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Autor Thema: SaZ Untauglichkeit BTM  (Gelesen 2882 mal)

Ogni

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SaZ Untauglichkeit BTM
« am: 23. Mai 2017, 15:36:44 »

Hallo zusammen,

Erstmal möchte ich mich kurz vorstellen. Ich bin 32 Jahre jung und ausgebildeter Zimmerer! Bin sehr sportlich und gut Trainiert 182 cm Groß / 98kg.

Ich hoffe ich trete keinem auf die Füsse aber die Suche hat mir nicht weiter geholfen.

Nun zu meinem Anliegen. Ich habe vor kurzem meinen Eignugstest für SaZ in Berlin (Regatterstr.) gehabt. Wie ihr alle ja bestimmt wisst, legt man im Vorfeld sein Leben und ein Teil der Persönlichkeit in den Bewerbungsunterlagen dar! Auch meine Erfahrungen mit BTM war dort aufgeführt.

Nach der Begrüßung , der ersten Nacht auf Stube und dem CAT Test kam die Ärztliche Untersuchung! Wie schon im Vorfeld ersichtlich machte ich wieder Angaben über meine Vergangenheit. Auch BTM wird abgefragt... bei mir waren es Canabis, Ecstasy und LSD! Canabis war regelmäßig und die anderen sehr sehr selten! Aber das ganze ist 16 Jahre her und hat nichts hat mehr mit meinem jetzigen ich zu tun! Nachdem der DOC das erfragt hatte ließ er die Bombe für mich platzen! Ich bin durch mein damaligen Drogenkonsum untauglich! Ich Spiele jetzt  mit dem Gedanken einen Widerspruch zu starten! Da ich wirklich gern zur BW möchte und mich auch ungerecht behandelt fühlen!

Allerdings ist mir auch bewusst das der DOC nach Vorschrift handelt. Was meint ihr, könnte ich vllt doch noch an den Beruf als Soldat herankommen?

Mfg

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BSG1966

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Antw:SaZ Untauglichkeit BTM
« Antwort #1 am: 23. Mai 2017, 16:04:01 »

Der Widerspruch wird nix bringen, da Sie keinen Anspruch auf Einstellung haben. Sie können ein Schreiben an das Karrierecenter schicken, in dem Sie darlegen dass Sie sich benachteiligt fühlen und ungerecht behandelt und vielleicht auch traurig und/oder wütend, das wird aber nicht zwingend was bringen.
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wolverine

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Antw:SaZ Untauglichkeit BTM
« Antwort #2 am: 23. Mai 2017, 16:28:16 »

Da ich wirklich gern zur BW möchte und mich auch ungerecht behandelt fühlen!
Wie passt das zusammen? ???
Allerdings ist mir auch bewusst das der DOC nach Vorschrift handelt.

Wir hatten das schon einmal. Ecstasy ist in der Musterungsvorschrift als harte Droge aufgeführt und hier führt einmaliger Konsum zur Untauglichkeit.

Mehrmaliger Konsum war es; hier
« Letzte Änderung: 23. Mai 2017, 16:30:37 von wolverine »
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Getulio

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Antw:SaZ Untauglichkeit BTM
« Antwort #3 am: 23. Mai 2017, 17:49:55 »

LSD gilt ebenso als harte Droge, wie im Endeffekt alles Illegale außer Cannabis.

Dementsprechend dürfte dem Arzt keinerlei Spielraum geblieben sein. Ich denke, Sie sollten Ihren Plan B verwirklichen und sich gedanklich von der Bundeswehr verabschieden.

Im Übrigen ist auch Ihr BMI grenzwertig und würde bereits Ausschlüsse mit sich bringen.
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