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Zusammenfassung

Autor: 12345678
« am: 27. Februar 2020, 20:15:09 »

Ja, das ist kein Problem: die ARD ist VS eingestuft.

Besten Dank für die Bestätigung!

Da Dein Interesse ja nun schon über Jahre fortbesteht, wäre eine Verbindungsaufnahme mit dem Erlasshalter doch zielführend, oder nicht?

Nein, da meine Frage ja bereits dankenswerterweise von Ralf beantwortet wurde.
Und "über Jahre" besteht mein Interesse schon deshalb nicht, weil die ARD-1000/0-7000b überhaupt erst seit gut einem Jahr existiert und zumindest in den ersten Monaten definitiv "offen" war.  ;)
Autor: F_K
« am: 27. Februar 2020, 13:47:34 »

Liebe Zahl,

Da Dein Interesse ja nun schon über Jahre fortbesteht, wäre eine Verbindungsaufnahme mit dem Erlasshalter doch zielführend, oder nicht?

(Anmerkung: Meinem S4 Bereich durfte ich die Vollzähligkeit meiner BAN bestätigen - die wissen also "hochoffiziell", was da drauf steht.
Schwerpunkt aber "Haltbarkeit" ABC / Helm / Brille, ggf. NRF Aussstattung.
Eine Aufforderung, doch nach der letzten RDL wieder "auszukleiden", habe ich wieder von S4 noch von BWB erhalten - trotz der Tatsache, dass ich noch ca. 0,5 x kompletter Satz 3 Farbzeugs zu Hause habe (alles, ohne das speziell zu bestellende) - dies gebe ich aber bei der nächsten Gelegenheit wieder ab).
Autor: Ralf
« am: 27. Februar 2020, 13:11:24 »

Ja, das ist kein Problem: die ARD ist VS eingestuft.
Autor: 12345678
« am: 26. Februar 2020, 20:03:53 »

Da musst du wohl den Erlasshalter/Verfasser fragen um eine belastbare Antwort zu bekommen.

Es ging mir erstmal nur darum, ob die ARD-1000/0-7000b tatsächlich neuerdings als "VS-NfD" eingestuft ist, oder ob die Angabe in der A1-2630/0-9804 schlicht ein Irrtum/Druckfehler ist. Das kann ja jeder beantworten, der aktuellen Zugriff auf die ARD-1000/0-7000b hat, insofern wollte ich nicht gleich den Erlasshalter damit behelligen. ;)
Autor: Ralf
« am: 26. Februar 2020, 19:50:15 »

Da musst du wohl den Erlasshalter/Verfasser fragen um eine belastbare Antwort zu bekommen.
Autor: 12345678
« am: 26. Februar 2020, 19:34:37 »

Thema Bekleidung / Ausrüstung siehe hier... (...)
+ in der A1-1000/0-7000 (VS-NfD) (...)
+ ARD-1000/0-7000b (offen)

Mangels aktuellem Zugang zum Intranet hierzu eine Frage:
In der A1-2630/0-9804 wird die ARD-1000/0-7000b, die ja erst im Februar 2019 als "offen" in Kraft getreten ist, nunmehr als "VS-NfD" aufgeführt.
Da die Inhalte der ARD-1000/0-7000b ja vermutlich auch deshalb aus der A1-1000/0-7000 in ein eigenständiges Dokument "ausgeklammert" wurden, um den Inhalt trotz Hochstufung der A1-1000/0-7000 zu "VS-NfD" weiterhin "offen" handhaben zu können, finde ich dies überraschend, zumal die Inhalte ja auch teilweise für Nicht-Bundeswehrangehörige relevant sind (Reservisten außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses, Gäste, Praktikanten).
Handelt es sich insofern um ein redaktionelles Versehen, oder wurde die ARD-1000/0-7000b tatsächlich kurz nach Erscheinen ebenfalls von "offen" nach "VS-NfD" hochgestuft? Falls ja, war dies mit einer inhaltlichen Änderung verbunden?
Vielen Dank!
Autor: 12345678
« am: 06. September 2019, 07:03:55 »


Und die Aussage ist mMn so nicht richtig. Wenn Sie nicht beordert sind gehen die Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenstände nach drei Jahren in Ihr Eigentum über und sind somit für die Bw nicht mehr existent. Das ist ja beim Schuhwerk genauso, dann hätten Sie auch keine Kampfstiefel bekommen dürfen. Oder wurde da alt gegen neu getauscht?

Im Prinzip richtig, allerdings ist das Ausstattungssoll bei Reservisten, die für die Teilnahme an DVag eingekleidet werden, nicht ganz eindeutig und läßt auch die Interpretation zu, dass diese Reservisten unabhängig von der Drei-Jahres-Frist grundsätzlich keine Unterwäsche erhalten, jedenfalls befindet sich bei der Mengenangabe für die Unterwäsche ein Strich. Bei den Kampfschuhen (Paar) steht hingegen bei der Mengenangabe eine "1". Dies könnte erklären, dass zwar Kampfschuhe, aber keine Unterwäsche ausgegeben wurden.

So ganz nachvollziehbar fand ich die Aussage zur Unterwäsche auch nicht.
Da ich aber ohnehin zusätzliche Socken und T-Shirts bestellen wollte (mit einem Satz kommt man ja selbst bei einer zwei- bis dreitägigen DVag nicht wirklich aus), habe ich da nicht weiter nachgehakt.

Reservisten, die häufig an DVag teilnehmen, können allerdings beim zuständigen Kommandeur zusätzlichen Bedarf beantragen, zu dem u. a. auch zwei Unterhemden und zwei Paar Socken gehören.

Außerdem wurde mir erklärt, das Reservistenkordeln nicht mehr zu tragen sind - das war ja bis vor kurzem wohl noch in der Schwebe.

Wurde dies näher begründet? Im Thread "Reservisten Litze" wurde ja vom Nutzer "HosaBrack" zutreffend angemerkt, dass lediglich der gesetzliche Tragezwang entfallen sei, die Kordeln aber noch in der Vorschrift stünden. Oder wurde die Vorschrift zwischenzeitlich auch entsprechend geändert?
Autor: LwPersFw
« am: 29. August 2019, 05:56:01 »

Thema Bekleidung / Ausrüstung siehe hier...

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,65068.15.html

Für RDL insbesondere

+ in der A1-1000/0-7000 (VS-NfD)

u.a. Kapitel 5 + Kapitel 7


+ ARD-1000/0-7000b (offen)

Kapitel 1.6 Ausstattungssolls von RDL (RDL)

RDL (Inland) 10250
RDL (Ausland) 10251
RDL der RSU-Kräfte 10252
RDL bei regelmäßiger Teilnahme an dienstlichen Veranstaltungen 10254
Ausbildung zum Offizier der Reserve des Truppendienstes in der TSK Heer 10255
RDL als Teilnehmende an Einzelkämpferlehrgängen 10256
Autor: Tommie
« am: 28. August 2019, 17:38:36 »

... und habe zu der von "Tommie" im Februar 2016 geposteten Liste ein paar Updates: ...

Zunächst einmal vielen Dank für Deine Rückmeldung, Kamerad "Panzerjäger"!

Ich habe allerdings aktuell keinen Plan, ob die ...

... Zentralvorschrift "A1-1000/0-7000" im Kapitel 7 "Ausstattungssolls" unter der Nummer 10254 was der Reservist, der regelmäßig an DVags teilnimmt an Ausrüstungsgegenständen und Bekleidung erhält: ...

… überhaupt noch existiert bzw. was dort aktuell als Ausstattungssoll festgelegt ist!
Autor: panzerjaeger
« am: 28. August 2019, 15:06:53 »

So ganz nachvollziehbar fand ich die Aussage zur Unterwäsche auch nicht.
Da ich aber ohnehin zusätzliche Socken und T-Shirts bestellen wollte (mit einem Satz kommt man ja selbst bei einer zwei- bis dreitägigen DVag nicht wirklich aus), habe ich da nicht weiter nachgehakt.
Autor: KlausP
« am: 28. August 2019, 14:55:38 »

Zitat
... Der FW-Res erklärte mir dazu auf Nachfrage, dass man davon ausgeht, dass ich als bereits gedienter Socken und Unterwäsche noch im Bestand haben müsste. ...

Und die Aussage ist mMn so nicht richtig. Wenn Sie nicht beordert sind gehen die Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenstände nach drei Jahren in Ihr Eigentum über und sind somit für die Bw nicht mehr existent. Das ist ja beim Schuhwerk genauso, dann hätten Sie auch keine Kampfstiefel bekommen dürfen. Oder wurde da alt gegen neu getauscht?
Autor: panzerjaeger
« am: 28. August 2019, 14:45:52 »

Ich war heute als unbeorderter Reservist bei der (Wieder-) Einkleidung in der Servicestation in Berlin, und habe zu der von "Tommie" im Februar 2016 geposteten Liste ein paar Updates:

Folgendes habe ich NICHT bekommen:
1 Unterhemd, braun, kurzer Ärmel
1 Unterhose, oliv, lang
1 Socken, lang, steingrau-oliv, Paar
Der FW-Res erklärte mir dazu auf Nachfrage, dass man davon ausgeht, dass ich als bereits gedienter Socken und Unterwäsche noch im Bestand haben müsste.
Als Kampfschuh habe ich den HAIX Kampfstiefel, schwer Mod. 2018 bekommen - eine Auswahlmöglichkeit hatte ich nicht.

Was ich allerdings zusätzlich zu den Dingen auf Tommies Liste noch bekommen habe, ist ein Paar "Fingerhandschuh Kälte-/Nässeschutz" sowie einen kompletten Dienstanzug.
Auf Nachfrage beim FW-Res außerdem Dienstgradabzeichen, Litzen, Barettabzeichen und Namenschilder (sind bestellt). Außerdem wurde mir erklärt, das Reservistenkordeln nicht mehr zu tragen sind - das war ja bis vor kurzem wohl noch in der Schwebe.

Gruß aus Berlin,
der Panzerjäger.
Autor: 12345678
« am: 12. Juli 2017, 23:34:10 »

Ich war zufällig noch am Dienstrechner. Abschnitt 5 der Zentralrichtlinie sagt im Bezug auf die Einkleidung beorderter Res aus, dass diese nach Maßgabe des ÜbTrTeils eingekleidet werden. Unser Servicepoint bekommt dann die Aufforderung gemäß Standardsoll auszuführen.

Die entscheidende Formulierung steht in Abschnitt 7 (Ziff. 10250): "'Für die Dauer einer Übung." D. h. das, was nach Maßgabe des ÜbTrTeils über die Bestimmungen des Abschnitt 5 hinausgehend ggf. an Artikeln der Friedenszusatzausstattung empfangen wird, muss am Ende der Übung zurückgegeben werden.  Dass in der Praxis teilweise so verfahren werden mag, dem Reservisten die betreffenden Artikel aus Praktikabilitätsgründen zwischen Übungen zu belassen, steht auf einem anderen Blatt.

Und wie ich diese zitierten Nummern verstanden habe, gelten diese für ungeordnete Res.

Ziff. 10250 ist faktisch wohl nur für beorderte Reservisten relevant, denn nur diesen ist ja der Teilsatz Res zu belassen, so dass sich die Frage, welche darüber hinausgehenden Artikel sie ggf. für die Dauer einer Übung erhalten, nur bei Beorderten stellen dürfte. Ziff. 10254 gilt für Reservisten, die regelmäßg an DVag teilnehmen, unabhängig davon, ob sie beordert oder unbeordert sind. Da der Teilsatz Res, über den beorderte Reservisten verfügen, auf das Soll gemäß 10254 anzurechnen ist, wird 10254 allerdings überwiegend für unbeorderte Reservisten relevant sein.  Die häufigste Ausnahme dürften beorderte Reservisten sein, die nach Marine-Bord ausgestattet sind, denn diese werden über ihren BeordTrT nicht mit Feldbekleidung ausgestattet, können aber nach Maßgabe des 10254 dennoch Artikel der Feldbekleidung erhalten. Bei Reservisten, die in BVK/KVK beordert sind, finde ich (wie am 16.05. erwähnt) interpretationsfähig, nach welchem Ausstattungssoll sie auszustatten sind.
Die erwähnte Regelung, wonach häufig an DVag teilnehmende Reservisten bestimmte Artikel der Feldbekleidung zusätzlich erhalten können, dürfte somit vor allem für unbeorderte, bei Marine-Bord-Dienststellen beorderte sowie ggf. in KVK/BVK beorderte Reservisten relevant sein. Anderweitig beorderte Reservisten haben i. d. R. durch ihre Ausstattung mit dem Teilsatz Res, der ihnen anders als bestimmte Artikel der Friedenszusatzausstattung auch zwischen Übungen belassen wird, ohnehin ausreichend Artikel der Feldbekleidung und benötigen diese Zusatzartikel daher nicht.
So, ich hoffe das war jetzt verwirrend genug. ;)
Autor: JuTheo
« am: 06. Juni 2017, 17:54:32 »

[...]der Rest kriegt nur die Minimalausstattungg vom FwRes genehmigt.

Ja blöd nur, wenn der zudem aus einer Teilstreitkraft kommt, die mit "grünen" Aktionen wenig am Hut hat...

Also ich hatte ehrlich gesagt bis auf die besprochene Problematik hinsichtlich jeweils einer Feldbluse, Feldhose und Feldparka kein Problem und ich komme aus der Marine (was du vermutlich mit "der TSK, die mit "grünen" Aktionen wenig am Hut hat" meinst). Ich habe also auf jeden Fall bei der Einkleidung für unbeorderte Reservisten in Bonn alles bekommen, was man für grüne Aktionen braucht, vielleicht mit Ausnahme einer Zeltbahn und der Isomatte.

Aber vielleicht sind meine Ansprüche auch etwas niedriger. ;-) 
Autor: Marschkompasszahl
« am: 05. Juni 2017, 23:49:24 »

[...]der Rest kriegt nur die Minimalausstattungg vom FwRes genehmigt.

Ja blöd nur, wenn der zudem aus einer Teilstreitkraft kommt, die mit "grünen" Aktionen wenig am Hut hat...

Aber wozu gibt es die guten BW-Shops, in denen man vom Barettabzeichen und Helmbezug, über Zeltbahnen und Rucksäcke, bishin zu vollem Gerödel alles bekommt?! ;)

Damit ist es auch als unbeorderter Resi möglich, an Veranstaltungen teilzunehmen, die ein wenig mehr Engagement im Grünen erfordern -
ohne halbnackt dazustehen oder dem FwRes ein Gedicht aufsagen zu müssen.  :P
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