Autor: LwPersFw
« am: 18. September 2019, 12:27:03 »"Hinsichtlich der Frage, bei welcher Pflegekasse eine Versicherung abgeschlossen werden muss, gilt der Grundsatz: „Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung“.
4.2 Versicherungspflicht
Soldatinnen und Soldaten im aktiven Dienstverhältnis Soldatinnen und Soldaten benötigen auch während ihrer Dienstzeit eine Pflegeversicherung.
In Abhängigkeit des vor der Wehrdienstzeit bestehenden Krankenversicherungsschutzes ist die Mitgliedschaft in der sozialen Pflegeversicherung oder bei einem privaten Pflegeversicherungsunternehmen fortzusetzen."
Quelle : Bw-Broschüre "Wichtige Hinweise zur sozialen Absicherung und Versorgung der Soldatinnen auf Zeit und der Soldaten auf Zeit"
4.2 Versicherungspflicht
Soldatinnen und Soldaten im aktiven Dienstverhältnis Soldatinnen und Soldaten benötigen auch während ihrer Dienstzeit eine Pflegeversicherung.
In Abhängigkeit des vor der Wehrdienstzeit bestehenden Krankenversicherungsschutzes ist die Mitgliedschaft in der sozialen Pflegeversicherung oder bei einem privaten Pflegeversicherungsunternehmen fortzusetzen."
Quelle : Bw-Broschüre "Wichtige Hinweise zur sozialen Absicherung und Versorgung der Soldatinnen auf Zeit und der Soldaten auf Zeit"