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Zusammenfassung

Autor: LwPersFw
« am: 16. August 2019, 15:46:03 »

Ja, die gibt es! Nennt sich Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) A-1455/3 "Allgemeine Verwaltungsvorschrift  zu § 69 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes (Unentgeltliche truppenärztliche Versorgung)"!


Die A-1455/3 ist außer Kraft gesetzt...muss auf Grund der BwHFV überarbeitet werden.

Die A-1455/4 macht aber die (nahezu) identischen Vorgaben.

Grundsätzlich gilt zuerst die BwHFV.

Ist in einer Bw-Vorschrift, die noch nicht an diese angepasst wurde,
etwas erlaubt, was die BwHFV aktuell ausschließt, darf dies nicht
mehr angewendet werden. Beispiel ist das Impfen für private Reisen.
Autor: Tommie
« am: 16. August 2019, 15:17:06 »

Nachdem meine Information und die mir vorliegende Vorschrift jedoch schon ein wenig älter sind, neige ich dazu, bei nächster Gelegenheit im Dienst zu überprüfen, ob diese Vorschrift in der mir vorliegenden Form noch gültig ist. Aber prinzipiell sind Ihre Fragen alle mit einem "Ja!" zu beantworten.
Autor: Tommie
« am: 16. August 2019, 15:13:55 »

Ja, die gibt es! Nennt sich Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) A-1455/3 "Allgemeine Verwaltungsvorschrift  zu § 69 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes (Unentgeltliche truppenärztliche Versorgung)"!
Autor: Critikon
« am: 16. August 2019, 13:06:13 »

Gibt es einen Leistungskatalog (oder ähnliches) für die unentgeltliche truppen(zahn)ärztliche Versorgung? Werden zum Beispiel in eine ZDv oder dergleichen konkrete Maßnahmen festgelegt, die durch den Truppen(zahn)arzt übernommen werden?

Beispielsweise wenn ein Soldat eine bestimmte Behandlung haben möchte, wie und wo kann er nachgucken, ob diese unter die utV fällt?
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