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Zusammenfassung

Autor: F_K
« am: 08. März 2020, 14:01:19 »

@ guus:

Hast Du denn ein (gutes) Abitur?

Ansonsten hoffe ich, das nebem dem (guten) Abitur auch die mögliche Restverwendungszeit ein Auswahlkriterium wird - es macht wenig Sinn, bei Laufbahnen ohne Bewerbermangel zu altes Personal einzustellen.

Die Grenze 40 Jahre wird ja bleiben.
Autor: Ralf
« am: 08. März 2020, 13:52:57 »

Wenn alles so kommt und die noch nicht ausgearbeiteten untergesetzlichen Erlasse dieses nicht einschränken: ja. Alles ein bisschen viel "wenns" derzeit m.M.n.
Autor: guus
« am: 08. März 2020, 13:17:43 »

Grüß Gott,

zum Verständnis für mich, weil ich da irgendwie nicht ganz durchblicke:
Die geplante Änderung der SLV bedeutet also, dass ich mich, 32 Jahre alt und BS, natürlich weiterhin über den Weg OffzMilFd für die Offz-Laufbahn bewerben könnte, aber in Zukunft auch für den OffzTrDst, weil Wegfall des Höchsalters?
Der Paragraph 29 soll ja verschwinden, was man hier so liest...

Grüße
Autor: dunstig
« am: 16. Januar 2020, 12:12:26 »

@LwPersFw und Ralf: Das sollte nicht bedeuten, dass ich diese Entscheidung infrage stelle. Ich sehe das generell völlig entspannt. Mit meinen zarten 27 sehe ich mich auch noch nicht wirklich als Altgedienter, der sich wegen irgendetwas umgewöhnen müsste  ;)

Mich interessiert eher (aus verschiedenen persönlichen Gründen), wie sich langfristig die Altersstruktur der Bundeswehr gerade im Hinblick auf den demographischen Wandel durch diesen Wegfall verändern wird. Und hier auf Grund der körperlichen Voraussetzungen eben insbesondere die Entwicklung in den eher anstrengenden Verwendungen.

Also reines Interesse ohne irgendeine Wertung der Entscheidung :)
Autor: Ralf
« am: 16. Januar 2020, 10:48:41 »

Andersherum wird ein Schuh draus: warum jemand ablehnen, der bspw. 32 ist und keinen nutzbaren Zivilberuf hat und den i.R.d. ZAW erlernen würde (SaZ 15) und einen anderen 38jährigen mit Zivilberuf annehmen (SaZ 13).
Wenn mir das jemand erklären könnte, dann verstehe ich vielleicht auch Altersgrenzen.

Wenn die Medizin auch unter Einbeziehung einer Prognose sagt, dass derjenige wahrscheinlich nicht aufgrund Alterszipperlein vorzeitig Probleme bekommt, kann man auch Ältere einstellen.
Autor: LwPersFw
« am: 16. Januar 2020, 10:15:18 »

Nur weil Altersgrenzen wegfallen … bedeutet dies doch nicht das jeder Bewerber eingestellt werden muss.

Das Alter ist doch nur ein Aspekt.

Wenn der Bewerber die weiteren Kriterien nicht erfüllt - wird er/sie auch (weiterhin) nicht eingestellt.

Deshalb ist dieses Thema vollkommen "entspannt" zu betrachten.

Nur "Altgediente" müssen halt mental umdenken...  ;) Aber das hatten wir ja auch z.B. "damals" bei den "Neckermann-StUffz/Uffz" … und das Leben ging weiter...  ;D
Autor: dunstig
« am: 16. Januar 2020, 08:50:34 »

Da muss ich dir Recht geben. Die Durchlässigkeit der Laufbahnen ist bei entsprechender Eignung wirklich sehr positiv umgesetzt. Insgesamt bin ich gespannt, wie es sich mit den wegfallenden Altersgrenzen und körperlich herausfordernden Verwendungen langfristig verhalten wird.
Autor: MaikG
« am: 16. Januar 2020, 08:38:04 »

Schade, das editieren nicht geht.
Ich finde es aber erstaunlich, dass nunmehr alle Altersgrenzen weg fallen. Bei manchen Verwendungen OffzMilFd, bei denen es keine Fw-Verwendung gibt aus der man aufwachsen kann, kann ich das ja nachvollziehen. Aber in der Vielzahl ist das mMn eher unnötig, wenn nicht sogar kontraproduktiv.

Grundsätzlich ist es ja schon seit Jahren so, dass es fast zu jeder Traumverwendung Wege gibt, diese auch mit nicht-idealer schulischer Ausbildung oder Alter zu erreichen. Dies auch nicht nur theoretisch, sondern auch Tatsächlich, was ich als jemand mit denke ich einem der ungewöhnlichsten Lebensläufen hier, aus eigener Erfahrung bestätigen kann.
Autor: MaikG
« am: 16. Januar 2020, 08:20:12 »

Jein. Nicht über die Mindest-Verpflichtungszeit sondern (zumindest in meinem Fall) über die "Nutzungszeit" bis zum Erreichen der besonderen Altersgrenze.
Autor: DieEhefrau
« am: 15. Januar 2020, 20:36:44 »

 :o ... mhhh... Dann wird die Obergrenze eigentlich über die jeweilige Mindest-Verpflichtungsdauer gesteuert.

Bin gespannt, ob der Entwurf so durchgeht.
Autor: Ralf
« am: 15. Januar 2020, 19:31:05 »

Doch, es sind alle Altersgrenzen, die wegfallen.
Autor: DieEhefrau
« am: 15. Januar 2020, 18:55:25 »

Wenn es so kommt wie im Entwurf, fällt sie weg.
... und nur für den entworfenen "Direkteinstieg in OffzMilFD" und für die vorgesehenen Verwendungen - nicht für alle Offz- oder Fw-Laufbahnbewerber. Also nicht für die Wege, die es bisher auch schon gab. Da bleiben die Altersgrenzen, je nachdem ob Ausbildung/Studium vorhanden. ... und natürlich noch ganz viel anderen Faktoren.
??? So hatte ich es bisher verstanden  :-\
Autor: Ralf
« am: 15. Januar 2020, 14:28:58 »

Wenn es so kommt wie im Entwurf, fällt sie weg.
Autor: Karls-Heins
« am: 15. Januar 2020, 11:36:59 »

Danke. Dann warte ich mal bis Mai. Weiss man auch schon ob geplant ist, dass die Altersgrenze ganz wegfallen soll oder lediglich erhöht wird auf beispielsweise. 32, 35, ...
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