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Zusammenfassung

Autor: BSG1966
« am: 21. September 2017, 14:03:06 »

Die Schulden sind absolut kein Problem. Wenn Sie zB nen Einsatz in AFG machen, haben Sie nach nem Monat schon mehr Geld allein an AVZ verdient. Andere zahlen ein Haus für 500.000 ab. Dumm wird's halt wenn man 300.000 Spielschulden hat.
Autor: BSG1966
« am: 21. September 2017, 14:01:31 »

Dann macht es ja theoretisch keinen Sinn, nach dem Meister noch den Betriebswirt zu machen, wenn ich vornehmlich zur Bw möchte?

Ist halt die Frage ob Sie die Qualifikation ausschließlich machen, um mehr Geld zu bekommen - oder um Ihre Kompetenzen zu erweitern. Weiterbildungen, die KEINEN Sinn machen kenne ich nur wenige.
Autor: Ralf
« am: 20. September 2017, 19:15:02 »

Es entscheidet sich dann, wenn du die Verpflichtungserklärung unterschreibst, das ist beim Einplaner. Aber wenn der KarBer das schon so explizit erwähnt, solltest du dich auch darauf einstellen, dass die Regelverpflichtungszeit auch für dich gilt.

Das mit den Schulden ist kein Problem.
Autor: meisterschüler
« am: 20. September 2017, 19:00:57 »

Hallo,

habe noch 2 neue Fragen..

Der Karriereberater sagte mir beim "vorfühlen", das 8 Jahre nicht möglich wären. Würde das dann falls alles postiv laufen würde, beim Einplaner entschieden werden?

Zweite Frage:
Für den Meisterkurs habe ich "Meisterbafög" in Anspruch genommen, einen Teil übernimmt ja der Staat, der Rest ist ein Darlehen der KfW Bank von dem einen nach bestandener Prüfung ein Teil erlassen wird, danach hat man eine Karrenzeit von 5 Jahren um es zurückzuzahlen.

Fällt dies unter Schulden? Im Bogen heißt es zwar das Bafög nicht angegeben werden muss, aber das "Meisterbafög" heißt ja nur im Sprachgebrauch so und ist eigentlich eine Weiterbildung nach dem AFBG.
Im Zweifelsfalle werde ich es angeben, aber fallen diese knapp 3000€ unter "unverhältnismäßig" hohe Schulden?
Habe sonst keine Schulden im Leben und noch nie wlche gehabt.
Autor: Ralf
« am: 26. August 2017, 20:16:52 »

Ob du bei IT als Fw eingestellt werden könntest, wäre zu prüfen. Wenn, dann würdest du auch keine weitere Meisterausbildung machen.

Ggf. könnte im Einvernehmen eine Dienstzeit von 8 Jahren festgelegt werden. Es kommt halt darauf an, wie lange deine militärfachliche Ausbildung dauert.
Autor: meisterschüler
« am: 26. August 2017, 20:06:18 »

Das klingt ja schon mal positiv.

Nehmen wir an, ich würde postiv für die Feldwebellaufbahn im Fachdienst geprüft und würde eine Stelle bekommen, die als Meisterweiterbildung den IM Elektrotechnik hätte.

Dann müßte ich diese ja nicht mehr durchlaufen, würde dann die Dienstzeit kürzer sein?

Was wäre wenn ich in die IT gehen würde, dort bekommt man ja den Operative Professional. Würde ich trotzdem diesen machen, auch wenn ich aufgrund des Meisters als Fw einsteigen würde?
Autor: Ralf
« am: 20. August 2017, 06:47:43 »

Zitat
nd es nicht einfacher wird, in Bezug auf BS,
Das Alter spielt da keine Rolle.
Autor: meisterschüler
« am: 19. August 2017, 21:09:04 »

Danke für die Antworten.

Nun, man wird sehen was in 2 bzw. 3 Jahren ist.

Ist bis dahin der technische Betriebswirt Zugang zu einer höhern Laufbahn kann ich ihn ja machen und es damit versuchen.
Wenn nicht bewerbe ich mich als Meister, eventuell ist dann schon genug Zeit rum um mich als Oberfeldwebel einzustellen.

Ich werde es einfach in 2/3 Jahren versuchen, auch wenn ich da schon älter bin und es nicht einfacher wird, in Bezug auf BS, aber das sind ungelegte Eier.

Eigentlich wollte ich mich dieses Jahr bewerben, aber nun habe ich eben mit den Meisterkurs angefangen, AdA ist bezahlt, das Darlehen ist auch schon da, also wäre es nicht sinnig es abzubrechen.

Ich hoffe mit dem Meister für Elektrotechnik könnte man auch eine Verwendung im IT Bereich anstreben.
Autor: Ralf
« am: 19. August 2017, 10:59:23 »

Zitat
Naja der TBW ist ja "nur" eine IHK Weiterbildung der für Meister, kein Studium oder keine Fachschule.
Das macht ja nichts. Wenn man sich später für OffzMilFD bewirbt, muss man ja auch nen staatl. gepr. Techniker oder staatl. gepr. Betriebswirt machen. Derzeit ist es halt für einen Seiteneinstieg nicht verwertbar. Aber mal angenommen, man könnte auch in die Lfb OffzMilFD per Seiteneinstieg in ein paar Jahren einsteigen, dann wäre das sicherlich die Qualifikationshürde.
Allerdings ist das auch in der derzeitigen Laufbahnmodernisierung noch kein Thema.
Autor: KlausP
« am: 19. August 2017, 09:43:28 »

Da haben Sie wohl etwas nicht ganz richtig verstanden. Auch Bewerber über 40 durchlaufen die ganz normale Eignungsfeststellung. Nur muss bei ihnen das Bundesministerium der Finanzen der Einstellung zustimmen.
Autor: meisterschüler
« am: 19. August 2017, 09:26:26 »

Mit "normalen" Verfahren meine ich, das mich in meinem Alter dieser Quereinsteig noch nicht betrifft?
Also was Bewerber ab 40 haben, das habe ich mittlerweile erfahren.,

Zitat
Bis dahin kann sich aber auch noch viel tun

Naja der TBW ist ja "nur" eine IHK Weiterbildung der für Meister, kein Studium oder keine Fachschule. Es wird zwar in diesem seltsamen "Rahmen" dem Bachelor gleichgestellt, aber das bringt mir für die Bw ja nichts.

Vom Meister zum TB brauch ich locker noch mal mind. 3 bis 4 Jahre. Und da bin ja noch mal älter, bringt mir der TBW nichts für die Einstellung dann kann ich es ja auch mit dem Meister probieren, würde gerne in die IT.


Autor: Ralf
« am: 18. August 2017, 19:30:01 »

Zitat
aber es sind ja über 2 Jahre und dann werde ich natürlich mehr fragne.
Bis dahin kann sich aber auch noch viel tun. Vielleicht ist dann der Betriebswirt anders anrechenbar?
Autor: KlausP
« am: 18. August 2017, 18:55:21 »

Zitat
... Wenn ich Meister bin, werde ich leider schon 33 sein, bei Einstellung 34 oder schon 35. Da gilt fr mich ja noch das normale Verfahren, richtig? ...

Kommt drauf an was Sie unter "normales Verfahren" verstehen.
Autor: meisterschüler
« am: 18. August 2017, 18:41:57 »

Danke für die kompetene Antwort.

Dann macht es ja theoretisch keinen Sinn, nach dem Meister noch den Betriebswirt zu machen, wenn ich vornehmlich zur Bw möchte?

Wenn ich die SLV richtig lese "kann" ich als Meister mit dem Dienstgrad Feldwebel eingestellt werden, bei 1 Jahr Berufserfahrung als Oberfeldwebel usw?

Denke mal der Meister schlägt sich auch in der Erfahrungsstufe nieder?

Wenn ich Meister bin, werde ich leider schon 33 sein, bei Einstellung 34 oder schon 35. Da gilt fr mich ja noch das normale Verfahren, richtig?

Wäre der Industriemeister Elektrotechnik Zugangsberuf für einen IT-Feldwebel?

Ich weiß das mir die Fragen der Karrb. auch beantworten kann, aber es sind ja über 2 Jahre und dann werde ich natürlich mehr fragne.
Autor: Ralf
« am: 17. August 2017, 10:37:55 »

Die Ebene Betriebswirt ermöglicht die gleichen Einstellungsdienstgrade wie Meister.
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