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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: LwIHler am 13. Januar 2020, 18:23:26

Titel: Fragen zum Punktesystem BO-Auswahl OffzTrD
Beitrag von: LwIHler am 13. Januar 2020, 18:23:26
Hallo Kameraden,

Ich habe eine Frage zur Berechnung der Ranglistenpunkte beim Auswahlverfahren BS OffzTrD.

Ich habe letztes Jahr meine 2. Beurteilung bekommen und möchte nun den Antrag auf Übernahme in das Dienstverhältnis eines Berufsoldaten stellen.
Beurteilungslage ist soweit auch ganz gut, 1. ABU 7.8, 2. ABU 8.3.
Jetzt sagte mir ein Kamerad das ich mit meiner Förderungsperspektive "jenseits des allgemeimen Laufbahnziels" so viele Punkte verliere, dass die 8.3 eigentlich nicht reicht.

Ist das tatsächlich bei den OffzTrD so schlimm?
Wie berechnen sich denn die Punkte für die Rangliste im BS-Auswahlverfahren?

Die SuFu ergab leider nur Treffer zum OffzMilFD.

Vielen Dank für eure Hilfe!
Titel: Antw:Fragen zum Punktesystem BO-Auswahl OffzTrD
Beitrag von: Ralf am 14. Januar 2020, 05:12:39
Für die Durchführung der Konferenzen werden die zu beratenden Offiziere gemäß folgender Kriterien innerhalb ihres Werdegangs vorsortiert:
- Eignungsgrad Laufbahnbeurteilung (absteigend),
- Durchschnittswert Aufgabenerfüllung letzte planmäßige Beurteilung (absteigend),
- Entwicklungsprognose letzte planmäßige Beurteilung (absteigend),
- Durchschnittswert Aufgabenerfüllung vorletzte planmäßige Beurteilung (absteigend),
- Entwicklungsprognose vorletzte planmäßige Beurteilung (absteigend),
- Nachname und ggf. Vorname (alphabetisch).

Dann wird sich ein Bild gemacht, bis wohin man die Offiziere die einzelnen Offz per Lyrik vorstellt (und das sind immer eine Menge) und die Konferenz über die Übernahme entscheidet. Die Vorsortierung ist also eher mehr Anhalt als bei den Fw.
Titel: Antw:Fragen zum Punktesystem BO-Auswahl OffzTrD
Beitrag von: tank1911 am 14. Januar 2020, 12:05:05
Zusätzlich:

Ob man mit einem Punktsummenwert und einer gewissen Entwicklungsprognose (nicht Förderungsperspektive) z.B. "oberhalb der allgemeinen Laufbahnperspektive" (das ist das was Sie meinten), BS werden kann, kann z.B. der beurteilende Vorgesetzte mit dem Personalführer im Vorfeld grob eruieren. Es bestehen z.B. bei den HUT erhebliche Unterschiede im Bedarf/Bewerber Verhältnis. Es kann z.B. sein, dass sie als Ingenieur mit einer 6.0 EP1 BS werden, als JgOffz aber mit einer 8.0 EP3 nicht mal an die Wand kommen. Es gibt immer Erfahrungswerte, z.B. wo bei der letzten Konferenz die "Abrisskante" lag. Dazu noch ergänzend: Auch einige der Kameraden unterhalb der Abrisskante werden vorstellt, so lässt sich z.B. vergleichen und feststellen, dass z.B. der erste Soldat über der Kante zwar besser beurteilt ist, aber z.B. bisher nur in Stäben / Ämtern verglichen wurde, wo hingegen der erste Soldat unter der Kante eine Führungsverwendung absolviert und sich im Einsatz bewährt hat und vorgezogen wird. Dazu kommen noch diverse andere Noten von Lehrgängen, Studium, IGF/KLF...ganzheitliche Betrachtung halt.
Titel: Antw:Fragen zum Punktesystem BO-Auswahl OffzTrD
Beitrag von: Ralf am 14. Januar 2020, 16:19:04
Wie gesagt: bei Offz gibt es keinen Punktsummenwert.

In der Vorkategorisierung wird dann je nach Werdegang festgelegt: bspw. alle über 8,0, EP 8 und LfbBU i.a.M.g so dass eine ausreichend große Vergleichsgruppe zur Auswahl entsteht. Derjenige (der bspw. dann in der LfbBU nur ein b.g. hat) steht dann nicht zur Konferenzentscheidung an.
Titel: Antw:Fragen zum Punktesystem BO-Auswahl OffzTrD
Beitrag von: Tommie am 14. Januar 2020, 17:01:10
… , EP 8 und …

EP 8 ;) ? Kann übers Wasser gehen, ohne einzusinken ;D ?
Titel: Antw:Fragen zum Punktesystem BO-Auswahl OffzTrD
Beitrag von: Ralf am 14. Januar 2020, 17:09:04
Ups, EP 3 bspw.
Titel: Antw:Fragen zum Punktesystem BO-Auswahl OffzTrD
Beitrag von: Tommie am 15. Januar 2020, 08:55:05
Für alle, die nicht wissen, worüber "Ralf" und ich diskutieren: Es gibt insgesamt sechs verschiedene Entwicklungsprognosen (EP), die vom Disziplinarvorgesetzten der Stufe 2 vorgegeben werden und die ggf. vom DV, Stufe 3, bestätigt werden müssen:

"EP 0": individuelle Laufbahnperspektive erreicht = da geht nichts mehr! Eine "nicht ganz so nette" Art zu sagen, dass der Kamerad nicht weiter gefördert werden soll und wird!
"EP 1": bis zur allgemeinen Laufbahnperspektive = eher unterdurchschnittlicher bis durchschnittlicher Soldat, der mit dem Dienstgrad, den man in seiner Laufbahn regelmäßig erreicht, gut bedient ist. Perspektiven sind u. a. UmP ---> Stabsfeldwebel, Offz TrDst ---> OTL A14, Offz MilFD ---> Hptm A11, SanStOffz Arzt/Apotheker/Tierarzt ---> OFArzt
"EP 2": oberhalb der allgemeinen Laufbahnperspektive (wird nur bei Offz angewandt!) Beispiele: Offz MilFD ---> Hptm A12, Offz TrDst ---> OTL A15, SanStOffz Arzt... ---> OTArzt!
"EP 3": deutlich oberhalb der allgemeinen Laufbahnperspektive (Wird ebenfalls nur bei Offz angewandt!). Beispiele: Offz TrDst Oberst A16 bis B3, Generalsränge, SanStOffz Arzt … ---> OTArzt B3 oder Generalsränge!
"EP 4": Förderung bei Bedarf bis in die höchsten Verwendungen der Laufbahn (wird in der Regel nur bei UmP) angewandt!) Kann OStFw werden, wenn man ihn braucht und eine Stelle hat, muss es aber nicht
"EP 5": Förderung bis in die höchsten Verwendungen der Laufbahn (geht im Prinzip bei allen Laufbahnen ab UmP, muss aber dann vom DV der Stufe 3 bestätigt werden! Beispiele: Offz MilFD ---> StHptm, Offz TrDst ---> Generalsränge, etc. …

Und dann ist die Skala auch schon zu Ende ;) !
Titel: Antw:Fragen zum Punktesystem BO-Auswahl OffzTrD
Beitrag von: tank1911 am 15. Januar 2020, 09:40:09
Gut erklärt. Einziger Hinweis: EP3 geht bis B3, B6 aufwärts (Generals-/Admiralsränge) ist gem. Vorschrift erst bei EP5 aufgehangen.
Titel: Antw:Fragen zum Punktesystem BO-Auswahl OffzTrD
Beitrag von: Tommie am 15. Januar 2020, 09:52:06
Im Bereich der Sanität funktioniert das so: Wenn ich in einem OFArzt einen "zukünftigen InSan" erkenne, wird er zunächst mit der "EP 3" ausgestattet. Die "EP 5" kommt bei SanStOffz Arzt... erst dann zum Einsatz, wenn der betreffende Kamerad bereits OTA A16 ist!

Grund hierfür: Der Leiter eines SanVersZ im Dienstgrad OFArzt wird beurteilt von seinem DV der Stufe 1, dem Leiter des übergeordneten SanUstgZ (OTArzt B3!), Zweitbeurteilender und DV der Stufe 2 ist dann der Kdr Kdo RegSanUstg in Diez/Lahn (GenStArzt, B7!) und Drittbeurteilender wäre hier der InSan (GenOStArzt, B9!). Der kennt in der Regel die Leiter einzelner SanVersZ nicht persönlich und wird daher erst mit Oberstärzten als Drittbeurteilender "belästigt"!

Diese Regelung habe ich mal für die anderen TSK/OrgBer "angewandt", weil ich denke, dass z. B. der InH auch nicht jeden BtlKdr persönlich kennt und daher auch erst ab Oberst seinen "Senf" dazu gibt ;) !
Titel: Antw:Fragen zum Punktesystem BO-Auswahl OffzTrD
Beitrag von: Tommie am 15. Januar 2020, 09:54:39
Ergänzung: Ein OFArzt (A15) muss zunächst einmal OTArzt (A16) werden, bevor er frühestens nach weiteren 3 Jahren in eine Planstelle der Besoldungsgruppe B3 eingewiesen werden kann! In diesem Dreijahreszeitraum wird jedoch mindestens eine Beurteilung anfallen, in der man dann die Eignung zum Generalarzt oder höher auch zum Ausdruck bringen kann!
Titel: Antw:Fragen zum Punktesystem BO-Auswahl OffzTrD
Beitrag von: Koffer am 14. April 2020, 18:09:06
Dazu eine Frage: kann eine bisher unentschlossene Haltung zum Berufssoldatenantrag ein legitimer Grund für eine Herabsetzung von EP3 auf EP2 sein, wenn die Leistungen sonst passen? Ich finde auch trotz nicht gestelltem Antrag kann man doch das Potential dazu haben.
Titel: Antw:Fragen zum Punktesystem BO-Auswahl OffzTrD
Beitrag von: Ralf am 14. April 2020, 19:03:02
Eine Entwicklungsprognose spiegelt nicht die bisher gezeigten Leistungen wieder, sondern schätzt ein, wie man sich entwickeln wird.
Titel: Antw:Fragen zum Punktesystem BO-Auswahl OffzTrD
Beitrag von: DeltaEcho am 14. April 2020, 19:05:54
Ganz ehrlich die EP wird wie auch Noten vollkommen Inflationär vergeben.
Ein Anspruch besteht nicht, zumal wir hier über die Ebene A16+ sprechen.

Du hast also Leistungen gezeigt die ein Potential rechtfertigen, dich als zukünftigen Oberst zu sehen?

Zumal die EP 3 alleine nichts wert ist, wenn bei Verwundungen keine Dienstposten genannte werden bzw. der Text stimmt oder die Eignung für den LGAN/LGAI attestiert wird.

Wer will dich denn herabsetzen, dein DV der Stufe 2 wird dir wohl kaum vorher deine EP verraten und dein DV der Stufe 1 kann höchstens beraten.
Titel: Antw:Fragen zum Punktesystem BO-Auswahl OffzTrD
Beitrag von: 2Cent am 14. April 2020, 19:21:39
Machen wir uns doch nichts vor wenn der DV1 in auf 2 einsortiert und andere auf 3 wird der DV2 das in den ältesten Fällen umsortieren.

Der DV der ihnen sagt es liegt an ob ihrer unentschlossenen Haltung, will eben die Quote für 3 lieber für Leute nutzen die er auch fördern kann.
Der DV will von ihnen hören "ja ich will" oder eben nicht, bei eben nicht kann es ihnen auch egal sein.

Ein richtiger schlauer DV der befürchtet das ihm das zu Nachteil gereicht wird, würde ihnen das auch nicht sagen, daher nehmen sie denn Ball auf oder lassen sie ihnen liegen, der DV1 hat ihnen gesagt was er hören möchte um sie auf 3 oder höher zu setzen.

Titel: Antw:Fragen zum Punktesystem BO-Auswahl OffzTrD
Beitrag von: Koffer am 14. April 2020, 21:44:06
Ich war zur Zeit auf einer drei und bekomme jetzt aufgrund einer Beförderung eine neue Beurteilung nach nicht mal einem halben Jahr. Der neue DV2 sieht es so, dass nur BO‘s oder jene, welche einen Antrag gestellt haben die drei bekommen.
Ich bin mir bei dieser Lebensentscheidung nur einfach noch nicht sicher und habe auch noch vier Jahre bis DZE, so dass ich gerade nur befürchte, dass dieser Knick Nachteile nach sich zieht falls ich mich erst später entscheide BS zu werden. Kann das passieren? Oder ist es zu diesem Zeitpunkt noch nicht so wild, falls man später noch Richtung LGAN gehen wollte?

Man wird leider unter Druck gesetzt bei dieser Entscheidung obwohl ich ja noch vor der zweiten AnlassBU stehe (die die jetzt kommt).. Das Personal ist halt knapp..
Mitnichten will ich irgendwem einen Strick draus drehen oder mich beschweren. Mein DV1 kann ja auch gar nichts dafür..
Titel: Antw:Fragen zum Punktesystem BO-Auswahl OffzTrD
Beitrag von: Iregendwer am 15. April 2020, 00:57:39
Ich würde an deiner Stelle die Erstellung dieser BU hinterfragen.
In meinem Bataillon gab es auch diese Fälle (letze BU als OLt im September 19, Beförderung zum Hptm vor dem 31. März 20). Die Soldaten waren alle bereits Aufgrund zweier vorliegender ABU zum Antrag auf BS berechtigt.  Unser Chef, hat in dieser Situation, nach Rücksprache mit dem Kdr, Kontakt zum Personalführer aufgenommen. Ergebnis, sprich Entscheidung BAPersBW: nach dieser kurzen Zeit sind keine neuen Erkenntnisse zu erwarten, eine PBU ist nicht zu erstellen.

Ich war selber nicht betroffen, halte das Vorgehen des Chefs aber für vollkommen nachvollziehbar. Diese Soldaten sind dieses Jahr in der Situation, dass sie bei pünktlicher Beförderung zum Hptm, weniger als 6 Monate nach der zweiten ABU bzw. ersten PBU in einer Vergleichsgruppe beurteilt werden müssten. Dieser Vergleichsgruppe gehören sie ja erst seit maximal 3 Monaten an. Das kann sich eigentlich nur negativ auf die Beurteilung auswirken.

Mal davon abgesehen, halte ich in Ihrem Fall die Begründung für die EP, sollte diese wirklich so geäußert worden sein, für fragwürdig. Sie sollten dringend nochmal das Gespräch mit den beurteilenden und stellungnehmenden Vorgesetzten suchen. Diese Änderung der EP ist, je nach AVR, für die BS Auswahl nicht kriegsentscheidend, kann sich aber uU bereits negativ auf eine LGAN-Auswahl auswirken.
Titel: Antw:Fragen zum Punktesystem BO-Auswahl OffzTrD
Beitrag von: tank1911 am 15. April 2020, 04:52:15
Hier wird wieder viel durcheinander geschmissen.

Chapeau, dass Sie in der 1.ABU eine EP3 bekommen haben. Dies drückt deutlich aus, wie kaputt das aktuelle System ist, aber da können Sie nichts dafür.

Zitat
bekomme jetzt aufgrund einer Beförderung eine neue Beurteilung nach nicht mal einem halben Jahr
Zitat
obwohl ich ja noch vor der zweiten AnlassBU stehe (die die jetzt kommt)..

Das passt irgendwie nicht zusammen. Ich weiß nicht, welchem UTB Sie angehören. Bei den HUT liegt die 1.ABU zumeist zum 31.03., nach einem Jahr auf DP an und die zweite ABU folgt immer im Jahr darauf zum 30.09., da spielt die Beförderung zum Hptm keine Rolle. ABU dürfen erst frühestens 3 Monate vorher abgestimmt werden, daher frag ich mich, was da jetzt schon über die BU vom 30.09. erzählt wird. Eine ABU kann nicht verschoben werden.

Würd mich mal interessieren: UTB, Wann auf DP, wann erste ABU?
Titel: Antw:Fragen zum Punktesystem BO-Auswahl OffzTrD
Beitrag von: tank1911 am 15. April 2020, 05:47:47
Zitat
In meinem Bataillon gab es auch diese Fälle (letze BU als OLt im September 19, Beförderung zum Hptm vor dem 31. März 20). Die Soldaten waren alle bereits Aufgrund zweier vorliegender ABU zum Antrag auf BS berechtigt.  Unser Chef, hat in dieser Situation, nach Rücksprache mit dem Kdr, Kontakt zum Personalführer aufgenommen. Ergebnis, sprich Entscheidung BAPersBW: nach dieser kurzen Zeit sind keine neuen Erkenntnisse zu erwarten, eine PBU ist nicht zu erstellen.

Dafür muss man nicht bei BAPersBw anrufen, das ergibt sich logisch aus der Vorschrift:

Aus A-1340/50 Nr. 204c)
"Die nächstfolgende planmäßige Beurteilung ist nur zu erstellen, wenn zwischen zwei Vorlageterminen nach Nr. 203 a) oder dem resultierenden Vorlagetermin nach Nr. 204 a) (5), (7) bis
(9) und (11) [2.ABU] und dem nächsten Vorlagetermin nach Nr. 203 a) [1.PBU] ein Zeitraum von mindestens zwölf Monaten liegt."

Zitat
Mal davon abgesehen, halte ich in Ihrem Fall die Begründung für die EP, sollte diese wirklich so geäußert worden sein, für fragwürdig.

Daran ist nun wirklich nichts fragwürdig. Man muss auch wissen, dass für die Vergabe der EP durch die vorgesetzten Dienststellen gerne auch mal Quoten festgelegt werden. EP3 bewirkt, dass ein weiterer höherer Vorgesetzter Stellung nehmen muss, für einen Offizier HUT in einer Kompanie dann z.B. der Brigadekommandeur. Die Kommandeure auf Bataillonsebene sind dann schon angehalten, zu schauen wem oder wie oft eine entsprechende EP vergeben wird. Wenn jetzt absehbar ist, wer BS werden will und wer nicht, dann ist das zusätzlich zu Eignung, Leistung und Befähigung schon ein Kriterium.

Titel: Antw:Fragen zum Punktesystem BO-Auswahl OffzTrD
Beitrag von: Koffer am 15. April 2020, 12:48:52
Auf dem DP (Heer) seit 01.01.2018, meine erste ABU gab es am 30.09.19 (wegen langen Lehrgängen etwas verspätet), meine Beförderung A11/12 am 13.02.2020
Die zweite ABU soll jetzt wohl rückwirkend für den 31.03.20 erstellt werden. Klar sagt mein DV1, dass er im Grunde dasselbe reinschreiben wird, weil sich für ihn nichts geändert hat.
Schade wenn soetwas Nachteile für die Zukunft mit sich bringen würde. Das System scheint wirklich kaputt zu sein.
Titel: Antw:Fragen zum Punktesystem BO-Auswahl OffzTrD
Beitrag von: DeltaEcho am 15. April 2020, 12:57:28
Hier wird gegen BU Vorschriften verstoßen, die zweite ABU hat den Vorlagetermin 30.09.2020.

In deinem Verband scheint einiges falsch zu laufen, die BU würde dann auch spätestens durch das BAPersBw wieder aufgehoben werden.
Titel: Antw:Fragen zum Punktesystem BO-Auswahl OffzTrD
Beitrag von: Al Terego am 15. April 2020, 12:59:43
... Klar sagt mein DV1, dass er im Grunde dasselbe reinschreiben wird, weil sich für ihn nichts geändert hat.
Schade wenn soetwas Nachteile für die Zukunft mit sich bringen würde.
Wo siehst Du denn einen Nachteil?

...Das System scheint wirklich kaputt zu sein.
Kaputt ist das BU-System, weil die Mechanismen zur Begrenzung der Inflation herausgeklagt und ausgehebelt wurden.
Titel: Antw:Fragen zum Punktesystem BO-Auswahl OffzTrD
Beitrag von: tank1911 am 15. April 2020, 14:21:26
Zitat
Die zweite ABU soll jetzt wohl rückwirkend für den 31.03.20 erstellt werden

Wenn dies tatsächlich so sein sollte, was ich mir nicht vorstellen kann, da in der Kette KpChef - S1Fw - S1 Offz - Kdr, immer min. einer mit Verstand sitzen wird...dann wird diese Beurteilung nicht lange bestehen.

Hier nochmal zum Nachlesen aus der "A-1340/50 Beurteilungen der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr":

Das Kapitel 2, "Arten der Beurteilungen" muss man sehr genau lesen, um immer zu wissen, wer wann Anspruch auf welche Beurteilung hat.

Wir beginnen mit dem OLt (HUT) der nach dem Studium und den Offizierlehrlängen  in der Truppe aufschlägt. Hier gilt wohlgemerkt der Dienstantritt, da die meisten OLt erstmal auf DPäK gehen.

Ein OLt TrDst wird grundsätzlich zum 31.03. des Jahres mit ungerader Entziffer beurteilt (Siehe Tabelle Nr. 203 a)

Abweichend davon sind die Anlassbeurteilungen (die ersten beiden) zu erstellen:

Nach Nr. 204 a)  (6)

"Für Leutnante/Leutnante zur See (zS) und Oberleutnante/Oberleutnante zS und ggf. Hauptleute/Kapitänleutnante nach Abschluss des Studiums, bei Offizieren ohne Studium nach Ernennung zum Offizier, frühestens jedoch nach jeweils 12-monatiger Wahrnehmung der Funktion eines ihrem Dienstgrad entsprechenden Dienstpostens [auch auch DPäK]. Zusammenhängende Fehlzeiten innerhalb des Beurteilungszeitraums ab vier Wochen Dauer (z. B. Lehrgang, Urlaub, Krankheit) bewirken eine Verschiebung des Erstellungszeitpunktes um die Dauer der Fehlzeiten; Fehlzeiten von weniger als vier Wochen wirken sich nicht aus..."

Ein guter Perser schmeißt jetzt Excel an, tippt die Abwesenheiten in ein ABU Rechner und es kommt meistens der 31.03. des Folgejahres raus, bei längeren Abwesenheiten der 30.09.

Jetzt 2.ABU nach Nr. 204 a)  (11)

"Für die nach Nr. 204 a. (1), (6) und (10) beurteilten Soldatinnen und Soldaten zum Vorlagetermin 30. September des nächsten Jahres das dem jeweiligen Vorlagetermin nach
Nr. 204 b. folgt
."

Also ist die zweite ABU einbetoniert.

Jetzt die darauf folgende 1.PBU nach Nr. 204 c)

"Die nächstfolgende planmäßige Beurteilung ist nur zu erstellen, wenn zwischen zwei Vorlageterminen nach Nr. 203 a) oder dem resultierenden Vorlagetermin nach Nr. 204 a) (5), (7) bis
(9) und (11) und dem nächsten Vorlagetermin nach Nr. 203 a) ein Zeitraum von mindestens zwölf Monaten liegt."


Das alles scheint kompliziert, ist aber logisch und durchdacht, so dass es eben nicht zu den hier beschriebenen Situationen kommen kann. Es gibt wegen Beförderung bei UmP, oder Versetzungen immer Ausnahmen, aber dafür gibt es dann die Sonderbeurteilungen.
Ich mache für meine Feldwebel und jungen Offz, jetzt sogar auch für die StUffze immer wieder kurze Weiterbildungen zum Thema BU, Noten, Konferenzen, was ist eine EP etc., weil das sehr hilft, wenn man dann seine Beurteilung bekommt und noch was werden will.
 
Titel: Antw:Fragen zum Punktesystem BO-Auswahl OffzTrD
Beitrag von: Irgendwer am 15. April 2020, 18:11:52
Wurde da vielleicht bereits der Vorlagetermin der 1. ABU verpasst und diese am 30.09.19 Rückwirkend zum 31.03.19 erstellt?
Titel: Antw:Fragen zum Punktesystem BO-Auswahl OffzTrD
Beitrag von: tank1911 am 15. April 2020, 19:43:11
Das hätte 1. den Alarm eines PersFhr zur Folge gehabt und 2. liegt der Termin der 2.ABU dann trotzdem beim 30.09.20. Jede normal arbeitende S1Abt lässt sich für die 1.ABU die BU-Rechner vorlegen.
Titel: Antw:Fragen zum Punktesystem BO-Auswahl OffzTrD
Beitrag von: Gummibär2020 am 17. April 2020, 19:35:14
Naja man muß schon sagen, sowas ist hart lustig zum Teil, was sich da in den EP zusammengereimt wird. Zuletzt einen Oberfähnrich, Studienabbrechen und gerad erst -mit Glück- zum SaZ 13 verlängert worden mit ner 8.1 und EP3 erlebt. Die er natürlich jedem unter die Nase gerieben hat.
Da wundert einen nichts mehr, wenn Leute die als OA TrDst ihr Studium net packen in der Beurteilung dargestellt werden, als könnten Sie über Wasser laufen und dann noch eine Eignung zum Oberst attestiert kriegen.
Ich bin froh wenn meine Dienstzeit 2021 rum ist, bei solchen Possen habe ich keine Lust mehr, mich motiviert einzubringen.
Titel: Antw:Fragen zum Punktesystem BO-Auswahl OffzTrD
Beitrag von: Ralf am 17. April 2020, 19:37:53
Dann ist es bestimmt für beiden Seiten die beste Entscheidung, wenn man ausschließlich daran seine Motivation festmacht.
Titel: Antw:Fragen zum Punktesystem BO-Auswahl OffzTrD
Beitrag von: DeltaEcho am 17. April 2020, 19:39:03
Ich frage mich gerade wie das gehen soll als OFR, selbst mit Studienabbruch, OL2 + 3 und einem Jahr auf dem Dienstposten ist jeder OA eigentlich Lt.

Die Personalführung weiß sowas schon einzuordnen und zum Glück kommt das neue System.
Titel: Antw:Fragen zum Punktesystem BO-Auswahl OffzTrD
Beitrag von: FoxtrotUniform am 18. April 2020, 10:09:51


Ich frage mich gerade wie das gehen soll als OFR, selbst mit Studienabbruch, OL2 + 3 und einem Jahr auf dem Dienstposten ist jeder OA eigentlich Lt.

Ungeachtet des Wahrheitsgehaltes kann ich den Frust durchaus nachvollziehen; Jedem Unzeroffizier und milFD wird eine fachliche Ausbildung abverlangt und bei den OffzTrD gibt es immer wieder Kameraden die mit abgebrochenem Studium durchlaufen bis zum BS (als neuester Trend zeichnet sich auch die Dauerwehrübung in Fachverwendungen ab). Von § 29(1) SLV mal ganz zu schweigen. Meine persönliche Meinung (die sich nicht mit der Lehrmeinung des BMVg und Verordnungslage deckt), gehört zu einer Laufbahn analog des gehobenen und höheren Dienstes eine entsprechende allgemeinbildende Fachausbildung in Form eines Studiums oder einer Fachschule.

Gesendet von meinem Mobilgerät

Titel: Antw:Fragen zum Punktesystem BO-Auswahl OffzTrD
Beitrag von: blubbbla am 18. April 2020, 10:53:00


Ich frage mich gerade wie das gehen soll als OFR, selbst mit Studienabbruch, OL2 + 3 und einem Jahr auf dem Dienstposten ist jeder OA eigentlich Lt.

Ungeachtet des Wahrheitsgehaltes kann ich den Frust durchaus nachvollziehen; Jedem Unzeroffizier und milFD wird eine fachliche Ausbildung abverlangt und bei den OffzTrD gibt es immer wieder Kameraden die mit abgebrochenem Studium durchlaufen bis zum BS (als neuester Trend zeichnet sich auch die Dauerwehrübung in Fachverwendungen ab). Von § 29(1) SLV mal ganz zu schweigen. Meine persönliche Meinung (die sich nicht mit der Lehrmeinung des BMVg und Verordnungslage deckt), gehört zu einer Laufbahn analog des gehobenen und höheren Dienstes eine entsprechende allgemeinbildende Fachausbildung in Form eines Studiums oder einer Fachschule.

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Ich kann dein Nachvollziehen des Frustes jedoch nicht nachvollziehen. Im öD (und in der Wirtschaft sowieso) ist grundsätzlich ein Studium für den gehobenen (!) Dienst Grundvoraussetzung. Auch für den mittlere Dienst ist eine Meisterprüfung Voraussetzung. Wohlgemerkt, beides vor (!) Eintritt in die Laufbahn. Das sieht bei der Bundeswehr doch tatsächlich gänzlich anders aus. Fachdiener mit Studium kann man in der gesamten Bundeswehr an einer Hand abzählen..
Titel: Antw:Fragen zum Punktesystem BO-Auswahl OffzTrD
Beitrag von: LwPersFw am 18. April 2020, 11:43:08


Ich frage mich gerade wie das gehen soll als OFR, selbst mit Studienabbruch, OL2 + 3 und einem Jahr auf dem Dienstposten ist jeder OA eigentlich Lt.

Ungeachtet des Wahrheitsgehaltes kann ich den Frust durchaus nachvollziehen; Jedem Unzeroffizier und milFD wird eine fachliche Ausbildung abverlangt und bei den OffzTrD gibt es immer wieder Kameraden die mit abgebrochenem Studium durchlaufen bis zum BS (als neuester Trend zeichnet sich auch die Dauerwehrübung in Fachverwendungen ab). Von § 29(1) SLV mal ganz zu schweigen. Meine persönliche Meinung (die sich nicht mit der Lehrmeinung des BMVg und Verordnungslage deckt), gehört zu einer Laufbahn analog des gehobenen und höheren Dienstes eine entsprechende allgemeinbildende Fachausbildung in Form eines Studiums oder einer Fachschule.

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.... und in der Wirtschaft sowieso .... ist grundsätzlich ein Studium .... Grundvoraussetzung.


So pauschal stimmt dies schon länger nicht mehr.

Deshalb lässt auch die Bw für eine limitierte Anzahl von Studienabbrechern eine Weiterverwendung zu.


"Warum Studienabbrecher gefragt sind

Ob Günther Jauch oder Frank Plasberg – viele Studienabbrecher machen trotzdem Karriere. Auch Unternehmen schätzen die Fachkräfte ohne Abschluss. Ein interessantes Fach studiert zu haben, reicht allerdings nicht.

(...) Bei Bachelor-Studenten liegt die Abbrecherquote nach Daten des Deutschen Zentrums für Hochschul- und Wissenschaftsforschung (DZHW) bei 28 Prozent. In technischen oder mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächern sind die Anteile tendenziell höher. Absolute Zahlen nennt das DZHW nicht. Bundesweit wird die Zahl der Studienabbrecher jährlich auf 100 000 geschätzt.

Alles Versager? Keineswegs. Immer mehr Firmen buhlen um die Ex-Studenten. „Studienabbrecher sind eine wichtige Zielgruppe, die zahlenmäßig gar nicht so klein ist“, sagt Vera Demary, Projektleiterin im Kompetenzzentrum für Fachkräftesicherung am Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW). (...)"


Quelle: handelsblatt.com, 2014


Und ...  hier wird wieder einmal über einen prozentual unwesentlichen Anteil diskutiert ... als wenn es der absolute Hauptanteil wäre...  ::)
Titel: Antw:Fragen zum Punktesystem BO-Auswahl OffzTrD
Beitrag von: 2Cent am 18. April 2020, 12:38:37
Genauso könnte man sagen das Günther Jauch und Frank Plasberg nur ein prozentualer vernachlässigbarer Anteil der Studienabbrecher sind aus denen doch noch was wird, als wenn das der Hauptanteil wäre.

Ich weiß auch nicht warum gerade die Bundeswehr Studienabbrecher so gut behandelt.
Gerade beim Bundeswehrstudium, im Raum des Glücks, ein Studium nicht zu schaffen, zeugt für mich davon das die Person nicht zum Offizier geeignet ist.
Jeden FDler und Feldwebel schicken wir auch wider zurück wenn er seine Ausbildung nicht schafft, aber beim TruppenOffizier langen halt Abitur und Offz Lehrgang.
Aber Bedarf schafft halt Eignung.
Titel: Antw:Fragen zum Punktesystem BO-Auswahl OffzTrD
Beitrag von: Gast 2022 am 18. April 2020, 12:54:05
@2Cent
Leider haben Sie Recht,mit dem was Sie sagen....hier in dem Forum wird auch oft(auch von vielen Moderatoren behauptet das Mannschaften überbezahlt würden.....!!! Was ist den ein Offizier ohne Studium? Auch deutlich überbezahlt???? Da sollten sich die Herren die hier oft sehr abwertend über Mannschafter reden auch mal hinterfragen.....
Titel: Antw:Fragen zum Punktesystem BO-Auswahl OffzTrD
Beitrag von: Ralf am 18. April 2020, 13:21:37
Zitat
aber beim TruppenOffizier langen halt Abitur und Offz Lehrgang.
Wieso langt bei einem Offizier ein OffzLehrgang? Auch hier ist die militärfachliche Ausbildung zu durchlaufen. Genauso wie ein Fw oder Uffz.

Zitat
Jeden FDler und Feldwebel schicken wir auch wider zurück wenn er seine Ausbildung nicht schafft,
Dann würden wir aber viele Msch und FWDL zurückschicken. Da diese nicht stufenweise festgesetzt, werden diese nach den 6 Monaten auf die volle Verpflichtungszeit festgesetzt und durchgeschleppt.
Anders ist es bei Uffz, Offz und Fw. Hier gilt für alle die stufenweise Festsetzung. Schafft man sein Ausbildungsziel nicht, ist die Regel die Entlassung mit Ablauf der Dienstzeit. Einige wenige machen einen Werdegangswechsel und versuchen es erneut. Das ist vergleichbar mit dem StudAbbrecher. Auch der versucht sich erneut, zwar nicht im Studium, jedoch in der milfach Ausbildung.

Zitat
Gerade beim Bundeswehrstudium, im Raum des Glücks, ein Studium nicht zu schaffen, zeugt für mich davon das die Person nicht zum Offizier geeignet ist.
Was hat das Studium mit einer OffzEignung zu tun? Diese ist durch eine Laufbahnprüfung nachzuweisen, im übrigen so wie auch bei Uffz und Fw. Deine Wissenslücken erstaunen mich schon. Hast du mal in Trimestern MB, ELT oder LRT studiert? Wenn du das für einfach hältst, dann bist du wirklich ein geistiger Überflieger und ich verneige mich.

Zitat
Was ist den ein Offizier ohne Studium? Auch deutlich überbezahlt?
Das sag mal dem Piloten, dem Fluglotsen, dem Logistiker, dem KpChef, der Personalverantwortung für über 100 Menschen hat und Materialverantwortung von mehreren Millionen Euro etc.

Ich weiß gar nicht, wo hier auf einmal dieses Stammtischgeblubber herkommt. Ist der Neid oder Hass auf höheren Laufbahnen bei euch beiden so ausgeprägt, dass ihr hier solchen Mist verzapft?
Titel: Antw:Fragen zum Punktesystem BO-Auswahl OffzTrD
Beitrag von: LwPersFw am 18. April 2020, 15:33:45
Genauso könnte man sagen das Günther Jauch und Frank Plasberg nur ein prozentualer vernachlässigbarer Anteil der Studienabbrecher sind aus denen doch noch was wird, als wenn das der Hauptanteil wäre.


Wenn dem so wäre, würde nicht diese Aussage erfolgt sein:

Zitat
Alles Versager? Keineswegs. Immer mehr Firmen buhlen um die Ex-Studenten. „Studienabbrecher sind eine wichtige Zielgruppe, die zahlenmäßig gar nicht so klein ist“, sagt Vera Demary, Projektleiterin im Kompetenzzentrum für Fachkräftesicherung am Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW). (...)"

Denn warum sollten immer mehr Firmen um diese Klientel buhlen, wenn sie davon in großem Umfang keinen signifikanten Nutzen hätten?
Gerade die Privatwirtschaft tut dies nur, weil sie im großen Umfang sehr gute Mitarbeiter gewinnen kann.
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Beitrag von: Wüstensand am 18. April 2020, 15:37:54

Gerade beim Bundeswehrstudium, im Raum des Glücks, ein Studium nicht zu schaffen, zeugt für mich davon das die Person nicht zum Offizier geeignet ist.

Selten so einen Schwachsinn gelesen...

Was ist den ein Offizier ohne Studium? Auch deutlich überbezahlt???? Da sollten sich die Herren die hier oft sehr abwertend über Mannschafter reden auch mal hinterfragen.....

Ich weiß nicht ob hier jemand über Mannschaften abwertend geredet hat, allerdings werden Mannschaften im Vergleich mit zivilen Angestellten auf dem selben Aufgaben Niveau fürstlich bezahlt. Ein OSG ohne irgendwelche Bildungsabschlüsse außer einem Schulzeugnis, bekommt netto ca. dasselbe wie jemand im ÖD auf einer E10 Stelle (über 40k brutto pa!), welche in den meisten Fällen mit einem Uni/FH Absolventen besetzt wird.

Das Gehalt richtig sich in der Regel nach den Aufgaben und der Verantwortung die ein Dienstposten mit sich bringt. Und da klafft zwischen einem Mannschafter und einem Offizier eine doch ganz schön große Lücke.

Abgesehen davon dient das Studium bis auf ein paar wenige Ausnahmen nicht dem Dienstherrn sondern dem Offizier.
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Beitrag von: Gast 2022 am 18. April 2020, 15:51:20
@ Wüstensand
Ich weiß nicht woher Sie auf  40 k selbst mit Erfahrungsstufe 8 2 Kinder kommen im Jahr....? Und ein OSG ist mindestens 4 Jahre auf seinen Dienstposten der bringt genug Erfahrung dann mit. Ausserdem gucken Sie sich an wie viele Mannschaften Stellen  haben gute Ausbildungen absolviert....bloß wenn wir jede Stelle mit einem Feldwebel oder Offizier besetzen würden dann bräuchten wir keine Mannschaften...
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Beitrag von: Ralf am 18. April 2020, 16:01:48
Dann bleibe wir beim Netto: wo bekommt man Netto rd. 2.200,- (ledig, A05, EF5) ohne Schulabschluss? Da muss man sehr genau suchen.
Zitat
Ausserdem gucken Sie sich an wie viele Mannschaften Stellen  haben gute Ausbildungen absolviert....bloß wenn wir jede Stelle mit einem Feldwebel oder Offizier besetzen würden dann bräuchten wir keine Mannschaften...
Den Satz verstehe ich nicht. Ja es gibt Msch, die haben eine ziv. berufliche Ausbildung. Schön. Aber notwendig ist sie für Wahrnehmung der Aufgaben nicht (ähnlich wie ein Fw mit einem Studium, auch schön, aber nicht notwendig), also zählt das nicht.
Natürlich brauchen wir Msch, das bestreitet doch keiner. Also wo liegt dein problem.
Mal davon ab, dass ich nicht weiß, warum du mit diesen whataboutism diesen Thread hier kaperst, wenn es um ds Punktesystem der BO-Konferenz geht  ::)
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Beitrag von: Wüstensand am 18. April 2020, 16:02:39
Ich sagte netto ca. dasselbe. A5/EF 3 = 2093€ netto. E10/EF2 = 2163€ netto. Um monatlich 2093€ netto zu verdienen muss man brutto ca. 40k im Zivilen im Jahr verdienen. Das schaffen ohne Bildungsabschluss im Zivilen die aller aller wenigsten.

Außerdem geht es nicht um die Erfahrung, sondern wie schon gesagt um die Aufgaben und Verantwortung. Und es spielt da keine Rolle, ob ein Mannschafter eine Ausbildung absolviert hat oder nicht. Diese ist für den Dienstposten nicht erforderlich. Es steht natürlich jedem frei sich für eine höhere Laufbahn zu bewerben. Allerdings hab ich schon von vielen Kameraden gehört dass sie das nicht wollen, weil das Mehr an Aufgaben und Verantwortung für den verhältnismäßig kleinen Gehaltsanstieg es eben scheinbar nicht wert ist.
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Beitrag von: FoxtrotUniform am 18. April 2020, 16:03:04




Ich frage mich gerade wie das gehen soll als OFR, selbst mit Studienabbruch, OL2 + 3 und einem Jahr auf dem Dienstposten ist jeder OA eigentlich Lt.

Ungeachtet des Wahrheitsgehaltes kann ich den Frust durchaus nachvollziehen; Jedem Unzeroffizier und milFD wird eine fachliche Ausbildung abverlangt und bei den OffzTrD gibt es immer wieder Kameraden die mit abgebrochenem Studium durchlaufen bis zum BS (als neuester Trend zeichnet sich auch die Dauerwehrübung in Fachverwendungen ab). Von § 29(1) SLV mal ganz zu schweigen. Meine persönliche Meinung (die sich nicht mit der Lehrmeinung des BMVg und Verordnungslage deckt), gehört zu einer Laufbahn analog des gehobenen und höheren Dienstes eine entsprechende allgemeinbildende Fachausbildung in Form eines Studiums oder einer Fachschule.

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Ich kann dein Nachvollziehen des Frustes jedoch nicht nachvollziehen. Im öD (und in der Wirtschaft sowieso) ist grundsätzlich ein Studium für den gehobenen (!) Dienst Grundvoraussetzung. Auch für den mittlere Dienst ist eine Meisterprüfung Voraussetzung. Wohlgemerkt, beides vor (!) Eintritt in die Laufbahn. Das sieht bei der Bundeswehr doch tatsächlich gänzlich anders aus. Fachdiener mit Studium kann man in der gesamten Bundeswehr an einer Hand abzählen..

Ich wollte keine Grundsatzdiskussion auslösen. Mir erschließt sich nur einfach nicht Offiziere die ihr vollfinaziertes Studium abbrechen auf DP weiterzuverpflichten - und bis vor Kurzem sogar Weiterverpflichtungsprämie zu gewähren - für die ein Bildungsniveau oberhalb eines Schulabschlusses gefordert wird. Oder, solche Kameraden als Wehrübende wiederzuholen. Mag auch generationsbedingt seien, doch ich kann nachvollziehen, dass es andere frustriert wenn weit überdurchschnittlich beurteilt wird, der Kernauftrag während der Laufbahnausbildubg aber nicht erfüllt wurde. Hier wird m.E. mit zweierlei Maß gemessen.

OffzMilFD sind bis auf die bekannten Ausnahmen Aufsteiger des Equivalents zum mittleren ÖD und absolvieren als unabdingbare Voraussetzung einen staatlich geprüften Techniker, Betriebswirt oder vergleichbar. Dies gibt es durchaus auch im ÖD und zwar ohne Studium.

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Beitrag von: Gast 2022 am 18. April 2020, 16:17:23
@Wüstensand
Da geht es aber nicht nach ihnen ob Sie es toll finden ob man für 40 k draußen deutlich mehr machen muss oder nicht!!! Das ist ihre Meinung die respektiere ich genauso !
Und ich sage Ihnen es genauso gerechtfertigt Mannschaften so zu bezahlen......
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Beitrag von: Wüstensand am 18. April 2020, 16:23:18
Habe ich irgendwo gesagt dass ich es für nicht gerechtfertigt halte? Fakt ist dass sich Mannschaften über ihr Gehalt glücklich schätzen können.
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Beitrag von: Gast 2022 am 18. April 2020, 16:49:31
@ Wüstensand
Ja das haben Sie gesagt lesen Sie nochmal ihre Nachrichten mal durch.....Und Fakt ist wenn Sie den Mannschaften weniger bezahlen würden so wie Sie eventuell für angemessen finden....dann würde es kaum noch einer machen wollen.....deswegen bin froh das Sie nicht zu entscheiden hatten.
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Beitrag von: Wüstensand am 18. April 2020, 16:52:59
Dann zitieren Sie doch bitte mal den Satz in dem ich das gesagt habe.
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Beitrag von: Wüstensand am 18. April 2020, 16:53:32
Und vielleicht mal back to topic?  ::)
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Beitrag von: sandstrom am 18. April 2020, 17:47:35
@Wüstensand

ca. 1350 netto verdient eine Krankenschwester in D! Absolute Fachkraft. Tief gesunken das Niveau in D.
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Beitrag von: Wüstensand am 18. April 2020, 18:00:52
Deshalb meine Aussage dass Mannschaften fürstlich bezahlt werden.  ;)
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Beitrag von: Gast 2022 am 18. April 2020, 19:31:28
Wenn ich Google bemühe bekommt eine Krankenschwester im öffentlichen Dienst als Einstiegsgehalt 2800-2900 brutto was in etwa das Einstiegsgehalt der Mannschafter ist.....sehe immer noch nicht das überbezahlt oder fürstlich ist aber Meinungen sind ja bekanntlich verschieden
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Beitrag von: KlausP am 18. April 2020, 19:36:25
Und WAS KONKRET hat der ganze Quatsch nun mit dem Thema des Threads zu tun? Dezente Hinweise der Moderation scheinen ja nicht gelesen und verstanden zu werden.
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Beitrag von: Gast 2022 am 18. April 2020, 19:48:43
@KlausP
1.ich wünsche ihnen einen schönen Abend
2.Was Quatsch ist oder nicht bestimmen sicher nicht Sie!!!
3.Sie haben Recht das Thema gehört hier nicht hin
4.Ich wünsche ihnen immer noch alles Gute und einen schönen Abend
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Beitrag von: Ralf am 18. April 2020, 19:50:26
Und damit lassen wird es auch bewenden.