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Zusammenfassung

Autor: Halksk
« am: 18. November 2019, 14:51:47 »

BCE Lehrgang? Ist damit der Lehrgang für den Führerschein klasse C gemeint?
Danke für die Informationen! Ich werde darüber berichten, wenn es soweit ist. Freundliche Grüße
Autor: SanStffEins
« am: 18. November 2019, 07:33:43 »

Nach dem BCE Lehrgang geht's erstmal auf die ZAW zum NotSan.

Und wenn die dann nach 3 Jahren erfolgreich absolviert wurde, kann man sich über die Boxergeschichte unterhalten.

Der "Boxerführerschein" dauert 4 Wochen mit abschließender Fahrprüfung Gelände und Straße und ist Voraussetzung um überhaupt Kdt zu werden.

Der Kommandantenlehrgang ist allerdings eine andere Geschichte:
Ebenfalls 4 Wochen, allerdings ist der recht schwierig zu bekommen. Auslandspriorisierung usw.

In ca. 4 Jahren kannst mal berichten, ob du BoxerKdt geworden bist ;)

mkg
Autor: Halksk
« am: 16. November 2019, 22:34:42 »

Vielen Dank!! Und ja, ich meinte Kdt und nicht Ktd. Danke für die Korrektur und die Information! Schönen Abend.
Autor: funker07
« am: 16. November 2019, 21:38:31 »

UTB = Uniformträgerbereich
Im zentralen Sanitätsdienst, im CIR un in der Streitkräftebasis dienen Soldaten mit Heeren-, Luftwaffen- und Marineuniform.
Die allgemeinmilitärische Ausbildung für z.B. die Feldwebel wird auch an den Truppenschule der jeweiligen Teilstreitkräfte (TSK) durchgeführt.

Kf G GTK Boxer = Kraftfahrer Klasse G (geschützt) auf dem GTK Boxer. Ein Lehrgang (2 Wochen?), der auf dem Führerschein C(E) (6 Wochen Lehrgang) aufbaut.
Heißt die andere Verwendung Ktd oder Kdt? Wenn letzteres, ist der Fahrzeugkommandant (der militärische Führer) gemeint.
Der Fahrer fährt, der Kommandant sagt wohin.
Autor: Halksk
« am: 16. November 2019, 19:33:21 »

Danke für die Antwort.
Autor: KillBurn93
« am: 16. November 2019, 19:14:27 »

Alles was Sie für ihren Dienst bei der Bundeswehr benötigen, (Ausbildungen, Führerschein, ärztliche Untersuchungen usw.) wird durch die Bundeswehr ausgebildet oder durchgeführt.
Autor: Halksk
« am: 16. November 2019, 17:58:20 »

Guten Abend!

Habe eine Zusage für eine Ausbildung zum Notfallsanitäter bekommen. In der Druckansicht für Dienstposten sind einige Abkürzungen die mich etwas beschäftigen, wobei ihr mir eventuell helfen könntet. Und zwar:
UTB (TSK), Einstellungsvoraussetzung C1 und bei Anforderung des Dienstposten steht Kf G GTK Boxer und Ktd sgSanKfz. Was ist der Unterschied zwischen diesen beiden?

Und noch eine Frage hätte ich. Ich besitze nur den Führerschein Klasse B. Für die Ausbildung zum Notfallsanitäter benötige ich die Klasse C. Wird diese nach der AGA bei der Bundeswehr absolviert bevor ich in die ZAW gehe oder muss ich diese selbst vorweisen vor der AGA?
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