Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 23. April 2024, 08:38:27
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Seiten: [1] 2 ... 10
 1 
 am: Heute um 07:56:36 
Begonnen von GrünHörn92 - Letzter Beitrag von thelastofus
Man sollten noch wissen das es vor dem Arbeitsgericht keine Kostenerstattung in der ersten Instanz gibt, egal wie das Verfahren ausgeht.

 2 
 am: Heute um 06:44:40 
Begonnen von Tasmanian Devil - Letzter Beitrag von MikeEchoGolf
- das MG ist grundsätzlich eine Flächenwaffe und das gezielte Zielen zweitrangig
- Dubletten schießt man, um das MG zu verschleiern
- ein Feuerstoß ist deutlich länger, als zwei Schüsse
- MG1 und MG2 sollten zusammen in der Stellung liegen, von daher trägt MG2 das Wechselrohr und führt dem MG1, bei Bedarf, dieses zu

 3 
 am: Heute um 06:44:21 
Begonnen von GrünHörn92 - Letzter Beitrag von LwPersFw
Ich gehe einmal davon aus das Sie entweder verheiratet sind, oder über einen berücksichtigungsfähigen Hausstand verfügen und beim KC erklärt haben,
dass Sie die Zusage der Umzugskostenvergütung mit aufschiebender Wirkung beantragt haben.

Dann sind Sie ab Einstellung grundsätzlich zum Bezug von Trennungsgeld berechtigt.

Die Verwaltung wird dann prüfen, ob Sie nach § 3 oder § 6 der TGV Bund TG-berechtigt sind.

§ 3 = Wochendpendler

§ 6 = tägliches Pendeln

Dabei gilt:

"TG nach § 3 kann nur gewährt werden, wenn die bzw. der Berechtigte nicht täglich zum Wohnort zurückkehrt
und ihr bzw. ihm die tägliche Rückkehr nicht zuzumuten oder aus dienstlichen Gründen nicht gestattet ist."

Wie ist "... nicht zuzumuten ... " definiert ?:

"Beträgt die Abwesenheit bei Benutzung regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel von der Wohnung mehr als 12 Stunden
oder die benötigte Zeit für das Zurücklegen der Strecke von der Wohnung zur Dienststätte und zurück mehr als 3 Stunden,
ist die tägliche Rückkehr im Sinne von § 3 Absatz 1 nicht zuzumuten. Die tägliche Rückkehr ist jedoch dann zumutbar, wenn
die Zeitgrenzen des § 3 Absatz 1 Satz 2 nur an einzelnen Tagen im Monat überschritten werden."

Die Verwaltung nutzt hier den Routenplaner falk.de (ohne Berücksichtigung des aktuellen Verkehrs).


Wenn die Prüfung ergibt, dass Sie unter den § 6 fallen, also tägliches Pendeln, gilt:

A-2212/1

"703. Nach § 6 ist TG auch dann zu gewähren, wenn die bzw. der Berechtigte nicht arbeitstäglich, aber überwiegend (bei fünf Wochenarbeitstagen im Durchschnitt mindestens dreimal) an den Wohnort zurückkehrt."


Ansonsten nutzen Sie bitte die Suchfunktion ... Sie finden reichlich Beiträge zum Thema TG hier im Forum...

https://www.bva.bund.de/DE/Services/Bundesbedienstete/Mobilitaet-Reisen/Trennungsgeld/_documents_inland/tg_taegl_rueckkehr.html


 4 
 am: Heute um 04:11:31 
Begonnen von LwPersFw - Letzter Beitrag von Ralf
Das übliche, wie wenn man befreit ist. Es muss im Datenbestand eingegeben werden (bedarf ggf. eines 90/5).
Ohne die GAIP nun vor Augen zu haben, da man aber das ganze Jahr Zeit hat, gehe ich davon aus, dass die 2023 Leistungen betrachtet werden. Schon mal reingeschaut, ob da was explizit drin steht?

Nachtrag: Steht in der GAIP drin:
3.2. Übernahmevoraussetzungen
In das Dienstverhältnis eines BS kann (bei gesundheitlicher Eignung) nur übernommen werden, wer die folgenden Kriterien vollumfänglich erfüllt (vgl. Bezug 13, Anlage 4.1):

Eignungsaussage „geeignet“ im Teilbereich „Statuswechsel“ in der aktuellen Personalentwicklungsbewertung (PEB),
planmäßige Beurteilung: Gesamturteil wiederholt (in der letzten und vorletzten Beurteilung) überdurchschnittliches Eignungs- und Leistungsbild,
körperliche Leistungsfähigkeit (KLF): Nachweis durch Erfüllen der Anforderungen gemäß Bezug 1 im Jahr 2023 oder 2024,
Mobilität: Bereitschaft zur Mobilität,
Einsatzbewährung: Bewährung oder Bewährungswahrscheinlichkeit in einer besonderen Auslandsverwendung, Mission oder einsatzgleichen Verpflichtung in der Beurteilung.
Weiterhin:

Die werdegangsbestimmende militärfachliche Ausbildung (vgl. Anlagen 11-15) muss abgeschlossen und die dazugehörige Fachtätigkeit, nach Abschluss der Ausbildung über einen Zeitraum von mind. 12 Monaten ausgeübt worden sein, wobei die Dokumentation zur „Fachlichkeit“ Bestandteil in mindestens einer der letzten beiden planmäßigen Beurteilungen sein muss.

 5 
 am: 22. April 2024, 23:12:43 
Begonnen von Tasmanian Devil - Letzter Beitrag von InstUffzSEAKlima
Und wie sollte eurer Meinung nach ein Feuerstoß sein?

Möglichst kurz, da es falsch ist, anzunehmen, dass es beim MG die Menge macht und man irgendwas immer trifft. Es ist lediglich Munitionsverschwendung, da ein gezieltes Nachführen der Waffe beim Feuerstoß kaum möglich ist.

 6 
 am: 22. April 2024, 20:27:39 
Begonnen von GrünHörn92 - Letzter Beitrag von GrünHörn92
Guten Abend,

da es von der eigentlichen Planung alles etwas anders gekommen ist habe ich ein paar fragen die mir auf der Seele liegen.


Ich habe zum Dienstort ca. 115km einfache Strecke. Wäre also Pendler. (hin und zurück also ca. 230km)

Besteht trotzdem die Möglichkeit auch z.B in der Woche ein oder zwei Tage vor Ort zu Übernachten? z.B in der Kaserne? Oder in einer Art Hotel?

Wie wird das ganze dann verrechnet?
Habe ich jetzt bei meiner Fragestellung etwas wichtiges außer acht gelassen?

grüße

 7 
 am: 22. April 2024, 19:57:39 
Begonnen von LwPersFw - Letzter Beitrag von M400
Hi
Was muss beachtet werden, wenn die Antragstellerin derzeit schwanger ist (Geburt August) und derzeit ihre IGF Daten nicht ablegen darf, gemäß der zuständigen FAS?

Sie fühlt sich dazu immer noch in der Lage, aber darf es nicht.

 8 
 am: 22. April 2024, 19:09:07 
Begonnen von LwPersFw - Letzter Beitrag von LwPersFw
"Reisners Blick auf die Front

"Was jetzt kommt, hilft der Ukraine nur, die Linie zu halten"

22.04.2024, 17:48 Uhr

"Bei der gerade vom US-Senat verabschiedeten Hilfe für die Ukraine sei es um das Wohl und Wehe des Landes gegangen, sagt Oberst Markus Reisner in seinem wöchentlichen Blick auf die Front. "Diese Munition, aber auch die andere Unterstützung, die nun in der Ukraine eintrifft, wird dem Land helfen, die Verteidigungslinien zu halten." Mehr aber auch nicht: Selbst eine Lieferung von ATACMS würde nur helfen, bereits befreites Gelände zu halten. Das Momentum sieht Reisner bei den Russen: "Die Verluste sind hoch, aber man kann in der Armee keine Auflösungserscheinungen erkennen."... "

https://www.n-tv.de/politik/Was-jetzt-kommt-hilft-der-Ukraine-nur-die-Linie-zu-halten-article24892530.html

 9 
 am: 22. April 2024, 19:01:42 
Begonnen von KillBurn93 - Letzter Beitrag von ulli76
Es gibt eine Art Katalog für jeden Kostenträger. Ja, das ist nicht allzu viel.

Und nein, nicht "die Bundeswehr verlangt" sondern du bist fehlsichtig und brauchst halt ne Brille.

 10 
 am: 22. April 2024, 18:30:07 
Begonnen von Hoh-min-sama - Letzter Beitrag von Ralf
Zitat
Hat man da auch einen Ausbilder, der einen anschreit, und muss man jeden Morgen seine Stube reinigen sowie sein Bett machen? Von vielen ehemaligen Soldaten höre ich, das die Stammeinheit das siebte Himmelreich sein, mehr wurde mir nicht erzählt.
Vielleicht ist der Beruf des Soldaten doch nicht der richtige für dich. Es geht hier nicht ums Himmelreich, sondern du hast einen Auftrag, den du unter Einsatz deines Lebens durchführen musst. Und Teil der Ausbildung ist es auch Härten und Entbehrungen zu tragen. Sauberkeit, Ordnung und Disziplin gehören zum Soldatsein elementar dazu. Nur so kann eine Armee funktionieren.
Du bekommst doch deinen Sold nicht fürs Himmelreich, sondern um einen Auftrag als Soldat zu erfüllen.
Ich schließe hier, denn entweder handelt sich um einen Troll oder aber das wird nun langsam ausufern.

Seiten: [1] 2 ... 10
© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de