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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

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 1 
 am: 25. April 2024, 23:15:36 
Begonnen von Majtan - Letzter Beitrag von wolverine
Ist es eine private Veranstaltung oder ein dienstlicher Termin?

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 am: 25. April 2024, 22:50:13 
Begonnen von Majtan - Letzter Beitrag von Majtan
Hallo,
Ich bin offz truppendienst und wurde von einem Bundestagsabgeordneten für einen Informationsbesuch in den Bundestag eingeladen.
Kann dies mit Freistellung vom Dienst/sonderurlaub/o.ä geregelt werden oder muss ich mir dafür Urlaub nehmen?

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 am: 25. April 2024, 22:29:14 
Begonnen von GrünHörn92 - Letzter Beitrag von GrünHörn92
Guten Abend,

ist es Möglich von den Mannschaften in eine Unteroffizierslaufbahn zu wechseln und dort dann ohne Verwertbaren Berufsabschluss eine ZAW zu bekommen?

Der Wechsel ist ja möglich jedoch lese ich überall von 29 Jahren als Maximalaltersgrenze... zumindest ohne Verwertbaren Berufsabschluss.

Vielleicht kann jemand ein bisschen Licht ins Dunkel bringen. Wie die Möglichkeiten genau sind.

Danke

 4 
 am: 25. April 2024, 21:48:31 
Begonnen von GrünHörn92 - Letzter Beitrag von GrünHörn92
Es ist nicht ganz richtig, hier die Erläuterung mit Fallbeispiel:

https://www.bva.bund.de/DE/Services/Bundesbedienstete/Mobilitaet-Reisen/Trennungsgeld/_documents_inland/tg_taegl_rueckkehr.html

ok.

Ich habe in meiner Berechnung den Eigenanteil mit der Hin und Rückfahrt gerechnet. In dem Fall Beispiel wird nur mit der "einfachen Strecke" gerechnet. Also muss ich mein Ergebnis von dem Eigenanteil durch zwei dividieren.

Dann sollte es stimmen, korrekt?

Wäre so ja dann ein Plus für mich.

 5 
 am: 25. April 2024, 21:25:42 
Begonnen von Chris2701 - Letzter Beitrag von LwPersFw

Auf welcher Rechtsgrundlage sollte der Arbeitgeber Widerspruch gegen einen Heranziehungsbescheid einlegen?  ::)


Der Arbeitgeber benötigt keine Rechtsgrundlage.

Grundlage ist die Selbstbindung der Bw.

Solange man den Reservisten nur auf freiwilliger Basis heranzieht...

... verpflichtet die Bw auch keinen Arbeitgeber einen Reservisten gegen seinen Willen freizustellen.


"7 Arbeitgeber und Reserve

701. Die Heranziehung zum Reservistendienst außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls erfolgt gem. politischer Vorgabe nur bei freiwilliger Bereitschaft des Reservisten/ der Reservistin und erfordert zusätzlich die Zustimmung der Arbeitgeberin/ des Arbeitgebers oder der Dienstbehörden für eine Beorderung."

Quelle: BMVg, Weisung für die Reservistenarbeit in den Jahren 2023 – 2025  vom 10. November 2022


Und in der Praxis gilt das nicht nur für die Beorderung als solches, sondern für jede Maßnahme von der das zivile Arbeitsverhältnis betroffen ist.

Das wissen viele Arbeitgeber und machen sie davon Gebrauch ... keine RDL. Punkt. Weil : politischer Wille!



wurde auch schon hier diskutiert...

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,50555.msg699111.html#msg699111


 6 
 am: 25. April 2024, 20:56:42 
Begonnen von West87 - Letzter Beitrag von Ralf
Zitat
Spielt das keine Rolle, mach es.
Ist doch nur fiktiv  8)

 7 
 am: 25. April 2024, 19:49:18 
Begonnen von West87 - Letzter Beitrag von FoxtrotUniform
Tatsächlich würde ich das nicht über die psychologische Schiene abwickeln.

Die Wahrscheinlichkeit einer Ausplanung strebt zwar gegen Null, aber es besteht die Gefahr einer unschönen Diagnose. Dies kann in Abhängigkeit des vergebenen ICD-Code  zu Problemen bei Krankenversicherung,BU/DU oder anderweitigen Vorhaben mit Gesundheitsprüfung führen.

Spielt das keine Rolle, mach es.

 8 
 am: 25. April 2024, 19:24:21 
Begonnen von Chris2701 - Letzter Beitrag von Chris2701
Danke für die Ausführungen! Natürlich werde ich kein Bildungsurlaub nehmen um eine RDL zu absolvieren. Ist auch nicht möglich, da ich dafür ja einen speziellen Anerkennungsbescheid benötigen würde.
Es ging mir nur darum, dass mein Vorgesetzter die Freistellung zur RDL im kompletten Q3 und Q4 nicht erlaubt (1 Woche im September, 2 Wochen im Oktober und 1 Woche im Dezember) ich aber Bildungsurlaub für beispielsweise einen Sprachkurs nutzen könnte. Er müsste ja alles komplett nicht genehmigen wenn ich tatsächlich unabkömmlich sein sollte.

Bei Kleinbetrieben und Kleinunternehmen könnte ich das noch verstehen, dass der Chef beim Karrierecenter anruft aber ich arbeite in einem großen Automobilkonzern und ich gehe nicht davon aus, dass mein Vorgesetzter der nicht einmal weiß was das Karrierecenter ist dort anruft und den Sachbearbeiter dazu bringen möchte den Bescheid aufzuheben. Da könnte ja jeder anrufen..... Ich würde das ziemlich unverschämt finden....Aber ich glaube das kommt dann auch auf den Sachbearbeiter im Karrierecenter an der sollte in dem Fall ja Rücksprache mit dem Reservisten halten.



 9 
 am: 25. April 2024, 18:50:39 
Begonnen von Chris2701 - Letzter Beitrag von doc.
Achja, ein Tipp vielleicht noch: Bei uns hat der Kdr tatsächlich angeboten, mit den Arbeitgebern zu sprechen, sollte es Probleme bei der "Freistellung zu RDL" geben. Und zumindest laut seiner Aussage hat das dazu geführt, dass in den Fällen wo das stattgefunden hat, es dann zu einem Einverständnis des AG kam.

Vielleicht könnte das ja Schule machen.

 10 
 am: 25. April 2024, 18:47:08 
Begonnen von Chris2701 - Letzter Beitrag von doc.
Auf welcher Rechtsgrundlage sollte der Arbeitgeber Widerspruch gegen einen Heranziehungsbescheid einlegen?  ::)

Auf dem Heranziehungsbescheid steht eine Telefonnummer... AG ruft dort an: "Sie haben meinem MA einen Heranziehungsbescheid geschickt, kommt gar nicht in die Tüte!" - KarrC: "Oh, ja, in dem Fall werden wir den Bescheid natürlich aufheben."

Nochmal: Die Bw verzichtet im Moment grundsätzlich darauf, gegen den Willen des AG oder des Reservisten auf der Heranziehung zu bestehen, obwohl sie das könnte. Da braucht es keine Rechtsgrundlagen.

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