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Autor: Idefix_BO
« am: 12. Januar 2017, 00:02:08 »

Mit einem wegen Alkohol entzogenen Führerschein bist du zeitlich begrenzt charakterlich untauglich. Dieser Zeitraum beträgt meines Wissens 2 Jahre.
Autor: F_K
« am: 11. Januar 2017, 20:45:12 »

.. gerade rechtskräftig.

Meine Antwort ist ja zeitunabhängig formuliert.
Autor: lassepe
« am: 11. Januar 2017, 20:33:49 »

Drei Monate :-\
Autor: justice005
« am: 11. Januar 2017, 20:02:38 »

Wie lange ist das denn her? Das dürfte wohl auch erhebliche Relevanz haben.
Autor: F_K
« am: 11. Januar 2017, 18:50:22 »

... zumindest ist das kein Pluspunkte und zeugt von Charakter Mängeln.

Probiere es halt - viel Erfolg.

(Ich gehe auch davon aus, das man sehen möchte, das Du nach dem Jahr wieder mit Fahrzeugen umgehen kannst ...)
Autor: ulli76
« am: 11. Januar 2017, 18:43:06 »

So rein nach dem Gefühl: Damit wirst du wahrscheinlich nicht eingestellt.
Autor: lassepe
« am: 11. Januar 2017, 18:33:41 »

25 Tagessätze oder was meinen Sie ?
Autor: F_K
« am: 11. Januar 2017, 18:28:29 »

Welche Strafe?

Der Führerschein wurde übrigens entzogen - nicht abgegeben.

Nicht nur ein semantischer Unterschied.
Autor: lassepe
« am: 11. Januar 2017, 17:50:15 »

Hallo ,

ich interessiere mich für die Laufbahn des Feldwebels, habe bereits eine abgeschlossene Ausbildung und die Fachhochschulreife. Das Problem ist nur, dass ich einen Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft erhalten habe und ich meinen Führerschein für zwölf Monate wegen Trunkenheit am Steuer abgeben musste.

Ist das ein großes Einstellungshinderniss oder bekommt man sofort eine Absage bzw. wird einem dann angeboten wenigstens die Laufbahn der Mannschaft einzuschlagen ?

Danke im Voraus!
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