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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Pers- und S6-Fw - zivile Ausbildung nötig?  (Gelesen 3295 mal)

Der Reservist

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Pers- und S6-Fw - zivile Ausbildung nötig?
« am: 02. Oktober 2017, 15:52:09 »

Hallo allerseits, kurze Frage:

- Reicht es, für die beiden Fw-Stellen ein Realschulabschluss vorzuweisen, ohne eine zivile Ausbildung durchlaufen zu haben?

Horrido!
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KillBurn93

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Antw:Pers- und S6-Fw - zivile Ausbildung nötig?
« Antwort #1 am: 02. Oktober 2017, 16:21:32 »

Ja aber Bewerber mit abschlossener passender Ausbildung können schneller auf dem Dienstposten eingesetzt werden.
Und während ihrer Laufbahnausbildung werden sie eine entsprechende Ausbildung absolvieren.
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Memento moriendum Esse

Ohne Mut und Entschlossenheit kann man in großen Dingen nie etwas tun, denn Gefahren gibt es überall.
Carl von Clausewitz (1780-1831)

Tommie

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Antw:Pers- und S6-Fw - zivile Ausbildung nötig?
« Antwort #2 am: 02. Oktober 2017, 16:38:57 »

Zunächst einmal sollten wir wissen, ob diese Frage aus der Sicht eines ungedienten Bewerbers gestellt wird, der dann bei festgestellter Eignung einfach eine ZAW bekommt, oder ob da ein Reservist fragt, der auf eine solche Stelle ohne vorhandene zivile Ausbildung eingeplant werden möchte?

Letzteres wird eher nicht der Fall sein, denn für Reservisten ist keine ZAW vorgesehen und eine Beorderung, ggf. mit höherem Dienstgrad findet nur aufgrund einer verwertbaren Ausbildung statt. Har man die nicht, bekommt man keine entsprechende Stelle, aka "Keine Arme, keine Kekse!" ;D !
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Der Reservist

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Antw:Pers- und S6-Fw - zivile Ausbildung nötig?
« Antwort #3 am: 02. Oktober 2017, 19:06:07 »

Vielen Dank für die Antworten. Ich wusste nicht dass es in diesem Fall zwischen Aktiven und Reservisten einen Unterschied macht. Aber ok, es geht mir tatsächlich um letztere.

Dass man für den Feldwebel der Reserve mit vorläufigem Dienstgrad  eine Ausbildung benötigt, klar. Was ich für die Regelausbildung gefunden habe ist folgendes:

Voraussetzungen für die Einstellung als Reservefeldwebelanwärter
Das Verfahren richtet sich nach § 22 Absatz 2 der Soldatenlaufbahnverordnung (SLV). Sie müssen für eine Einstellung:
•   sich mindestens in einem Gefreitendienstgrad befinden (also bereits Dienst in den Streitkräften geleistet haben).
•   das Zeugnis über den erfolgreichen Besuch einer Realschule oder einen gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzen.

Für welche Reserve Fw-Dienstposten würde man denn dann keine Ausbildung oder ZAW benötigen? Grüße
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SGBunny

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Antw:Pers- und S6-Fw - zivile Ausbildung nötig?
« Antwort #4 am: 02. Oktober 2017, 19:38:03 »

Für welche Reserve Fw-Dienstposten würde man denn dann keine Ausbildung oder ZAW benötigen?
Truppendienst würde ich schätzen
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F_K

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Antw:Pers- und S6-Fw - zivile Ausbildung nötig?
« Antwort #5 am: 02. Oktober 2017, 20:06:35 »

Das Zitat bezieht sich auf FeldwebelANWÄRTER.

Diese benötigen immer Ausbildung, abhängig vom Dienstposten so lange, dass es praktisch unmöglich wird ....

Dann erfolgt keine Beorderung / Annahme der Bewerbung.
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Der Reservist

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Antw:Pers- und S6-Fw - zivile Ausbildung nötig?
« Antwort #6 am: 02. Oktober 2017, 21:33:04 »

Das Zitat bezieht sich auf FeldwebelANWÄRTER.

Diese benötigen immer Ausbildung, abhängig vom Dienstposten so lange, dass es praktisch unmöglich wird ....

Dann erfolgt keine Beorderung / Annahme der Bewerbung.

Mir ist deine Aussage leider nicht ganz klar. Mir geht es darum, ob für die genannten DPs eine fachspezifische zivile Ausbildung von Nöten ist (zB bei Perser eine dreijährige Kaufmannsausbildung).

Dass er militärisch noch auf die Lehrgänge der Aktiven gehen muss (Fw Lehrgang MFT TrDstInf Teil B  39 Tage, Fw Lehrgang TrDstInf Teil A 59 Tage, PersFw SK Lehrgang 45 Tage) ist klar. Ich bitte um Aufklärung. Danke
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KlausP

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Antw:Pers- und S6-Fw - zivile Ausbildung nötig?
« Antwort #7 am: 02. Oktober 2017, 22:07:34 »

Für alle Verwendungen als Feldwebel im Fachdienst ist eine entsprechende zivilberufliche Ausbildung Voraussetzung. Wenn der Aktive sie nicht mitbringt, erwirbt er sie durch die ZAW. Diese ist für Reservisten aber nicht vorgesehen, deshalb können auch nur solche mit entsprechendem Berufsabschluß auf so einem Dienstposten und dann mit vorläufigem höherem Dienstgrad beordert werden.
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StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

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Antw:Pers- und S6-Fw - zivile Ausbildung nötig?
« Antwort #8 am: 02. Oktober 2017, 22:45:51 »

Warum sollte ein FA FD einen Lehrgang TrDst Inf machen?
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Tommie

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Antw:Pers- und S6-Fw - zivile Ausbildung nötig?
« Antwort #9 am: 03. Oktober 2017, 12:00:39 »

Mir geht es darum, ob für die genannten DPs eine fachspezifische zivile Ausbildung von Nöten ist (zB bei Perser eine dreijährige Kaufmannsausbildung).

Ja, so ist es! Es wird niemals ein (Beispiel!) gelernter Metzger auf einem PersFw-DP eingeplant werden und alleine mit dem Lehrgang in Hannover dann auf die Menschheit losgelassen werden!

Ach ja, zum Thema PersFw: Vergessen Sie das mal ganz schnell als Reservist! Ich kenne aktive Soldaten mit kaufmännischer Ausbildung, die sitzen seit Mai 2014 auf ihrem Dienstposten als PersFw und BAPersBw hat es bis heute nicht geschafft, denen einen Lehrgangsplatz beim PersFw-Lehrgang in Hannover zuzuweisen! Die Wartezeiten sind hier so lange, weil dieser Lehrgang für die ganzen mit kaufmännischer Ausbildung eingestellten Bewerber als Laufbahnlehrgang Priorität hat, bevor die "Umsetzer" kommen. Und danach kommt lange nichts, dann kommen die Reservisten! Somit wird ein Reservist maximal im Nachrückverfahren einen Lehrgangsplatz bekommen und auch nur dann, wenn kein aktiver Soldat die Hand hebt und diesen haben will! Das ist ungefähr so wahrscheinlich wie die Wahl von Herrn Gauleiter, ... äh, Gauland zum Bundeskanzler!
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Der Reservist

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Antw:Pers- und S6-Fw - zivile Ausbildung nötig?
« Antwort #10 am: 24. Oktober 2017, 09:24:00 »

Vielen Dank Tommie!

Jetzt noch eine weitere Frage: Wie sieht es eigentlich grundsätzlich aus, wenn man sich mit einem staatlichen Universitätsabschluss als Diplomkaufmann (BWL) auf eine der beiden Stellen bewerben würde? Muss es denn zwingend eine Ausbildung sein oder würde der BWLer ebenso/bevorzugt genommen werden?
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F_K

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Antw:Pers- und S6-Fw - zivile Ausbildung nötig?
« Antwort #11 am: 24. Oktober 2017, 09:29:21 »

@ Der Reservist:

Fw FD setzt "Ausbildung" voraus (Geselle oder Meister) in einem dazu "passenden" Ausbildungsberuf.
Ein Studium "passt" NICHT - es qualifiziert eben NICHT zur Tätigkeiten auf Gesellenebene.

Genaus ist ein solches Studium nicht geeignet, die Chancen als Fw TrD zu verbessern.
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