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  • 28. März 2024, 13:34:53
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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

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 1 
 am: Heute um 13:34:03 
Begonnen von Unproomn - Letzter Beitrag von panzerjaeger
Mein Wehrdienst (W15, 1988-89) bestand aus 3 Monaten Grundausbildung (incl. Panzerführerschein!), 3 weiteren Monaten Ausbildung in der Stammeinheit, und danach 9 Monaten, die neben 2 x einer Woche Truppenübungsplatz vor allem aus jeder Menge Wachdienst, technischen Dienst am Fahrzeug, und anderen Diensten incl. "Beschäftigungstherapie" bestanden haben.

Meinen Ausbildungsstand, der Ende des kalten Krieges für die Landesverteidigung üblich war, hatte ich also nach 6 Monaten erreicht (in denen allerdings Urlaubssperre bestand).
Wenn man heute noch weitere 3 Monate dazu gibt - weil auch in der Bundeswehr natürlich alles etwas komplexer geworden ist - sollte man doch in 9 Monaten einen Wehrdienstleitenden ausgebildet bekommen.

 2 
 am: Heute um 12:18:25 
Begonnen von Unproomn - Letzter Beitrag von schlammtreiber
Es geht ja hierbei nicht um eine Zielstärke von etwa 200k, die reicht vorne und hinten nicht aus. Und für die Stellen, die da fehlen, braucht man auch keine Wehrpflichtigen.
Es geht um eine wesentlich größere Truppe zur LV/BV.
Unter 250k ist da einfach nichts praktikabel, aber man müsste eher auf eine Größe von 300k-350k zielen. Und das geht nicht ohne Wehrpflichtige (und nicht ohne ganz massive Investiionen)

 3 
 am: Heute um 12:10:21 
Begonnen von KalleM - Letzter Beitrag von Dandelion
Zu §5 Absatz 3 ist folgende Klarstellung ausgebracht worden:

"Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung gibt es berufliche Tätigkeiten,
bei denen gewichtige Gründe für Beschränkungen des Cannabiskonsums vorliegen,
zum Beispiel bei Personal, das Umgang oder Zugang zu Waffen und Waffensystemen aller
Art oder Gerätschaften, die bei nicht sachgemäßer Führung eine erhebliche Gefahr für Leib
und Leben begründen können, hat. Zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft der
Truppe und der militärischen Ordnung haben der Bundesminister der Verteidigung sowie
Vorgesetzte auf der Grundlage dienstrechtlicher Vorschriften das Recht, den ihnen unterstellten
Soldatinnen und Soldaten Beschränkungen aufzuerlegen. Diese Rechte werden
durch das CanAnbauG nicht berührt."


 4 
 am: Heute um 11:10:33 
Begonnen von KalleM - Letzter Beitrag von KlausP
Das Gesetz wurde gestern veröffentlicht und tritt zum 01.04.24 in Kraft. Den Gesetzestext kann jeder hier nachlesen: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/109/VO.html

 5 
 am: Heute um 10:16:10 
Begonnen von ResSanOffzBewerber - Letzter Beitrag von armand55
Ich verweise mal vorsichtig auf meinen Bericht aus Dezember 2022.
Allerdings dürfte der Sporttest ggf. wieder dabei sein.
Viel Erfolg!

Wo finde ich diesen Beitrag? Ich bewerbe mich gerade als ROA i.W.d

Liebe Grüße

 6 
 am: Heute um 10:00:41 
Begonnen von Unproomn - Letzter Beitrag von Unproomn
Zitat
Wenn jetzt über eine wie auch immer geartete Wiedereinführung der Wehrpflicht geredet wird, dann offenbar vor allem, weil all die PR-Kampagnen, Offensiven zur Attraktivitätssteigerung etc. scheinbar nicht den gewünschten Erfolg gebracht haben.

Oder es wurde einfach erkannt, wie fragil die Verteidigung ohne ein potentes Militär einer Demokratie sein kann (s. Ukraine).

Zitat
die Frage, warum man offenbar so wenige junge Leute freiwillig dazu bekommt.
Soldat:in zu sein, ist für viele nun mal keine Selbstverständlichkeit - und wenn Einsicht zur Notwendigkeit fehlt, weil man jahrelang friedlich in Deutschland leben konnte, dann erklärt sich das von selbst.


Das ist mir schon klar. Dennoch wäre es natürlich stimmiger, wenn man zunächst mal sein eigenes selbstgestecktes Ziel erreichen und zunächst mit den bisherigen Mitteln auf die Zielstärke von über 200.000 kommen würde. Wenn die YT-Videos über die AGA oder der Chatnachmittag mit Oberleutnant Marco scheinbar nicht ausreichend sind, sollte man dennoch erst dort ansetzen, BEVOR man gleich wieder über die Wehrpflicht (für alle) spricht.

Ein wenig erinnert mich das sonst an die momentane Debatte zur Rente: Ein scheinbar nicht tragfähiges System wird einfach durch Anordnung von oben "nachhaltig" gemacht. Das ist aber keine befriedigende Lösung.

 7 
 am: Heute um 08:52:12 
Begonnen von DerFrohdo - Letzter Beitrag von LwPersFw


Darauf sollte auch ein Ansprechpartner stehen...

Anrufen... Sachverhalt schildern ... weiter sehen ...





Leider nicht, da ich nur einen SAP-Ausdruck erhalten habe. Wer genau in Köln für mich zuständig ist...unbekannt.

Werde aber den Vorschlag von den anderen Kommentare annehmen und mal Spieß/Cheffin sprechen und ggf. die Erleuchtung erhalten.

Danke

-- case closed --

Relevant sind nicht Chef/Spieß.

Hier muss umgehend mit dem PersFhr im Ausbildungsreferat des BAPersBw kommuniziert werden.

Am besten kurz den Sachverhalt schriftlich darlegen, dem PersFhr per Email übersenden und um Prüfung/Entscheidung bitten.

Kann der PersFw mit Ihnen zusammen erledigen...




 8 
 am: Heute um 08:46:02 
Begonnen von IT-Bootsmann - Letzter Beitrag von LwPersFw
Als Ergänzung zum Thema: Bin gestern zum Berufssoldaten ernannt worden!  :D Viel Erfolg an Alle, die auch einen Antrag auf BS eingereicht haben!

Sehr schön  :)

 9 
 am: Heute um 08:44:39 
Begonnen von apfelkern231 - Letzter Beitrag von LwPersFw

Was ist nicht verstehe ist, der Berufsoldat Fähnrich / Oberfähnrich, war idR. langgedienter SaZ, ist dann BS geworden (1 mal bewährt), hat seine Einsätze, wird später zum OffzMilFD ernannt (bewährt sich ein 2 mal in der Bestenauslese), erkrankt dann, befindet sich im Luftleerenraum als „Schüler“ MilFD, demnach gibt es auch keine Referenzgruppenbildung nach Einsatzgesetz.

Jahre später soll diese Soldatengruppe dann 27 SVG & 63d SVG erhalten, ...


Verstehe ich das richtig:

+ Sie waren in der LB der Feldwebel
+ Sie wurden in dieser LB Berufssoldat , im DGR HptFw
+ in dieser Zeit absolvierten Sie Einsätze ( als SaZ und/oder BS ? )
+ dann Wechsel in die LB OffzMilFD
+ Durchführung der Ausbildung zum OffzMilFD
+ Ernennung zum OffzMilFD = Leutnant

Später Feststellung einer Einsatzschädigung.

Ist dies korrekt?

Wenn nicht formulieren Sie bitte meine Aussagen so um, dass sie auf Ihren Fall passen.

Geben Sie auch bitte an, was von Seiten der Bw seit Feststellung des Einsatzschadens erfolgt ist (z.B. Aufnahme in die Schutzzeit) und wo Sie aktuell stehen (z.B. ist die WDB anerkannt, welcher GdS).

In welchem Status und Dienstgrad haben Sie nach aktueller Feststellung der Bw den Einsatzschaden erlitten ?


 10 
 am: 27. März 2024, 20:21:37 
Begonnen von Jasmin83 - Letzter Beitrag von KlausP
Die Entlassungsverfügung ist dem Soldaten zu eröffnen und auszuhändigen, zusammen mit der Wehrdienstzeitbescheinigung, die auch in mehrfacher Ausfertigung.

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