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Zusammenfassung

Autor: LwPersFw
« am: 27. November 2019, 11:13:50 »

Dass sind doch sogar 9h45m Minderarbeit pro Woche.

Das hängt davon ab, wie der TrArzt und DV dies festgelegt haben

Wenn der Soldat aus medizinischen Gründen erst um 9 Uhr den Dienst beginnt, aber trotzdem wie alle Anderen normalen Dienstschluss hat... ist dies nicht ihm "anzulasten" und wird "neutral" gestellt.

Die Neutralstellung stellt sicher, dass dem Soldaten keine Zeiten der erlaubten Abwesenheiten (ausgenommen Dienstbefreiung aus Mehrarbeit) als Zeitschuld angerechnet werden.


Und ansonsten gilt ... wie schon gesagt...

"Die Höhe des Ausgleichsanspruchs für Dienstbefreiung ergibt sich in Dienststellen mit Dienst gemäß Dienstplan aus der Differenz der im Monat zu erbringenden Arbeitszeit (Soll-Stunden)
zur im Monat tatsächlich geleisteten Arbeitszeit (Ist-Stunden), sofern diese explizit angeordnet wurde. Bei gleitender Arbeitszeit muss Mehrarbeit außerhalb der Regelarbeitszeit angeordnet worden sein."
Autor: Al Terego
« am: 26. November 2019, 23:12:59 »

Dass sind doch sogar 9h45m Minderarbeit pro Woche.
Autor: LwPersFw
« am: 26. November 2019, 19:38:20 »

Mehrarbeit fällt erst an, wenn die Soll-Stunden des ganzen Monats überschritten werden.
Denn dies ist der Berechnungsmaßstab.
Autor: Fachdiener
« am: 26. November 2019, 17:27:47 »

Soldatin / Soldat X bekam vom Truppenarzt einen täglich späteren Dienstbeginn ab 9 Uhr "verordnet".
Soldatin / Soldat X ist ein 41 Stunden dienende(r) Soldat.
Sie / Er geht täglich mit den anderen Soldaten gem. Befehl KpChefin um 16:15 Uhr in den Dienstschluss. Freitags 0900 - 11:45 Uhr.

Frage: Wenn der Soldat z.B. an einem Dienstag von 09:00 Uhr bis 18 Uhr Dienst verrichten muss, häuft er dann Überstunden an?
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