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Autor Thema: Sicherheitsüberprüfung ab 01.07.2017  (Gelesen 3734 mal)

Bw-Panda

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Sicherheitsüberprüfung ab 01.07.2017
« am: 11. Juni 2017, 09:38:07 »

Moinsen, ich hätte mal eine Frage zur neuen Sicherheitsüberprüfungs-Regelung.

Laut Artikel, welchen ich unten verlinken werde, muss dich ab dem 01.07. jeder Bewerber einer Sicherheitsüberprüfung unterziehen.

Ich fange am 03.07.2017 meinen UGL/AGA an und wurde letztes Jahr irgendwann gemustert. Laut Einplanungsschreiben ist für meine Stelle keine SÜ vorgesehen, jeden Falls ist das Feld leer und ich habe auch keine besonderen Unterlagen für eine mögliche Überprüfung ausgefüllt.

Könnte es Probleme geben wärend der UGL/Stammeinheit ohne SÜ oder falle ich aus der Änderung raus, da ich quasi zur Änderung Einberufen bin bzw. schon viel früher Eingestellt wurde?

Werde das Karriercenter am Montag mal anrufen, vll. wurde bei meiner Einstellung die SÜ-Änderung vergessen?

Es geht um folgenden Artikel: http://www.barbara-hendricks.de/2016/12/16/sicherheitsueberpruefung-bei-bundeswehr-bewerbern-verbessern-2/

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CIRK

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Antw:Sicherheitsüberprüfung ab 01.07.2017
« Antwort #1 am: 11. Juni 2017, 09:47:45 »

Da brauche Sie sich doch nun wirklich keine Gedanken darüber machen. Wenn der Dienstherr eine SÜ für Sie benötigt, dann wird er diese schon von sich aus anstoßen.
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Ralf

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Antw:Sicherheitsüberprüfung ab 01.07.2017
« Antwort #2 am: 11. Juni 2017, 09:56:36 »

Dich betrifft das neue SÜG noch nicht.
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LwPersFw

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Antw:Sicherheitsüberprüfung ab 01.07.2017
« Antwort #3 am: 11. Juni 2017, 14:12:18 »

Um Ralf und CIRK zu ergänzen...

Die erforderlichen Gesetzesänderungen treten erst zum 01.07.2017 in Kraft.

D.h. erst ab dem 01.07.2017 hat die Behörde eine Rechtsgrundlage danach zu verfahren.

Dann muss das Ganze ja auch verfahrenstechnisch umgesetzt werden.

Es ist also davon auszugehen, dass ab ca. 01.10.2017 danach Verfahren wird.

Ob es eine "Rückwirkung" für den Zeitraum 01.07. bis 01.10. geben wird... muss abgewartet werden.

Vom Prinzip soll die SÜ ab dem Bestehen einer konkreten Einplanung beim KC/AC eingeleitet werden.

Ziel: Abschluss noch vor Dienstantritt

Wenn kein Abschluss bis Diensteintritt: Einstellung unter Vorbehalt

Ergibt sich dann nach Einstellung, dass es noch nicht mal für die SÜ 1 reicht ... Entlassung, da die SÜ 1 ab 01.07.2017 die Grundvoraussetzung ist, um SaZ / BS zu sein.


"Die Absicht  der  erstmaligen  Berufung  in ein  Dienstverhältnis  als  Berufssoldatin,  Berufssoldat,  Soldatin  auf  Zeit  oder  als  Soldat  auf  Zeit  wird regelmäßig  durch  ein  Karrierecenter  bzw.  das  Assessmentcenter  für  Führungskräfte der  Bundeswehr  nach Abschluss  des  Bewerbungsverfahrens  ausgesprochen und beinhaltet  zugleich  die Absicht  der  Bundeswehr,  die Bewerberin oder  den Bewerber  in die Bundeswehr  einzustellen.

Maßgebliche Voraussetzung  für  die Durchführung  der  Sicherheitsüberprüfung  ist damit  die  Einstellungsabsicht  der  Bundeswehr  und als  formelle Voraussetzung,  die im  SÜG  formuliert  ist,  die  Zustimmung  der  Bewerberin  oder  des  Bewerbers  zur Durchführung  der  Überprüfung.  Durch  die Anknüpfung  an die  ausdrücklich  erklärte Einstellungsabsicht  der  Bundeswehr  ist  sichergestellt,  dass  es  nicht  zur  Durchführung  einer  Vielzahl  von Sicherheitsüberprüfungen für  Bewerberinnen  und  Bewerber kommt,  deren Einstellung  noch gar  nicht  feststeht.

Die Sicherheitsüberprüfung  ist  grundsätzlich  zwischen  der  Erklärung  der  Einstellungsabsicht  seitens  des  Karrierecenters  bzw.  des  Assessmentcenters  für  Führungskräfte der  Bundeswehr  und dem  Dienstantritt  durchzuführen.  Die  zur  Verfügung  stehende Zeit  reicht  im  Regelfall  angesichts  der  Erfahrungswerte  zur  Dauer  einer  einfachen  Sicherheitsüberprüfung  aus,  um  diese zum  Abschluss  zu bringen.   

In den Fällen,  in denen die  Sicherheitsüberprüfung  zum  Zeitpunkt  des  Dienstantritts noch nicht  abgeschlossen sein  wird,  hindert  die Regelung  nicht  die Einstellung  als Soldatin oder  Soldat.  Auf  diese  Weise ist  sichergestellt,  dass  das  Erfordernis  der  Sicherheitsüberprüfung  nicht  zu einer  Verzögerung  der  Einstellung  interessierter  Bewerberinnen und Bewerber  führt. 

Wird in einem  solchen Fall  nach Dienstantritt  festgestellt,  dass  ein  Sicherheitsrisiko vorliegt,  das  der  sicherheitsempfindlichen  Tätigkeit des  Betroffenen entgegensteht,  entfällt  die  soldatenrechtliche  Eignung  der  oder  des Betroffenen  mit  der  Folge,  dass  sie oder  er  zu entlassen ist. "
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Ralf

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Antw:Sicherheitsüberprüfung ab 01.07.2017
« Antwort #4 am: 11. Juni 2017, 14:41:56 »

Völlig richtig.
Es wird für diejenigen angewendet, die noch keine verbindliche Einplanung vor dem 01.07. bekommen haben. Wird also verschiedene Diensteintritte dann teilweise betreffen.
Man sollte sich darüber aber keine Gedanken machen, denn im Rahmen späterer Verwendungen kann es sowieso ohne weiteres sein, das man eine SÜ braucht. Wenn man dann etwas auf dem Kerbholz hat, kommt das dann zum Vorschein.
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Stuffz FA Refü

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Antw:Sicherheitsüberprüfung ab 01.07.2017
« Antwort #5 am: 27. November 2017, 15:17:09 »

Ab wann wird de SÜ durchgeführt?? Habe heute nochmal mit dem KarrC Wiesbaden telefoniert und meine Bewerbung ist in der Vorprüfung und danach bekomm ich eine Einladung.


Wünsche euch eine angenehme Woche

KaiBiundo
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Tommie

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Antw:Sicherheitsüberprüfung ab 01.07.2017
« Antwort #6 am: 27. November 2017, 15:41:18 »

Welchen Teil davon hätten Sie denn gerne nochmal erklärt ;) ?

Vom Prinzip soll die SÜ ab dem Bestehen einer konkreten Einplanung beim KC/AC eingeleitet werden.

Ziel: Abschluss noch vor Dienstantritt

Wenn kein Abschluss bis Diensteintritt: Einstellung unter Vorbehalt

Ergibt sich dann nach Einstellung, dass es noch nicht mal für die SÜ 1 reicht ... Entlassung, da die SÜ 1 ab 01.07.2017 die Grundvoraussetzung ist, um SaZ / BS zu sein.

Sie sind noch nicht einmal eingeladen, geschweige denn gemustert oder getestet! Ihr Plan "Ich werde Soldat" hat noch so viele Möglichkeiten, eine Feindberührung nicht zu überleben, da sollten Sie sich um eine SÜ aktuell noch keine Gedanken machen :D !
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Stuffz FA Refü

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Antw:Sicherheitsüberprüfung ab 01.07.2017
« Antwort #7 am: 27. November 2017, 16:10:19 »

Gedanken mache ich mir keine nur Info´s einholen. Erstmal abwarten ob überhaupt eine Einladung kommt. Der Nette Herr im KarrC meinte zwar das ich auf jedenfall Post bekomme aber was das sein wird weiß man ja nicht.
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Ralf

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Antw:Sicherheitsüberprüfung ab 01.07.2017
« Antwort #8 am: 27. November 2017, 19:56:06 »

Lass die Leute doch einfach ihre Arbeit tun. Wenn nun jeder wegen Kleinigkeit anruft, kommt keiner dazu. Ich kann ja die Vorfreude verstehen, jedoch sind ja vor dir hundertausende bereits eingestellt worden. Da besteht schon ein wenig Verfahrenssicherheit.
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Stuffz FA Refü

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Antw:Sicherheitsüberprüfung ab 01.07.2017
« Antwort #9 am: 27. November 2017, 20:11:20 »

Das stimmt allerdings Ralf. Ich warte jetzt einfach mal ab und dann sehen wir weiter, sind ja echt nette Menschen mit hilfreichen Info´s.
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