Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 23. April 2024, 10:00:05
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Mitteilung über die Dauer des Dienstverhältnisses  (Gelesen 2980 mal)

dita

  • *
  • Offline Offline
  • Beiträge: 8

Hallo,

ich lese gerade die Mitteilung über die Dauer des Dienstverhältnisses.
Ich bin als SAZ8 eingeplant und möchte auch die vollen 8 Jahre dienen.
In der Mitteilung über die Dauer des Dienstverhältnisses, steht folgender Satz:

"Aufgrund Ihrer Verpflichtungserklärung vom xx.xx.2016 wird Ihre Dienstzeit auf (Tage, Monate, Jahre) 00,06,00 festgesetzt."

Weiter unten dann "Ihre Dienstzeit endet demnach mit Ablauf des xx.09.2017"
Das sind nur 6 Monate und keine 8 Jahre.

Wie soll ich das genau verstehen?


Gruß
Gespeichert

F_K

  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 20.778
Antw:Mitteilung über die Dauer des Dienstverhältnisses
« Antwort #1 am: 11. Juni 2017, 12:43:08 »

Als Zwischenfestsetzung - wie eine "Probezeit".
Gespeichert

KlausP

  • Reservespieß
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 29.520
Antw:Mitteilung über die Dauer des Dienstverhältnisses
« Antwort #2 am: 11. Juni 2017, 12:46:18 »

Das ist die eigentliche "Probezeit" für die Bundeswehr, die nichts mit Ihrer Widerrufsmoeglichkeit zu tun hat. Falls Ihr Disziplinarvorgesetzter der Meinung ist, dass Sie sich nicht zum SaZ eignen kann er beantragen, dass Ihre Dienstzeit nicht auf die volle Verpflichtungszeit festgesetzt werden soll.
Gespeichert
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

LwPersFw

  • Forums-Perser
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6.748
Antw:Mitteilung über die Dauer des Dienstverhältnisses
« Antwort #3 am: 11. Juni 2017, 14:41:47 »

und sollten Sie eine "widerrufliche Verpflichtungserklärung" unterschrieben haben... haben auch Sie die Möglichkeit, ohne Angaben von Gründen, in diesen 6 Monaten Ihre Entlassung zu beantragen.


Bitte beachten... da dies oft verwechselt wird :

Es gibt keine generelle Widerrufsmöglichkeit bei SaZ !

Dies hängt von der jeweiligen Verpflichtungserklärung ab, die man beim KC/AC unterschreibt !

1. Die "unwiderrufliche Verpflichtungserklärung"

Wie der Name schon sagt ... für den Bewerber ist sie unwiderruflich !
Wird er mit 6-monatiger Probezeit eingestellt, kann die Bw ihn wieder entlassen.
Der (dann) Soldat hat aber kein Recht die Entlassung zu beantragen.   (Ausnahme 55 Abs 3 SG)

2. Die "widerrufliche Verpflichtungserklärung"

Hier erfolgt auch eine 6-monatige Probezeit.
Aber bei dieser hat auch der Soldat die Möglichkeit, innerhalb dieser 6 Monate die jederzeitige Entlassung, ohne Angabe von Gründen, beantragen zu können.


Daneben gibt es noch 

+ Die Eignungsübenden

Diese machen keine 6-monatige Probezeit, sondern eine 4-monatige Eignungsübung.
Diese können Sie innerhalb der 4 Monate ebenfalls jederzeit beenden.

+ Die FWDL

Für diese gilt

§ 58b Freiwilliger Wehrdienst als besonderes staatsbürgerliches Engagement

(1) Frauen und Männer können sich verpflichten, freiwilligen Wehrdienst als besonderes staatsbürgerliches Engagement zu leisten. Der freiwillige Wehrdienst als besonderes staatsbürgerliches Engagement besteht aus einer sechsmonatigen Probezeit und bis zu 17 Monaten anschließendem Wehrdienst.

Diese 6-monatige Probezeit können auch die FWDL jederzeit innerhalb der 6 Monate beenden.
Entlassung dann zum nächsten 15. bzw letzten des Monats. Oder auf Antrag jederzeit.
Gespeichert
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

KlausP

  • Reservespieß
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 29.520
Antw:Mitteilung über die Dauer des Dienstverhältnisses
« Antwort #4 am: 11. Juni 2017, 14:47:00 »

Für SaZ gibt es diese stufenweise Festsetzung der Dienstzeit übrigens schon seit Jahrzehnten. Bei SaZ in der Mannschaftslaufbahn wird die Dientzeit kurz vor Ablauf dieser 6 Monate auf die volle Verpflichtungszeit festgesetzt, bei SaZ höherer Laufbahnen ensprechend dem Ausbildungsfortschritt in weiteren Stufen.
Gespeichert
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

  • Personaler
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 22.024
Antw:Mitteilung über die Dauer des Dienstverhältnisses
« Antwort #5 am: 11. Juni 2017, 14:52:32 »

Es wird zukünftig auch bei den SaZ Msch sein. Nach der 6 monatigen Probezeit wird der SaZ Msch auf 2 Jahre festgesetzt und erst nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung auf die volle Verpflichtungszeit festgesetzt. So haben sich die UTB/ZSanDstBw nunmehr festgelegt. Dauert noch ein wenig, bis die Umsetzung in ein neue Verpflichtungserklärung erfolgt.
Kam leider öfters vor, dass Msch sich nach den 6 Monaten gedacht haben: mir kann keiner was, ich sitz nun 8 Jahre gut bezahlt hier, da muss ich doch keine fordernde Ausbildung bestehen (so bei den infanteristischen Verwendungen Lw, Mar und Heer).
Und bei den heutzutage öfters vorkommenden höheren Verpflichtungszeiten ist das noch weniger hinnehmbar als bei einem SaZ 04.
Gespeichert
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

KlausP

  • Reservespieß
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 29.520
Antw:Mitteilung über die Dauer des Dienstverhältnisses
« Antwort #6 am: 11. Juni 2017, 14:58:18 »

Finde ich gut. Hoffentlich wird dann von den Disziplinarvorgesetzten davon auch Gebrauch gemacht.
Gespeichert
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

  • Personaler
  • Global Moderator
  • *****
  • Offline Offline
  • Beiträge: 22.024
Antw:Mitteilung über die Dauer des Dienstverhältnisses
« Antwort #7 am: 11. Juni 2017, 15:01:25 »

Ich auch.
Eigentlich kann der DV davon "keinen Gebrauch" machen. Hat der Soldat seine Ausbildung nicht bestanden, setzt das BAPersBw ihn nicht weiter fest und teilt ihm das schriftl. mit. Hoffen wir mal, dass das BAPersBw sich daran hält.
Gespeichert
Bundeswehrforum.de - Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.
 

© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de