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Zusammenfassung

Autor: justice005
« am: 13. Mai 2019, 08:36:47 »

Ich kann den Tip mit der Beschwerde nur unterstützen. Es ist nicht nur für Sie selbst wichtig, sondern vor allem auch für viele viele andere Soldaten, die ebenfalls betroffen sind oder in Zukunft noch betroffen werden.

Grade die Anweisung, in WhatsApp-Gruppen drin zu sein, geht gar nicht und sollte GANZ DRINGEND aus SICHERHEITSGRÜNDEN unterbunden werden.

Daher bitte: Im Interesse der Sicherheit aller: Beschwerde beim Kommandeur einlegen! Wenn die Beschwerde zurückgewiesen wird, weitere Beschwerde einlegen!

Autor: BSG1966
« am: 12. Mai 2019, 13:45:38 »

Alternativ interessiert sich der ISB (ItSiBe) sicher gerne für diese Praxis.

!!!!!!!!!
Autor: HubschrauBär
« am: 09. Mai 2019, 18:42:31 »



Desweiteren sind wir "gezwungen" Mitglied in diversen Whatsappgruppen zu sein was für mich Persönlich schonmal nicht angehen kann da Whatsapp kein Führungsmittel ist.

Es kann sie ja niemand zwingen WhatsApp zu nutzen. Es sei denn der Dienstherr stellt ihnen das Endgerät mit der Software zur Verfügung.
Daher: WhatsAppGruppen sind zum verlassen oder Stummschalten da ;-)
Alternativ interessiert sich der ISB (ItSiBe) sicher gerne für diese Praxis.

Zitat
Klar habe ich auch ein gewisses Pflichtgefühl aber dieses ist nicht so ausgeprägt, das ich vergesse dass ich keine Freizeit zu verschenken habe . ...

Gesunde Einstellung. Verschenkt wird nichts. Wenn der Dienstherr Geld will, versteht er auch keinen Spaß. Noch nicht mal im Cent-Bereich
Autor: Andi
« am: 09. Mai 2019, 12:20:47 »

Ich gehe davon aus, dass es sich um "Alarmierungsübungen" gehandelt hat - halt "Telefonlisten zur Alarmierung".

Nein, das dürfte bei VJTF definitiv nicht der Fall sein.

Wie tank richtig schrieb ist diese Thematik in den entsprechenden Befehlen für die VJTF geregelt. Es dürfte sich um ganz reguläre Bereitschaftsdienste mit der 1/8-Regelung -10h/Monat handeln. Das sollte durch die Leitverbände aber auch klar kommuniziert werden.

Ansonsten kann dir niemand gegen deinen Willen befehlen deine Rufnummer anzugeben (nur den Aufenthaltsort) und du kannst der Speicherungdeiner Rufnummer auch schlicht widersprechen.

Gruß Andi
Autor: tank1911
« am: 09. Mai 2019, 12:03:41 »

Es handelt sich unter Umständen um Bereitschaftsdienst.

Ohne dass ich jetzt näher auf Einzelheiten eingehe (eingehen darf):

Sie haben einen Leitverband / eine Leitkompanie. Dort muss es einen entsprechenden Befehl geben, der auch die Rufbereitschaft regelt. Ob es sich um Bereitschaftsdienst handelt, entscheidet sich nach einer gewissen Einteilung der Kräfte. Näheres dazu sollte hier nicht kommuniziert werden. Wenn Sie von Ihren eingeteilten Führern auf Nachfrage keine Antwort erhalten, verfahren Sie wie von KlausP geschildert, oder aber Sie stellen einen Antrag auf Anerkennung der Zeiten als Bereitschaftsstunden, der dann entweder genehmigt oder abgelehnt wird.
Autor: F_K
« am: 09. Mai 2019, 10:28:17 »

Ohne Kenntnis im Detail:

Ich gehe davon aus, dass es sich um "Alarmierungsübungen" gehandelt hat - halt "Telefonlisten zur Alarmierung".

Es handelt sich mMn nicht um Bereitschaftsdienst.
Autor: KlausP
« am: 09. Mai 2019, 09:23:06 »

Ist doch ganz einfach. Beschweren Sie sich und Sie bekommen einen rechtsverbindlichen Bescheid, eine Rechtsbehelfbelehrung für eine eventuelle weitere Beschwerde inklusive. Wenn Sie das nicht wollen - selber Schuld.
Autor: Knightling
« am: 09. Mai 2019, 09:11:46 »

Guten tag
Vorab: Ich bin neu hier und falls mein anliegen nicht in dieses Forum passt bitte einfach verschieben.

Es geht darum das ich Seid dem 1.1.2019 für die VJTF zusammen mit einigen anderen Soldaten meiner Kompanie in Rufbereitschaft bin,
wir sind auch schon das ein oder andere mal am Wochenende oder an freien tagen zu gottlosen Zeiten angerufen wurden.
Desweiteren sind wir "gezwungen" Mitglied in diversen Whatsappgruppen zu sein was für mich Persönlich schonmal nicht angehen kann da Whatsapp kein Führungsmittel ist.
Darüber will ich mich auch garnicht beschweren das nehme ich einfach missbilligend hin und gut.
worum es mir in diesem Beitrag geht ist die Vergütung für meine Bereitschaft !
Ich habe Absolut noch nichts dafür gesehen das ich seid über 5 Monaten im Bereitschaftsdienst bin nicht eine kleine Stunde und dabei steht mir doch eigentlich ein Achtel der Zeit zu wenn ich mich richtig entsinne bzw wenn ich den Abschnitt 4 – Zulagen, Prämien, Zuschläge, Vergütungen der SAZV richtig interpretiere.

Natürlich habe ich auch schon meine Vorgesetzten drauf angesprochen aber da kommen dann nur die Typischen Sprüche wie: Das ist nunmal so, für Volk und Vaterland usw usw usw. um ehrlich zu sein erwarte ich hier solche antworten von irgendwelchen über pflichtbewussten Kameraden auch, aber es geht einfach darum das ich sehr in der freien Wahl meines Aufenthaltsortes eingeschränkt bin und das nicht einsehe für Luft und liebe zu tun.

Klar habe ich auch ein gewisses Pflichtgefühl aber dieses ist nicht so ausgeprägt, das ich vergesse dass ich keine Freizeit zu verschenken habe .
SO! genug gejauelt die Frage der Fragen ist einfach: Stehen mir stunden zu oder nicht ?
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