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Fragen und Antworten => Übung und Einsatz => Thema gestartet von: Jan96 am 18. Mai 2019, 00:28:43

Titel: Fitnessraumnutzung während Übung
Beitrag von: Jan96 am 18. Mai 2019, 00:28:43
Guten Abend,
Ich bin zur Zeit auf einer mehrwöchigen Übung an einem nicht weiter genannten Standort der Bundeswehr. Der ansässige Kaskdt hat hier vor Ort pauschal allen Übungsteilnehmern den Zugang zum Fitnessraum der Kaserne verboten, und das schon seit Jahren (ich bin nicht das erste mal hier).
Nun bin ich im Besitz einer vorschriftsmäßigen Zugangskarte für den Fitnessraum Bw, bin ÜbleiterBw und halte mich sonst auch an alle Regeln die es zu befolgen gilt.
Wie kann es denn in einer Armee und vor allem in einer Kaserne die sich Übungszentrum XX nenne will möglich sein Soldaten so penetrant vom Sport abhalten zu können? Gibt es eine Möglichkeit der Beschwerde gegen diese Regelung und wenn ja, welche Vorschriften außer „Sport und körperliche Leistungsfähigkeit“ kann man hier heran ziehen?
Ich finde, es ist schon ein starkes Stück in einer Armee in der sowieso schon zu wenig Sport getrieben wird, auch noch aktiv mich und meine Kameraden davon abhalten zu wollen.
Titel: Antw:Fitnessraumnutzung während Übung
Beitrag von: SolSim am 18. Mai 2019, 06:21:55
Moin Moin,

ich tippe auf Wildflecken ;).

Beschweren kann man sich immer, wenn man sich ungerecht behandelt fühlt.

In diesem Fall wäre es natürlich interessant, was dann im Beschwerdebescheid steht.
Titel: Antw:Fitnessraumnutzung während Übung
Beitrag von: ulli76 am 18. Mai 2019, 08:39:56
Vielleicht hat sich ja noch nie jemand beschwert und es wird mal Zeit dafür.
Titel: Antw:Fitnessraumnutzung während Übung
Beitrag von: 200/3 am 18. Mai 2019, 11:21:24
Ich hatte mich vor rund zwei Jahren mal mit einem Kameraden über ein ähnliches Problem unterhalten (Zutritt zum Fitnessraum in Kaserne X sollte Soldaten aus Kaserne Y verwehrt werden). In irgendeiner Vorschrift, Weisung o.ä., ich hab leider nicht mehr auf'm Schirm wo genau, hatten wir damals sinngemäß gefunden, dass grundsätzlich jeder Soldat und Zivilangestellte nach Einweisung zutrittsberechtig zu jedem "Standard-Fitnessraum" der BW ist. Die Einweisung nicht wegen dem Fitnessraum an sich (also egal ob man ÜbLeiter ist), sondern wegen den örtlichen Besonderheiten (Schlüsselausgabe etc...). Man nagele micht jedoch nicht darauf fest, Angaben ohne Gewähr.
Titel: Antw:Fitnessraumnutzung während Übung
Beitrag von: Jens79 am 18. Mai 2019, 13:47:07
Zitat
Nun bin ich im Besitz einer vorschriftsmäßigen Zugangskarte für den Fitnessraum Bw, bin ÜbleiterBw und halte mich sonst auch an alle Regeln die es zu befolgen gilt.

Nun. Das alleine rechtfertigt aber nicht die Nutzung des Kraftraums XY (leider). Die KasKdt sträuben sich zuweilen, die längst überfällig eingeführte Fitnesskarte Bw als ausreichende Einweisung zu akzeptieren. Vielmehr wird immer auf die "speziellen Örtlichen Gegebenheiten" verwiesen und somit die eigenen "Ausweise" nach unheimlich hochtrabender "Ironie aus" Einweisung als unbedingtes Muss vorausgesetzt.

Auf der anderen Seite kann ich mir aber auch vorstellen, dass der KasKdt nicht ohne Grund so handelt. So lange es bei uns Soldaten gibt, die sich wie Dreckschweine benehmen und den Kraftraum hinterlassen wie die Bunkerfaust Schießbahn  ;) , wird sich das vermutlich nicht ändern.
Titel: Antw:Fitnessraumnutzung während Übung
Beitrag von: wolverine am 19. Mai 2019, 17:28:58
Man muss doch keine Vorschriften nennen oder sich darauf beziehen, wenn man das Mittel der Wehrbeschwerde nutzen möchte. Man schildert einen Sachverhalt, der einem ungerecht vorkommt und beantragt dessen Überprüfung durch den Vorgesetzten. Dessen Aufgabe ist dann eventuell die rechtliche Prüfung.
Idealer Weise hat man vorher einmal mit dem Verantwortlichen gesprochen und dessen Begründung gehört. Gibt es eine solche nicht oder überzeugt sie nicht, kann man das nächste Mittel wählen.
Titel: Antw:Fitnessraumnutzung während Übung
Beitrag von: milFd2017 am 08. Juni 2019, 09:22:14
Vielleicht vor der Beschwerde mit einem guten Lösungsvorschlag zum kaskdt gehen. Ich vermute auch mal, dass es um durch unbekanntes Fremdpersonal hinterlassene Verschmutzung geht. Als Vorschlag vielleicht einen Soldaten benennen, der verantwortlich dafür sorgt, dass bei Abreise alles in Ordnung ist.

Wenn so etwas öfter vorgekommen ist, denke ich schon, dass eine solche Sperrung für Fremdpersonal im Rahmen des Ermessensspielraums liegt. Auch wenn dies nicht direkt durch Vorschriften erlaubt wird.
Titel: Antw:Fitnessraumnutzung während Übung
Beitrag von: S1NCO am 08. Juni 2019, 09:53:10
Ich vermute auch mal, dass es um durch unbekanntes Fremdpersonal hinterlassene Verschmutzung geht.

Dann hätte die SanAk ihren Kraftraum für immer schließen müssen.

In Lehnin hatten wir auch mal das Problem, dass der KasKdt nicht mehr so gut auf das Thema zu sprechen war, nachdem ein Übungsdurchgang vor uns Gerät aus dem Kraftraum mitgenommen haben.
Wir haben uns dann darauf geeinigt, die Nutzung zu dokumentieren und diese dann vor dem Verlegen in den Heimatstandort in Listenform zu übergeben.