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Autor: Tommie
« am: 22. September 2017, 07:37:10 »

Ja, das ist richtig! Mit allen Vor- und Nachteilen ;) :

Positiv-Beispiel: Wohnort Köln, Dienstort Hamburg, kommandiert nach München! Abrechnung der Strecke Hamburg - München durch den ReFü!

Negativ-Beispiel: Wohnort Hamburg, Dienstort Köln, kommandiert nach München! Abrechnung der Strecke Köln - München durch den ReFü!

Alle weiteren Strecken sind dann entweder Familienheimfahrten im Sinne der TGV oder aber als "Privatvergnügen" höchstens bei der Steuererklärung geltend zu machen!
Autor: AVTrD
« am: 22. September 2017, 07:28:43 »

Guten Morgen,

Ist es richtig, dass die Dienstantrittsreise bei Kommandierung nur vom Dienstort zum neuen Dienstort abgerechnet wird? Ich hab eine anerkannte Wohnung und bin dementsprechend von dort gereist.

Danke für die Hilfe :)
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