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Zusammenfassung

Autor: LwPersFw
« am: 04. Dezember 2019, 15:10:50 »

OVG Bremen: Marinesoldat in Wehrmachtsuniform zurecht entlassen

OVG Bremen 2 LA 258/18 vom 20.11.2019

Die Bundeswehr hat zu Recht einen Marinesoldaten entlassen, der in Wehrmachtsuniform mit Hakenkreuz in Frankreich an Kriegsspielen teilgenommen hat.
Das Oberverwaltungsgericht Bremen sah darin eine "ernstliche Gefährdung der militärischen Ordnung".
Der Soldat habe seine politische Treuepflicht verletzt, sagte eine Sprecherin des Gerichts der Deutschen Presse-Agentur.

Kämpfe des Zweiten Weltkriegs nachgestellt

Der Zeitsoldat hatte gegen seine 2017 verfügte Entlassung geklagt.
Anlass war, dass er privat in Frankreich an der Nachstellung von Kämpfen im Zweiten Weltkrieg teilgenommen hatte.
Fotos zeigen ihn in Wehrmachtsuniform und mit Stahlhelm, an dem das verbotene Nazi-Symbol von Reichsadler mit Hakenkreuz angebracht war.
Der Hauptgefreite sagte den Gerichtsakten nach, er habe erst später von der rechtsradikalen Gesinnung der mitspielenden Franzosen erfahren.
Er selbst sei zwar früher "ein rechts angehauchter Mitläufer" gewesen, habe sich aber von der rechten Szene distanziert.


Jeder Soldat muss bereits dem Anschein rechtsradikaler Tendenz entgegentreten

Nach der ersten Instanz urteilte auch das OVG, dass ein Soldat zur besonderen Treue zum Grundgesetz verpflichtet sei.

Er habe "bereits dem Anschein einer Wiederbelebung nationalsozialistischer Tendenzen entgegenzutreten".

Die Bundeswehr sei im Recht, sich gegen rassistische oder rechtsextremistische Aktivitäten von Soldaten zu wehren und mögliche Nachahmer abzuschrecken.

Der Beschluss ist unanfechtbar.



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