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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: walther am 30. November 2019, 09:13:13
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Hallo zusammen,
ich bin FWDL bin bisher immer mit dem Bahnberechtigungskarte zwischen meinem Zuhause und dem Ort der Kaserne gependelt. Nun habe ich gelesen, dass das Bahnfahren für Soldaten in Uniform abgeschafft werden soll. Gilt der Bahnberechtigungsausweis weiterhin? Ich bevorzuge es nämlich zivil zu fahren. Mein Spieß konnte mir leidernicht weiterhelfen.
Vielen Dank schon jetzt!
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... Nun habe ich gelesen, dass das Bahnfahren für Soldaten in Uniform abgeschafft werden soll. ...
Wo haben Sie den Quatsch denn her? Ab 2020 sollen alle Soldaten in Uniform die Züge der DB kostenlos nutzen dürfen, wenn sie vorher ein entsprechendes Ticket gebucht haben. Und das ist nun mal alles andere als "abgeschafft".
... Mein Spieß konnte mir leidernicht weiterhelfen. ...
Traurig genug. Das kann ich auch nicht, aber ich als Spieß (war ich lange genug) hätte mich bei so einer Frage mal schlau gemacht. Ich habe jedoch noch nirgends gelesen, dass die "Berechtigungsausweise für Familienheimfahrten" abgeschafft werden sollen. Dazu müsste es ja dann eine entsprechende Weisung geben.
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@walther: das haben Sie nicht richtig verstanden ;D
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Bahnberechtigungsausweise gibt es natürlich auch noch. FWDL sollen sogar auf jeden Fall weiterhin mit ihren Bahnberechtigungsausweisen fahren und sich für die Strecke kein Ticket über das Projekt "Bahnfahren in Uniform" holen (Hintergrund: Bund würde dann quasi doppelt zahlen).
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Der Bahnberechtigungsausweis dienst ausschließlich zum Pendeln zwischen der Dienststelle und dem Heimatort bzw. Familienwohnort oder dem Ort des ersten Hausstandes/Erstwohnsitz, falls vor Dienstantritt als FWDL ein eigener Hausstand bestand. Dies soll also die Reisebeihilfen für Familienheimfahrten der SAZ/BS "ersetzen", bzw. einen Anspruch auf finanzielle Abgeltung verhindern.
Die neue Verordnung, die das Bahnfahren in Uniform allen Soldaten erlaubt, soll ausdrücklich auch für ANDERWEITIGE private Bahnfahrten durch die Berechtigten genutzt werden. Also ausdrücklich nicht zum Pendeln zwischen Wohnort (s.o.) und Dienstort dienen, sondern für alle anderen Reisen, z.B. auch private Reisen.
Somit haben auch die FWDL Anspruch darauf, aber natürlich sollen Sie dies nicht für die Pendelfahrten (s.o.) nutzen.
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Aus der Handreichung für Soldaten/Soldatinnen:
FWDL nutzen für die Fahrten zwischen Dienststelle und Wohnort weiterhin den Berechtigungsausweis. Hierfür darf kein zusätzliches Ticket gebucht werden.
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Aus der Handreichung für Soldaten/Soldatinnen:
Wie alt ist denn die? Ich frag nur, weil der Spieß nicht weiterhelfen konnte.
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Ganz frisch, ist von gestern oder heute. Am Freitag stand sie noch nicht im Intranet zur Verfügung. Die Intranetseite zum kostenlosen Bahnfahren wird gefühlt jeden Tag umfangreicher. Dort sind jetzt auch FAQ behandelt.
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Danke. Dachte ich mir schon, dass das erst so langsam in Fluss kommt.
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Aus der Handreichung für Soldaten/Soldatinnen:
Wie alt ist denn die? Ich frag nur, weil der Spieß nicht weiterhelfen konnte.
Findet sich aktuell alles hier:
+ im IntranetBw
> Bundeswehr.org
>> dort "Fachinformationssysteme"
>>> dort "Reisedienste"
>>>> dort "eToken DB"
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Moin brauche dringend einen e token wurde irgendwie us der app rausgeworfen und habe keine möglichkeit andersseitig einen zu organisieren
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Schreiben Sie mir eine PN
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So dringend kann's nicht gewesen sein... ;D