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Zusammenfassung

Autor: KlausP
« am: 30. Mai 2016, 12:01:55 »

Das kommt darauf an, wie die Lehrgänge zugewiesen werden, gerade bei "B Anfänger". Richten Sie sich darauf ein, auf jeden Fall ein Quartal warten zu müssen. Ich glaube nicht, dass die Einheit den Lehrgang schon vor Ihrem Dienstantritt anfordert.
Autor: K.
« am: 30. Mai 2016, 11:57:01 »

Wird der Lehrgang dann direkt am Anfang meiner Dienstzeit gemacht oder eher irgendwann wenns grade passt?
Ich möchte ungern "rumsitzen" und nicht die funktion erfüllen für die ich vorgesehen wurde.

Nach deiner nächsten Antwort darf dieser Thread zugemacht werden, ich habe dann alle antworten die ich gewollt habe.

Vielen Dank.
Autor: KlausP
« am: 30. Mai 2016, 11:45:07 »

Die Lehrgaenge plant die Einheit, dazu bedarf es keines Antrags Ihrerseits.
Autor: K.
« am: 30. Mai 2016, 11:36:38 »

Wenn Sie als Kraftfahrer eingeplant sind werden Sie auch den Führerschein bekommen, für solche Fälle gibt es ja die Möglichkeit, zuerst den Lehrgang "B Anfänger" zu besuchen und später den Lehrgang "CE".

Vielen dank für die Rasche antwort.

Wie genau läuft das dann ab? Muss ich den bei meinem zukünftigen Chef beantragen oder passiert dies von seiner Seite aus sobald ich da bin?
Ich habe ausserdem gelesen dass es eine art von "Fahren unter erschwerten Bedingungen" geben soll als art "Prüfung" wie ich auf Stress o.Ä. reagiere, gibt es das heute auch noch und wie kann ich mich darauf vorbereiten?

Grüße,
K.
Autor: KlausP
« am: 30. Mai 2016, 06:24:13 »

Wenn Sie als Kraftfahrer eingeplant sind werden Sie auch den Führerschein bekommen, für solche Fälle gibt es ja die Möglichkeit, zuerst den Lehrgang "B Anfänger" zu besuchen und später den Lehrgang "CE".
Autor: K.
« am: 30. Mai 2016, 01:17:27 »

Guten Abend,

Ich werde ab dem 1.7.2016 in Calw als SaZ4 den posten eines Kraftfahrers CE einnehmen.
Ich habe jedoch noch garkeinen Führerschein, was ich aber im KarriereCenter angegeben hatte.

Mein Einplaner, ein sehr netter Hauptmann sagte dazu lediglich dass "wir das schon hinkriegen".
Ich bin wiedereinsteller und war davor als PzGren in Regen.

Nun geht es langsam auf den Tag zu an dem ich den Dienst wieder aufnehmen darf und habe nun ein wenig bange
Was genau bzw. Wie genau das jetzt ablaufen wird.
Ich habe mich hier im forum durchgesucht und viel über den Führerschein bei der bundeswehr gelesen, allerdings waren die Threads meist schon mehrere Jahre alt.

Daher meine fragen:
Besteht die Möglichkeit für mich den Führerschein für meine verwendung bei der bundeswehr auch dort zu machen?
Und
Wie genau wird das ganze ablaufen?
Und
Besteht die Möglichkeit, dass man mich deshalb sogar vom dienst entlässt weil ich keinen Führerschein habe und/oder
Ich irgendwo hin versetzt werde?

Vielen dank für jede Antwort,
Kameradschaftliche grüße,
K.
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