Bundeswehrforum.de
Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: lassepe am 11. Januar 2017, 17:50:15
-
Hallo ,
ich interessiere mich für die Laufbahn des Feldwebels, habe bereits eine abgeschlossene Ausbildung und die Fachhochschulreife. Das Problem ist nur, dass ich einen Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft erhalten habe und ich meinen Führerschein für zwölf Monate wegen Trunkenheit am Steuer abgeben musste.
Ist das ein großes Einstellungshinderniss oder bekommt man sofort eine Absage bzw. wird einem dann angeboten wenigstens die Laufbahn der Mannschaft einzuschlagen ?
Danke im Voraus!
-
Welche Strafe?
Der Führerschein wurde übrigens entzogen - nicht abgegeben.
Nicht nur ein semantischer Unterschied.
-
25 Tagessätze oder was meinen Sie ?
-
So rein nach dem Gefühl: Damit wirst du wahrscheinlich nicht eingestellt.
-
... zumindest ist das kein Pluspunkte und zeugt von Charakter Mängeln.
Probiere es halt - viel Erfolg.
(Ich gehe auch davon aus, das man sehen möchte, das Du nach dem Jahr wieder mit Fahrzeugen umgehen kannst ...)
-
Wie lange ist das denn her? Das dürfte wohl auch erhebliche Relevanz haben.
-
Drei Monate :-\
-
.. gerade rechtskräftig.
Meine Antwort ist ja zeitunabhängig formuliert.
-
Mit einem wegen Alkohol entzogenen Führerschein bist du zeitlich begrenzt charakterlich untauglich. Dieser Zeitraum beträgt meines Wissens 2 Jahre.