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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

Autor Thema: Roa a.d.W.  (Gelesen 46109 mal)

HG z.S.

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Antw:Roa a.d.W.
« Antwort #120 am: 09. Oktober 2014, 19:41:51 »

Nicht falsch verstehen - meine Aussage sollte nicht abwertend gegenüber den Teilnehmern dieses Lg gemeint sein.
Alles gut! :)

Ich "überstehe" die zwei Wochen mit Urlaub und Überstunden. Das ist nicht schön, aber ich kann es nicht ändern.
Ergo habe ich die Wahl zwischen resigniert akzeptieren und ablehnen und anderen den Vortritt lassen.
Ich habe mich für die erste Lösung entschieden, kann aber auch jeden verstehen, der das nicht will.
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Leutnant Werner

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Antw:Roa a.d.W.
« Antwort #121 am: 09. Oktober 2014, 19:56:55 »

Ich stimme dem anderen Marine HG nur zu.

Es ist insgesamt ziemlicher Mist von den Rahmenbedingungen. Soweit ich es meinen Unterlagen entnommen habe, wird nichtmal die Heimfahrt am Wochenende zwischen den beiden Ausbildungswochen bezahlt... Da wird es langsam dreist.

Andererseits: Ich habe während des Studiums WÜs geleistet und für mich selbst festgestellt, dass es für mich nicht mehr in Frage kommt als Mannschafter zu üben. Das mag erstmal arrogant klingen, aber es entspricht nicht meiner Auffassung vom Dasein als Reservist.
Als Reservist engagiere ich mich, weil ich der Bw etwas geben möchte, im Gegenzug aber auch etwas für mich mitnehmen will.
Weder nütze ich (zukünftig) mit Masterabschluss der Bw in der Laufbahn der Mannschaften, noch ziehe ich da einen Nutzen für mich raus. Auch einem zukünftigen Arbeitgeber dürfte eine RDL "just for fun" nur schwer zu verkaufen sein...
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F_K

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Antw:Roa a.d.W.
« Antwort #122 am: 09. Oktober 2014, 21:34:02 »

Na gut, Familien heim Fahrten gibt es erst bei RDL über 12 Tagen, also bei der klassischen 2 Wochen RDL auch nicht - da wäre kein Unterschied.
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Altrec

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Antw:Roa a.d.W.
« Antwort #123 am: 11. Oktober 2014, 12:28:37 »

Nur am Rande:

Habe gestern mit meinem Vorgesetzten über meinen Wunsch, Reserveoffizier zu werden, gesprochen, der dem ganzen positiv gegenüber steht.
Entsprechend werde ich nun meine Bewerbung abgeben.

Ich befürchte nur, dass es zeitlich bis zu den Auswahlkonferenzen im Februrar etwas eng wird...
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HG z.S.

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Antw:Roa a.d.W.
« Antwort #124 am: 11. Oktober 2014, 20:12:52 »

Viel Erfolg in jedem Fall!
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Altrec

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Antw:Roa a.d.W.
« Antwort #125 am: 11. Oktober 2014, 22:35:05 »

Danke.
Habe mir überlegt,dann ein wenig was zusammen zu schreiben in Form von Informationen und Erfahrungsbericht/-en.
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Altrec

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Antw:Roa a.d.W.
« Antwort #126 am: 15. Oktober 2014, 21:19:47 »

Btw:
Erkundige mich schon mal nach möglichen Beorderungsteilen, bin aber noch nicht fündig geworden.
Für Tipps im Köllner oder Frankfurter Raum wäre ich immer offen. :)
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Altrec

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Antw:Roa a.d.W.
« Antwort #127 am: 23. Oktober 2014, 18:02:49 »

So, Bewerbung abgegeben, dann bin ich mal gespannt und hoffe, dass alles erfolgreich und wie gewünscht verläuft.
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PzGren391

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Antw:Roa a.d.W.
« Antwort #128 am: 22. Dezember 2016, 12:45:13 »

Ich hole das Thema hier mal aus der Versenkung, weil es mich aktuell betrifft.
Dieses Jahr für ROA adW beworben und kürzlich die Offizierseignung erhalten.
Wie hier angesprochen wurde gab es in der Tat ein "Einplanungsgespräch" bei welchem nochmal die Grundzüge der Auswahl und der Ausbildung angesprochen wurden, wobei der vortragende Dienstgrad sein Bedauern äußerte, dass es praktisch keine frei verfügbaren Informationen gibt.
Genug Einleitung, ich weiß Füße stillhalten und abwarten, aber bei der Angabe der Verwendungswünsche stand auch OffzMilNW bei der Luftwaffe zur Auswahl. Das war ja keine große Überraschung und ich habe auch Interesse bekundet, aber mir fehlt immernoch ein klares Bild zur Verwendung. Ich lese von "S2", "G2", "Zusammenarbeit mit Nachrichtendiensten" und "Auswertung von Aufklärungsergebnissen".
Um auf den Punkt zu kommen: Ein Reservist schließt die Module ab und wird Leutnant d.R. Wo bieten sich (sinnvolle?) Möglichkeiten zur Beorderung.
Und Nachsatz: Kann man parallel RDL in einem Bataillon des Heeres absolvieren?
Vielen Dank!
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Altrec

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Antw:Roa a.d.W.
« Antwort #129 am: 23. Dezember 2016, 09:38:34 »

Hallo PzGren391,

hatte dein Einplaner keine Dienstpostenbeschreibungen dabei? Als ich damals da war hatte sie für jede der 5 Lw Verwendungen eine Beschreibung dabei. Ggf. habe ich die für OffzMilNw noch zu Hause herum fliegen. Alternativ kannst du dich aber auch ans BAPers wenden und sie bitten, dir die Beschreibung zu zuschicken. Bei der Gelegenheit würde ich die empfehlen mal nach den Fachlehrgängen zu fragen, die du noch neben den ROL absolvieren musst.
Als kleiner Tipp: Je nach gefordertem DG bei den Lehrgängen kannst du diese nutzen, um deine geforderten RDL-Tage für die Beförderungen bis zum Leutnant zusammen zu bekommen. Man wird dir vermutlich sagen, dass das so eigentlich nicht vorgesehen ist, aber möglich.

Bei den möglichen Beorderungen kann ich dir leider nicht helfen.

Zu guter Letzt: Ich weiß, dass es bei uns Kameraden gab, die RDL bei der SKB gemacht hatten und dann tierische Schwierigkeiten hatten, diese anrechnen zu lassen. Ich weiß nicht mehr, was das Ende vom Lied war, aber ich denke du musst deine RDL bei der Lw machen.
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Antw:Roa a.d.W.
« Antwort #130 am: 23. Dezember 2016, 10:08:25 »

Zu guter Letzt: Ich weiß, dass es bei uns Kameraden gab, die RDL bei der SKB gemacht hatten und dann tierische Schwierigkeiten hatten, diese anrechnen zu lassen. Ich weiß nicht mehr, was das Ende vom Lied war, aber ich denke du musst deine RDL bei der Lw machen.

Man muß da zwischen grundsätzlicher Möglichkeit und laufbahnrechtlicher Relevanz unterscheiden, d. h. grundsätzlich dürfte bei vorhandenem Bedarf etc. nichts dagegensprechen, wenn ein bei der Luftwaffe beorderter Reservist parallel zu seiner Beorderung auch RDL beim Heer ableistet. Anrechenbar auf Beförderungen etc. wäre dies allerdings in der Tat wohl nicht.
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wolverine

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Antw:Roa a.d.W.
« Antwort #131 am: 23. Dezember 2016, 10:52:49 »

Wenn man außerhalb seines Beorderungsdienstpostens übt, macht man das in Abstimmung - sprich Zustimmung - seines Truppenteils. Dann ist das möglich, wenn eben der eine einen will und der andere nichts dagegen hat.
Diese Tage zählen jedoch nicht für Beförderungen o. ä.
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F_K

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Antw:Roa a.d.W.
« Antwort #132 am: 23. Dezember 2016, 10:59:18 »

Ergänzung:

Wenn der Dienstposten ähnlich ist und die Dotierung stimmt, sind auch die Tage berücksichtigungsfähig.

(Ob ein Infanteriezug bei Heer, Luftwaffe oder Marine geführt wird - macht keinen Unterschied. Bei der Knappheit an Tagen (geht schon wieder los) ist allerdings fraglich, ob fremd geübt werden kann).

Gegenbeispiel: Teilnahme Nijmegen als Marschierer "bringt" für einen Uffz / Offz keine Tage.
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miguhamburg1

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Antw:Roa a.d.W.
« Antwort #133 am: 23. Dezember 2016, 12:11:09 »

Lieber F_K,

in Summe stehen 2017 mehr WÜ-Tage zur Verfügung, als 2016. Das Problem dabei ist allerdings, dass - aus meiner Sicht - zu viele Langzeitübende (mit Beginn bereits 20156!) einen zu großen Anteil an WÜ-Tagen "auffressen" und damit zu wenig WÜ-Tage zum Inübunghalten der Kürzerübenden zur Verfügung stehen. So sehr ich mich für den Einzelnen, der in der Lage ist, monatelang zu üben, freue, ich halte dies nur in den seltensten Fällen für dienstlich wirklich sinnvoll. Hier sind die Bea ResArb aller Ebenen gefordert, einen strengeren Maßstab anzulegen.
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turbotyp

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Antw:Roa a.d.W.
« Antwort #134 am: 23. Dezember 2016, 12:46:44 »

20156? Hab ich richtig gelesen? WOW  :o

Nur mal so; nice to know:
Ab wann gilt man als Langzeitübender? Und was haben diese für Berufe, wenn sie so lange üben können?
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