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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: hörgeräte  (Gelesen 9306 mal)

niko2000

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hörgeräte
« am: 17. März 2015, 15:23:26 »

Folgendes:ich habe eine Brille,Allergie(aber nicht schlimm,also hatte noch keine Asthmaanfälle...) und Hörgeräte(vererbt,Schwerbehindertenausweis:80%) sonst bin ich eigentlich fit,geh schwimmen,mache Kampfsport... .
Brille und Allergie dürften eig. keine Ausmusterung veranlassen.Aber wie schaut es mit den Hörgeräten aus?Habt ihr Erfahrungen?
Danke für die Antworten!

Gruß niko2000
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Hawkeye

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Antw:hörgeräte
« Antwort #1 am: 17. März 2015, 15:25:18 »

Beachte doch bitte die Antworten im anderen Thread. Hörgerät = Untauglich
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F_K

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Antw:hörgeräte
« Antwort #2 am: 17. März 2015, 15:31:07 »

Nochmal: Ein Grad der Behinderung (nicht %) führt in aller Regel zur Untauglichkeit - "schlecht hören" (auch unterhalb einer Behinderung) sowieso.
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niko2000

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Antw:hörgeräte
« Antwort #3 am: 17. März 2015, 15:31:48 »

Hab ich schon gelesen.Ich wollte nur mal sichergehen.Vlt. kennt ja jememd jemanden,der es geschafft hat,außerdem finde ich es nicht fair,hgs halten mittlerweile alles aus und eigentlich sollte keiner wg. seiner Behinderung benachteiligt werden!
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wolverine

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« Antwort #4 am: 17. März 2015, 15:33:43 »

Dann klagen Sie halt.
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F_K

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Antw:hörgeräte
« Antwort #5 am: 17. März 2015, 15:35:10 »

Zitat
nicht fair ... und eigentlich sollte keiner wg. seiner Behinderung benachteiligt werden!

Quatsch - selbstverständlich ist man wegen einer Behinderung benachteiligt - sonst wäre es keine.

Es geht hier um die Sicherheit des Staates - und daher darf und muss die Bundeswehr gewisse Mindestanforderungen an die körperliche Gesundheit Ihrer Soldaten stellen.

(Dies dient auch dem Schutz des Einzelnen und der Kameraden ..)
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KlausP

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Antw:hörgeräte
« Antwort #6 am: 17. März 2015, 15:35:32 »

Zitat
... außerdem finde ich es nicht fair ...

Was Sie fair finden und was nicht ist völlig irrelevant. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Musterungsvorschrift der Bundeswehr Ihre Grundrechte verletzt, klagen Sie dagegen- schließlich wollen Sie ja Jurist werden. Viel Spaß auf dem Weg.
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dunstig

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« Antwort #7 am: 17. März 2015, 15:36:02 »

Hmm, eine Freundin war zu klein und wurde deswegen bei der Polizei abgelehnt. Findet sie auch unfair. Aber vielleicht muss man manchmal einfach einsehen, dass es für bestimmte Berufe nicht ohne Grund gewisse Richtlinien gibt, die man erfüllen muss.
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"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

niko2000

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Antw:hörgeräte
« Antwort #8 am: 17. März 2015, 15:38:38 »

Es ist in der Tat mein Ziel Jurist zu werden,dann Rechtsberater,also im nichttechnischen höheren Dienst,und schließlich als solcher in den Einsatz!
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wolverine

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Antw:hörgeräte
« Antwort #9 am: 17. März 2015, 15:42:14 »

Dann lernen Sie zunächst einmal Gesetze zu lesen, Urteile zu finden und deren Leitsätze zu abstrahieren:

"Soldaten der Bundeswehr können eine Gleichstellung mit Schwerbehinderten nach § 2 Abs. 3 SGB IX
nicht beanspruchen.
Die Arbeitsstelle eines Soldaten ist kein Arbeitsplatz im Sinne von § 73 Abs. 1 SGB IX.
In der Nichtberücksichtigung von Soldaten bezüglich einer Gleichstellung nach § 2 Abs. 3 SGB IX liegt
keine Ungleichbehandlung im Sinne von Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG.
SG Chemnitz, Urteil v. 22.11.2012 – S 26 AL 132/11"
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KlausP

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« Antwort #10 am: 17. März 2015, 15:44:09 »

Und wieso texten Sie uns dann hier mit Musterung und so 'nem Gedöns zu? Zivilpersonal der Bundeswehr unterliegt nicht den Regularien der Musterung wie Bewerber für eine militärische Laufbahn. Schlimm genug, dass Sie das augenscheinlich immer noch nicht verstanden haben.
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ToMA

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« Antwort #11 am: 17. März 2015, 15:46:08 »

... hgs halten mittlerweile alles aus ...

Ich kenne mich mit Hörgeräte zwar nicht aus. Aber ich hätte auch so meine Zweifel beim Truppendienst:
kann man mit denen auch ins Wasser gehen? brauchen die keine Batterien? Was passiert bei Schlägen gegen das Hörgerät? Wie wird der Lärm gefiltert (Schüsse neben dem Ohr, gleichzeitig Befehle etc.)? etc. etc. etc.
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Antw:hörgeräte
« Antwort #12 am: 17. März 2015, 15:46:39 »

Da Sie ja gar kein Soldat werden wollen, kann es Ihnen doch vollkommen Egal sein ob man mit Hörgerät Tauglich oder Untauglich ist. Für zivile Angestellte der Bundeswehr gelten ganz andere Vorschriften.
Und da es sich hier ja um einen zivilen Job dreht verschiebe ich das ganze mal in den richtigen Bereich.
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ToMA

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Antw:hörgeräte
« Antwort #13 am: 17. März 2015, 16:03:12 »

... und schließlich als solcher in den Einsatz!

Hört sich für mich nach Truppendienst an. Oder gehen Rechtsberater als Zivilisten in den Einsatz?  ???
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Hawkeye

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Antw:hörgeräte
« Antwort #14 am: 17. März 2015, 16:06:03 »

... und schließlich als solcher in den Einsatz!

Hört sich für mich nach Truppendienst an. Oder gehen Rechtsberater als Zivilisten in den Einsatz?  ???

Der TE erkennt nicht den Unterschied zwischen einer Beamtenlaufbahn / Beschaftigung im öffentlichen Dienst und einem Soldaten. Das ist das Problem.
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