Guten Tag,
heute direkt mal eine etwas abstraktere Frage an euch!
Eine Wohnung besteht aus einer geschlossenen Einheit von mehreren Räumen, in der ein
Haushalt geführt werden kann, darunter stets eine Küche oder ein Raum mit Kochgelegenheit. Zu
einer Wohnung gehören außerdem Wasserversorgung, Ausguss und Toilette (§ 10 Absatz 3 BUKG).
Nehmen wir an, ich miete eine Wohnung mit 3 Räumen - mit eigenem Eingang. Raum 1 + Raum 2 sind direkt nebeneinander und verschlossen. Raum 3 befindet sich im Keller.
Im Raum 1 wird sich ein Bett + Kleiderschrank befinden -> Schlafzimmer.
Im Raum 2 befindet sich das Wohnzimmer + Kochgelegenheit (Herd+Ofen)
Im Raum 3 befindet sich eine mobile Campingtoilette + Waschbecken mit Wasserversorgung + Waschmaschine + Trockner +
!!Waschmaschine einer dritten Person!!Meine Fragen:
1. Gibt es eine Vorschrift, die festlegt, ob die Toilette direkt an der Wasserversorgung angeschlossen sein muss oder reicht eine mobile Campingtoilette theoretisch aus?
z.B. diese ->
https://campingtoilette-guenstig.de/modell-deluxe-sets/starter-set-blue-deluxe?gclid=Cj0KCQiAn8nuBRCzARIsAJcdIfNWfL-lZ_E8Ipir8BEXAn1x8T3dH_ZBaTYJWAF59sUvfaMy7PjN4v8aAmvlEALw_wcB2. Reicht ein Herd + Ofen im Wohnzimmer aus, um eine Kochgelegenheit darzustellen?
3. Die Toilette wird alleine benutzt. Im Raum befindet sich jedoch die Waschmaschine einer dritten Person. Muss diese Waschmaschine heraus?
Ich weiß, dass dieser Beitrag auf den ersten Blick etwas "krank" wirkt
das ist mir vollkommen klar, aber es geht hier tatsächlich um Vorschriftenlage und nicht um die persönliche Meinung einzelner zu dem Sachverhalt
LG