuliere, interessanter Werdegang.
Mal so als Weiterbildung als was wir man denn dann eingestellt? SaZ x? Wenn ja was für x stehn da dabzur Wahl?
Titel: Antw:Frage zur Dienstzeit bis zur Beförderung
Beitrag von: miT am 11. Februar 2019, 18:59:03

Regelzeit sind 8 Jahre bei Seiteneinsteigern, ist aber völlig individuell je nachdem was man anbietet. Es ist auch SAZ 2 möglich.
Titel: Antw:Frage zur Dienstzeit bis zur Beförderung
Beitrag von: TomTom2017 am 11. Februar 2019, 21:27:04
Es ist auch SAZ 2 möglich.
Kleine Korrektur: Nein, es muss mindestens SaZ 3 sein (§ 26 Abs. 1 Nr. 2 SLV).

@TE: Der Dienstherr darf von der SLV (hier: Mindestdienstzeiten für Beförderungen) abweichen gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 2 SLV, welches er mit der besagten Vorschrift auch getan hat.
Titel: Antw:Frage zur Dienstzeit bis zur Beförderung
Beitrag von: miT am 12. Februar 2019, 07:41:27
Haha geil, was hab ich denn verpasst  ;D ich bin selber als 2 angestellt worden und sollte nur um 2 verlängert werden (hab nicht zu allem ja und Amen gesagt). Anscheinend ist auch das Verhandlungssache oder ich bin ein armes Opfer von Willkür  ::)
Titel: Antw:Frage zur Dienstzeit bis zur Beförderung
Beitrag von: miT am 12. Februar 2019, 07:43:11
Oder man hat mir da vordienstzeit abgezogen und ich habe darum nur die zwei im
Kopf, das muss ich jetzt erstmal nachgucken  :o
Titel: Antw:Frage zur Dienstzeit bis zur Beförderung
Beitrag von: F_K am 12. Februar 2019, 09:13:18
@ miT:

Der TE wird sicherlich einen vollwertigen (Heeres) Offizierlehrgang machen - da ihn das Studium wohl kaum zum PzGrenOffz befähigt.

Dies ist bei Ärzten deutlich anders, deren lehrgangsgebundene Ausbildung ist deutlich kürzer - daher sind auch kürzere Verpflichtungszeiten möglich.
Titel: Antw:Frage zur Dienstzeit bis zur Beförderung
Beitrag von: miT am 12. Februar 2019, 09:40:49
Und schon fühle ich mich nicht mehr, als wäre ich beschissen worden  :P ;D
Titel: Antw:Frage zur Dienstzeit bis zur Beförderung
Beitrag von: F_K am 12. Februar 2019, 09:57:51
You are welcome!

Ernsthaft: Die Ausbildungszeit muss ja irgentwie zur Verpflichtungszeit "passen" - also es sollte wenigstens 2 bis 3 mal so lange "gedient" wie ausgebildet werden.

Afaik "bekommen" die Ärzte nur einen "Kurzlehrgang" von wenigen Wochen - und können dann sofort "produktiv" als Arzt eingesetzt werden.

Der PzGrenOA (auch wenn er als Oberleutnant eingestellt wird), macht einen vollwertigen Offizierlehrgang, und "lernt" dann noch auf dem Dienstposten.
Der PzGrenOA ist also erstmal ein Jahr auf Lehrgang - und eigentlich ist ja die erste "echte" Offizierverwendung "Kpchef" und nicht ZgFhr.
Titel: Antw:Frage zur Dienstzeit bis zur Beförderung
Beitrag von: miT am 12. Februar 2019, 10:33:37
Ich hoffe du hast es richtig verstanden, ich war wirklich dankbar für deine Antwort denn ich hab kurz an mir selber gezweifelt. Ich füge hinzu, dass in dem Fall von Vordienstzeit sogar die Kurzausbildung mitunter „wegfällt“ und durch andere Ausbildungsmaßnahmen das Wissen aufgefrischt wird, insofern findet im Einzelfall so gut wie keine weitere militärische Ausbildung statt was in manchen Bereichen zu Sachkundemängeln (meines erachtens) führt wie ich an mir selber oft merke.

 Aber gut, das ist ein anderes Thema,  gehört nicht in die Öffentlichkeit , bei Interesse gerne PN.
Titel: Antw:Frage zur Dienstzeit bis zur Beförderung
Beitrag von: F_K am 12. Februar 2019, 12:13:52
@ miT:

Hatte ich schon richtig verstanden.

Mit Deiner Qualifikation "Arzt" bist Du halt wesentliche besser und näher am Dienstposten qualifiziert als ein Pädagoge für den Posten PzGrenOffz.

.. und da der Bedarf an Ärzten noch viel größer ist, kann man da mehr verhandeln ...
Titel: Antw:Frage zur Dienstzeit bis zur Beförderung
Beitrag von: miT am 12. Februar 2019, 12:33:41
Grundsätzlich richtig, es wäre aber eine Illusion zu glauben fordern zu können was man möchte und zu bekommen was man möchte nur weil man Arzt ist  ::) gerade SE sind gerne Lückenbüßer.  Aber wie gesagt hat nichts mit dem eigentlichen Thema zu tun und würde auch den Rahmen sprengen .
Titel: Antw:Frage zur Dienstzeit bis zur Beförderung
Beitrag von: F_K am 12. Februar 2019, 12:45:00
@ miT:

Mein "besser verhandeln" sollte nicht bedeuten "man bekommt alles was man will".

Aber wie zu sehen, ist ein SaZ 2 möglich, eine Option, die der Pädagoge nicht hat.
Titel: Antw:Frage zur Dienstzeit bis zur Beförderung
Beitrag von: Deepflight am 13. Februar 2019, 07:38:40
@miT

Nun ja ob du dich als SE als "Lückenbüßer" fühlen musst sei mal so dahin gestellt.
Ja, du wurdest eingestellt weil die BW einen Bedarf hat den Sie selbst aus eigenem Bedarf nicht decken konnte.
Ja, du bist -ne nach Verwendung, als Arzt vllt. nicht unbedingt - erst mal für den Dienstgrad mit dem du eingestellt wirst recht "unerfahren" in Sachen Bundeswehr (wie gesagt, Ärzte sicherlich weniger bedeutsam) und
               musst erst mal Wissen und ggf. Ausbildung nachholen.

Ein ganz klares Nein sehe ich aber für den Lückenbüßer, sobald du erst mal eingestellt bist. Denn dann bist du genauso Soldat wie jeder andere auch. Und das heißt auch,
dass dir danach die gleichen Chancen und Möglichkeiten offen stehen wie jedem anderen Soldaten deiner Verwendungsreihe auch (gesetzt den Fall du sorgst dafür, dass du evtl. vorhandene
Mängel im Bereich vorhandener ATBs etc. noch abstellst).

Der Teil außerhalb der Klammern sogar zitierfähig aus zwei OWBs der VIII./OSH im Zeitraum Februar und März 2018 , einmal mit Kpt zS Laabs (damals BAPersBW III)& Staatssekretär Hoofe, einmal mit BrigGen Kurczyk.
Der Teil in den Klammer ist das was ich mir so denke was man sicherlich noch selbst organisieren muss in Absprache mit den Vorgesetzten, um im Bewerbungsverfahren zum BS später eine Chance zu haben.

Bei den Seiteneinsteigern & Wiedereinstellern im LG OLS-1 der VIII./OSH im Jahr 2018 war es so, dass die Verpflichtungszeiten , so wie F_K schon schrieb, in aller Regel so um die 8 Jahre lagen. Bei einigen ein bisschen weniger, bei einigen ein bisschen mehr.
Ich glaube mich zu erinnern das das Längste 10 Jahre waren. Wie auch immer, generell stimmt es natürlich, dass man die Lehrgänge, die man noch durchlaufen muss auch wieder "reindienen" muss. Daher ist das mit 2 bis 3 mal so lange "dienen" wie ausgebildet werden da auf jeden Fall realistisch.


Im Bezug auf die Frage des TE: Die Frage kam in einer der beiden OWBs (s. oben) ebenfalls und wurde durch Kpt zS Laabs sinngemäß mit "es gilt, was in der A-1340/49 für Ihren Einstellungsdienstgrad steht. Bedenken Sie aber, dass sind alles Kann-Zeiten"; bestätigte also auch nochmal die Aussage von @KlausP
Titel: Antw:Frage zur Dienstzeit bis zur Beförderung
Beitrag von: miT am 13. Februar 2019, 09:48:38
 Lieber Deepfight,
 Erst mal ein ernst gemeintes Dankeschön für deine Ausführung, ich sehe durch aus den gut gemeinten Aspekt dahinter. Jetzt muss man sagen dass ich es für mich selber beanspruche wie ich mich subjektiv fühle, ich denke das ist jedem des seine. Dies aber nur als Kleinigkeit vorweg.

 Grundsätzlich möchte ich dir in eigentlich keinem deiner drei Hauptaspekte widersprechen,  denn ich glaube nicht dass sie falsch sind, du siehst das aus einem Blickwinkel der sowohl rechtlich gesehen als auch von einem Außenstehenden durch aus zu vertreten ist .
  Es ist allerdings auch so, dass die von dir angesprochene Chancengleichheit auf dem Papier super toll aussieht und selbstverständlich eine längere Verpflichtung Zeit mit deutlich mehr Möglichkeiten ein hergeht, doch  ist es bei den SanOffz  in der Realität sehr oft wie auf einem (nicht böse gemeint) Basar. Wieso oft im Leben ist alles ein kann und kein Muss und gerade der Seiteneinsteiger wird dem Soldaten der seine Karriere bei der Bundeswehr gestartet hast zumindest in dieser Verwendung oft hinten angestellt wenn es um die kleinen i-Tüpfelchen geht, wenn es um die Versetzung auf Dienstposten geht die nicht auf der um Beliebtheitsskala auf Platz eins liegen.  Und wohin die Reise „Ausbildungszeit“geht ist zumeist auch mehr Glückssache als Planung und sehr viel good will, oft möchte man einen nicht gehen lassen weil schon vier Wochen Abwesenheit für ein Lehrgang, untragbar für ein Standort sind.  Ich könnte diesese  subjektiven Erfahrung jetzt Seitenlang weiterführen und versprochen, beziehungsweise ich weiß, das es nicht nur mir so geht beziehungsweise ging und wenn es nur um gleich gesinnte in diesem Forum geht.
Ich glaube der wichtige Unterschied ist, dass ich die ganze Sache mit Leidenschaft mache und es mir selbst aussuche ob ich es weitermache.
Titel: Antw:Frage zur Dienstzeit bis zur Beförderung
Beitrag von: F_K am 13. Februar 2019, 10:11:21
@ miT:

Ich habe mal mit einem Oberstarzt (w) gesprochen, die sich selber als "Doppelblindversuch" bezeichnet hat - Einstellung als Seiteneinsteiger, Auswahl Generalstabslehrgang - und offensichtlich hochzufrieden mit der "Karriere" und dem "Beruf".

Weiterhin viel Erfolg!
Titel: Antw:Frage zur Dienstzeit bis zur Beförderung
Beitrag von: miT am 13. Februar 2019, 10:24:00
 Ganz ehrlich  F_K, schöner hätte er es nicht ausdrücken können. Und man muss immer bedenken, dass jeder Fall ein Einzelfall ist wir können nicht über einen Kamm scheren das alles grundsätzlich schlecht ist. Für den Kameraden freut es mich  und wer weiß, ich melde mich dann irgendwann (TM) mal als General zurück  ;D  und erst wenn es um uns so schlecht steht wie un die Piloten, dann ist alles schlecht  :D
Titel: Antw:Frage zur Dienstzeit bis zur Beförderung
Beitrag von: miT am 13. Februar 2019, 10:26:59
Sorry, das (w) jetzt erst gesehen.
Titel: Antw:Frage zur Dienstzeit bis zur Beförderung
Beitrag von: Deepflight am 13. Februar 2019, 13:17:54
@miT

Korrekt, so habe ich es auch so gemeint. Klar ist das deine Sache ob du dich als Lückenbüßer fühlst, ich für mich bin in meiner Beurteilung dazu gekommen, dass ich es nicht muss.

Die Sache mit der Ausbildungszeit für die, wie du es nennst, i-Tüpfelchen ist durchaus richtig, aber ich glaube einfach das das BAPersBw da tatsächlich zu weit oben ist, um an diesem
Punkt etwas machen zu können...oder zu wollen.
Das man prinzipiell die gleichen Möglichkeiten hat  - wenn man die besagten i-Tüpfelchen durch Lehrgänge noch nachsteuert etc. - ist sicherlich richtig; wie du ebenfalls richtig schreibst
ist es dann eine Frage der Abkömmlichkeit vom Dienstposten, ob man diese Lehrgänge dann besuchen kann.
Ein Punkt für mich wäre da auch noch die Anerkennung ziviler Ausbildungen durch die Bundeswehr, denn z.T. wird man ja auch noch auf Lehrgänge geschickt, deren Inhalte man bereits
im zivilen Erworben und zum Teil mit einer Prüfung nachgewiesen hat.

Für mich selbst kann ich sagen das es weniger das Bild eines "Lückenbüßers" ist als vielmehr, dass die Sache Seiteneinsteiger nicht von A bis Z sauber durchgedacht worden ist.
Dann hätte man die Probleme nämlich nicht. Da gibt's auch viele Beispiele, hier mal nur eins: Ich hab eine zivile Übungsleiterlizenz Breitensport mitgebracht, die aber nicht anerkannt wurde.
Auf dem OL 3 sollte dann eine Fortbildung zum Erhalt Übungsleiter gemacht werden; wir hatten aber nur noch 2 Leute von etwa 50 bei denen der noch gültig war.
Zeit genug um den Übungsleiter während des Lehrgangs neu zu machen wäre in den 2,5 Monaten locker gewesen (meist war Nachmittags schon Selbststudium :) ), aber es war nicht vorgesehen.
Oder man hätte den zivilen Übungsleiter Breitensport einfach anerkannt.
Bei SAP-Kenntnissen sieht es genauso aus...JA, SASPF ist etwas anders als SAP, aber mit Kenntnissen im zivilen SAP kriegt man mit ein paar Tage Ausbildung am Arbeitsplatz auf die Kette.

So far...