Autor: tank1911
« am: 12. Juni 2019, 12:15:15 »Bei dem Prozedere gehe ich mit. Ob sich die drei Prüffragen hier tatsächlich so beantworten lassen, werden wir wohl nicht erfahren.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
in letzte Zeit häufen sich in Beitragen einige identifizierbaren Daten:
Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden
Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen
das Vertrauen, die seine dienstliche Stellung erfordert, nicht ernsthaft beeinträchtigt."
[…] Es ging um den Vertrauensmissbrauch und dass der ehemalige Beschäftigte ohne schlechtes Gewissen solche Taten begeht, also vermutlich auch zu größeren Schäden in der Lage wäre, weil seine Haltung und Einstellung dafür sprechen.
Zuweilen wird von einer Bagatellgrenze von ca. 50€ gesprochen, was z.b. Falsches Beantragen von TG angeht
(auch nicht eines möglichen Dienstvergehens, welches ich hier im Moment aber nicht sehe). Und ob Sie dafür entlassen werden? Vermutlich eher nicht, wenn kein Dienstvergehen nachgewiesen wird, kommt aber auf den konkreten Fall an.