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Autor Thema: Ausgemustert aufgrund von neuen Richtlinien?  (Gelesen 5425 mal)

FrageGerne

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Ausgemustert aufgrund von neuen Richtlinien?
« am: 22. Mai 2017, 19:59:27 »

Guten Abend,

Ich fühle mich nach meiner Ausmusterungen unfair behandelt und wollte hier einmal nachfragen, ob ihr mögliche Lösungen für mich seht.
Folgendes passierte:
Ich hatte vor kurzem meinen Eignungstest bei der Bundeswehr.
Beworben habe ich mich für den freiwilligen Wehrdienst um mir als Abiturient ein Bild des Soldatendienstes zu machen und anschließend ein mögliches Informatikstudium in Erwägung zu ziehen.
Gut gelaunt und motiviert ging Ich  zu den verschiedenen Tests die alle positiv ausfielen ( außer natürlich der Drogentest :D ).
Ich verneinte jegliche Krankheiten oder andere Probleme bis es zu dem Punkt ,kiffen' kam.
Da ich dies nur einmal in meinem Leben unwissend auf einer Party konsumierte ( was im übrigen auch bei einem Zug blieb als ich merkte das es sich hierbei nicht um Tabak handelt ) erzählte ich dies dem fragenden Arzt.
Plötzlich das Urteil : Abgeleht - Cannabiskonsum.
Da meine Freunde die vor ein paar Wochen ( trotz mehrfachen Konsum ) auch nur "einmal auf einer Party" Angaben und angenommen wurden, dachte ich mir, dass es nicht weiter schlimm wäre, wenn ein Nicht-Konsument eine ehrliche Antwort gibt und über den Einzelfall berichtet.
Falsch gedacht - und die Ausbildung endete somit für mich.

Habt ihr vielleicht ähnliche Erfahrungen und/oder Tipps für mich?
Es wäre natürlich schade wenn ein möglicher Student aufgrund solcher "Kleinigkeiten" keine Möglichkeiten bei einem der größten Arbeitgeber Deutschlands hat. ;)

Mit freundlichen Grüßen,
FrageGerne
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KlausP

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Antw:Ausgemustert aufgrund von neuen Richtlinien?
« Antwort #1 am: 22. Mai 2017, 20:05:48 »

Zitat
... Da ich dies nur einmal in meinem Leben unwissend auf einer Party konsumierte ...

Ich tue jetzt mal so, als ob ich Ihnen das glaube. Wie lange ist das jetzt her?
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

FrageGerne

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Antw:Ausgemustert aufgrund von neuen Richtlinien?
« Antwort #2 am: 22. Mai 2017, 20:44:10 »

Monate ist es schon her

So nebenbei... Wie sollten denn Forummitglieder mir mögliche Lösungen vorschlagen wenn es alles auf Unwahrheiten basiert ? :)
Natürlich entsprechen alle Angaben der Wahrheit
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ulli76

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Antw:Ausgemustert aufgrund von neuen Richtlinien?
« Antwort #3 am: 22. Mai 2017, 20:46:36 »

Damit wird man nicht als FWDL abgelehnt. Es sei denn der Drogentest war positiv.
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http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

FrageGerne

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Antw:Ausgemustert aufgrund von neuen Richtlinien?
« Antwort #4 am: 22. Mai 2017, 21:03:59 »

Dennoch war es so.
Die Drogentest Ergebnisse waren Negativ ( auf welche Substanzen ach immer man dort getestet wird )
Ich kann auch nichts anderes als die Wahrheit sagen ... wünschte mir auch lieber ihren Ausgang.
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Getulio

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Antw:Ausgemustert aufgrund von neuen Richtlinien?
« Antwort #5 am: 22. Mai 2017, 21:45:54 »

Es wäre natürlich schade wenn ein möglicher Student aufgrund solcher "Kleinigkeiten" keine Möglichkeiten bei einem der größten Arbeitgeber Deutschlands hat. ;)

Für wen soll das schade sein? Und welche Rolle sollte es für den Bund spielen, dass ein FWDL danach studiert?

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FrageGerne

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Antw:Ausgemustert aufgrund von neuen Richtlinien?
« Antwort #6 am: 22. Mai 2017, 21:54:25 »

Es wäre natürlich schade wenn ein möglicher Student aufgrund solcher "Kleinigkeiten" keine Möglichkeiten bei einem der größten Arbeitgeber Deutschlands hat. ;)

Für wen soll das schade sein? Und welche Rolle sollte es für den Bund spielen, dass ein FWDL danach studiert?

Für mich
Naja Informatiker sollen aktuell gefragt sein bei der Bundeswehr :)
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KlausP

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Antw:Ausgemustert aufgrund von neuen Richtlinien?
« Antwort #7 am: 22. Mai 2017, 22:02:39 »

Verstehe ich jetzt nicht. Was hat jetzt Ihre Ablehnung als FWDL damit zu tun, dass die Bundeswehr Offiziere mit abgeschlossenem Informatikstudium sucht?
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mailman02

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Antw:Ausgemustert aufgrund von neuen Richtlinien?
« Antwort #8 am: 22. Mai 2017, 22:12:20 »

Ich kann es mir auch nicht vorstellen das man einen FWDLer wegen einmaligem Konsum ablehnt.

Aber naja, also entweder war es "kein einmaliger Konsum" oder es ist ein Fehler passiert. Oder es war ein anderer Grund und es wurde selektiv zugehört.



Zitat
Es wäre natürlich schade wenn ein möglicher Student aufgrund solcher "Kleinigkeiten" keine Möglichkeiten bei einem der größten Arbeitgeber Deutschlands hat. ;)

Nunja, Drogenkonsum ist keine "Kleinigkeit". Auch wenn es angeblich nur 1x passiert ist. Wir kennen dich nicht und müssen das glauben was du  schreibst.
Und glaub mir, die Bw wird es verkraften einen weniger zu haben.

Wie auch immer, hier wird keiner helfen können.

Zitat
Falsch gedacht - und die Ausbildung endete somit für mich.

Welche Ausbildung?
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FrageGerne

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Antw:Ausgemustert aufgrund von neuen Richtlinien?
« Antwort #9 am: 22. Mai 2017, 22:50:08 »

Ok verstanden.
Habe gehofft, dass eventuell hier jemand einen Lösungsvorschlag hätte da es für mich auch arg schräg klang dies als einzigen Grund für die Ablehnung fest zu stellen.

Jedoch kann ich euch allen vergewissern, dass es sich dabei wirklich nur um die Tatsache des einmaligen Konsumes handelte.

Gibt es denn keine, ich sage mal, Beschwerdemöglichkeit?
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mailman02

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Antw:Ausgemustert aufgrund von neuen Richtlinien?
« Antwort #10 am: 22. Mai 2017, 22:57:42 »

wir waren  nicht dabei und können  somit  auch nicht wissen  was  gesagt  wurde.



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KlausP

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Antw:Ausgemustert aufgrund von neuen Richtlinien?
« Antwort #11 am: 22. Mai 2017, 23:01:24 »

Worüber wollen Sie sich beschweren?

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Dienstfähigkeit. Es gibt auch keinen Rechtsanspruch auf Einstellung, selbst bei als geeignet getesteten Bewerbern nicht. Man muss Ihnen noch nicht mal sagen, warum man Sie nicht will.
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FrageGerne

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Antw:Ausgemustert aufgrund von neuen Richtlinien?
« Antwort #12 am: 22. Mai 2017, 23:10:08 »

wir waren  nicht dabei und können  somit  auch nicht wissen  was  gesagt  wurde.



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Abgeleht aufgrund von Cannabis Konsum ( unabhängig von dem Negativ ausgefallenen Drogentest )
Mehr wurde mir nicht gesagt.
Da ich es auch nicht glauben konnte hinterfragte ich dies erneut und es wurde erneut bestätigt.
Ich habe einmal in meinem Leben Cannabis "konsumiert" und wurde dementsprechend abgelehnt.

Worüber wollen Sie sich beschweren?

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Dienstfähigkeit. Es gibt auch keinen Rechtsanspruch auf Einstellung, selbst bei als geeignet getesteten Bewerbern nicht. Man muss Ihnen noch nicht mal sagen, warum man Sie nicht will.

Ok, das habe ich nicht gewusst.
Dementsprechend gäbe es also auch scheinbar keine weitere Möglichkeit für mich dem FWD in naher Zukunft beizutreten.
Wundert mich dennoch, dass es wohl kein Grund sei  ( wie auch einer hier im Thread bereits geschrieben hat ) und ich dennoch abgelehnt wurde.
Und da es wohl wirklich keine Lösungen gäbe, kann dieser Thread dann auch geschlossen werden.
Ich Danke dennoch allen die sich Zeit für mich genommen haben. :)
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Ralf

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Antw:Ausgemustert aufgrund von neuen Richtlinien?
« Antwort #13 am: 23. Mai 2017, 05:34:13 »

Es bleibt dir ja unbenommen, das auf Papier zu bringen und an das KarrC Bw zu schicken mit der Bitte um Prüfung. Dann schaut sich das der Leiter oder dessen Beauftragter an und du erhältst eine schriftliche Antwort, was, wieso, warum.
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Helft mit, dass es so bleibt.

HerrDerRinge

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Antw:Ausgemustert aufgrund von neuen Richtlinien?
« Antwort #14 am: 23. Mai 2017, 17:46:36 »

Es ist unmöglich eine Zigarette mit einem "joint" zu vertauschen, allein wegen dem geruch.
 

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