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Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

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 am: Heute um 10:12:18 
Begonnen von KalleM - Letzter Beitrag von justice005
Zitat
Nach meiner Einschätzung bleibe ich dabei, dass es rechtlich nicht haltbar seien wird, Soldaten den Konsum von Cannabis zu untersagen.

Was die meisten hier wohl nicht verstehen, ist, dass der KONSUM von Drogen schon immer straffrei war. Ich konnte auch bisher legal Drogen konsumieren. Man kann sich sogar völlig straflos Heroin spritzen und alles andere. Verboten war bisher nur das ganze drumherum, wie Besitz, Verkauf, Ankauf, Handeltreiben etc.. Das wurde jetzt gelockert, sodass man auch straflos gewissen Mengen kaufen und besitzen kann.

Trotzdem war auch schon bisher der bloße straflose Konsum ein Dienstvergehen, was strengstens geahndet wurde, entweder mit fristloser Entlassung oder mit Truppendienstgericht. Das heißt, auch bisher gab es schon einen erheblichen Unterschied zwischen dem Strafrecht und dem Dienstrecht.

Es ist also prinzipiell überhaupt kein Problem, Strafrecht und Dienstrecht auseinanderlaufen zu lassen.

Ob und wie man den Umgang mit Drogen künftig regeln will, ist eine allein politische Entscheidung. Und die muss man abwarten.


 2 
 am: Heute um 08:57:31 
Begonnen von KalleM - Letzter Beitrag von F_K
+1.

Gleich wie bei Alkohol - und Konsum von Tabak ist sogar im Dienst erlaubt.

 3 
 am: Heute um 08:51:10 
Begonnen von KalleM - Letzter Beitrag von FoxtrotUniform
Nach meiner Einschätzung bleibe ich dabei, dass es rechtlich nicht haltbar seien wird, Soldaten den Konsum von Cannabis zu untersagen. Der Zugang zu Waffen kann mit Blick auf Polizisten, die sich sogar selbst in den Dienst versetzen können, nicht Kern der Argumentationsführung seien.

Auch für den Straßenverkehr werden derzeit zulässige THC Blutkonzentrationen definiert. Selbiges wäre in Kombination mit einer zeitlichen Vorgabe m.E. auf den Dienst übertragbar und sinnvoll. Nochmal: Grundsätzlich lehne ich die Legalisierung ab!

 4 
 am: Heute um 08:42:28 
Begonnen von lupo68288 - Letzter Beitrag von BulleMölders
Ich erwarte von einem Soldaten, dass er alle Dienstgrade der Bundeswehr kennt. Denn es ist nichts Peinlicher als wenn man als Obermaat von einem Oberst der Luftwaffe mit Herr Stabsunteroffizier angesprochen wird. Peinlich natürlich für den Oberst.

Nichts desto trotz sollte man natürlich als erstes die Dienstgrade der eigenen TSK kennen. Auch wenn es von den Ausbildern nicht gefordert ist, kann man ja auch mal den Anspruch an sich selber stellen, solch eklatantes Grundwissen zu erlangen.

 5 
 am: Heute um 08:07:23 
Begonnen von lupo68288 - Letzter Beitrag von 0815newbie
Nur die Marine hat andere Dienstgrade, wenn die AGA in der SKB oder im CIR läuft könnte man das schon verlangen, sonst wird darauf eher weniger wert gelegt. Am Ende entscheidet das der Ausbilder.

 6 
 am: 28. März 2024, 22:45:56 
Begonnen von KalleM - Letzter Beitrag von F_K
@ LwPersFw:

Inhaltlich stimme ich Dir voll zu - insbesondere der Handlungsratschlag.

Trennung:
Unabhängig davon sind die Möglichkeiten im SG, die Nutzung legaler Drogen einzuschränken, eher begrenzt.
Bei "allgemeinen" ungünstigen Verhalten (Adipositas, Ernährung, zu wenig Sport, ...) wird es noch schwieriger.

 7 
 am: 28. März 2024, 21:46:20 
Begonnen von apfelkern231 - Letzter Beitrag von apfelkern231
Auf die Fragen von LwPersFw:

Was mich persönlich betrifft ist in soweit unerheblich.

Wir sollten davon ausgehen das in diesem Szenario die Voraussetzungen nach 27 & 63d SVG als erfüllt gelten (Einsatzunfall im Status BS, GDS >50 danach DU, erhöhtes Unfallruhegehalt ✅)

Unter diesen Voraussetzungen, erhält ein Berufsoldat der später den Wechsel in die MilFD Laufbahn gemacht hat und sich dann in der Aufstiegslaufbahn befindet, also vor Abschluss und Beförderung zum L, erhöhtes Unfallruhegehalt nach 27 SVG / 37 BeamtVG (mittlere Laufbahn). Sprich der BS Fhr A07 -> A09 und der BS OFR A08 -> A09, weil diese DG in dieser Fallkonstellation nach 27 SVG als mittlere Laufbahngruppe bewertet werden. Im Beamtenrecht würden beide Aufstiegsbeamte nach A12 bewertet werden.  ;)
Ironischerweise, gab es ja dieses Bundesverwaltungsgerichtsurteil wo mehrere MilFD einen Wechsel nach 29 SLV angestrebt haben, unter dem Gedanken sie hätten noch einen Fw Dienstgrad inne. Dem sei aber nicht mehr, weder befinden sich diese noch in der Laufbahngruppe der Unteroffiziere, noch haben sie einen Fw Dienstgrad inne. Urteil findet sich easy mit Google.

 8 
 am: 28. März 2024, 21:33:24 
Begonnen von apfelkern231 - Letzter Beitrag von apfelkern231

Was ist nicht verstehe ist, der Berufsoldat Fähnrich / Oberfähnrich, war idR. langgedienter SaZ, ist dann BS geworden (1 mal bewährt), hat seine Einsätze, wird später zum OffzMilFD ernannt (bewährt sich ein 2 mal in der Bestenauslese), erkrankt dann, befindet sich im Luftleerenraum als „Schüler“ MilFD, demnach gibt es auch keine Referenzgruppenbildung nach Einsatzgesetz.

Jahre später soll diese Soldatengruppe dann 27 SVG & 63d SVG erhalten, ...


Verstehe ich das richtig:

+ Sie waren in der LB der Feldwebel
+ Sie wurden in dieser LB Berufssoldat , im DGR HptFw
+ in dieser Zeit absolvierten Sie Einsätze ( als SaZ und/oder BS ? )
+ dann Wechsel in die LB OffzMilFD
+ Durchführung der Ausbildung zum OffzMilFD
+ Ernennung zum OffzMilFD = Leutnant

Später Feststellung einer Einsatzschädigung.

Ist dies korrekt?

Wenn nicht formulieren Sie bitte meine Aussagen so um, dass sie auf Ihren Fall passen.

Geben Sie auch bitte an, was von Seiten der Bw seit Feststellung des Einsatzschadens erfolgt ist (z.B. Aufnahme in die Schutzzeit) und wo Sie aktuell stehen (z.B. ist die WDB anerkannt, welcher GdS).

In welchem Status und Dienstgrad haben Sie nach aktueller Feststellung der Bw den Einsatzschaden erlitten ?


+ Sie waren in der LB der Feldwebel ✅
+ Sie wurden in dieser LB Berufssoldat , im DGR HptFw ✅
+ in dieser Zeit absolvierten Sie Einsätze ( als SaZ und BS ? ) ✅
+ dann Wechsel in die LB OffzMilFD ✅
+ Durchführung der Ausbildung zum OffzMilFD ✅
+ Ernennung zum OffzMilFD = Leutnant 👎

Im Beamtenrecht wäre dies ein so genannter „Aufstiegsbeamter“.

Bspw. der SEK Beamte im mittleren Dienst, der später den Aufstieg in den gehobenen Dienst Laufbahn 2 beginnt und während dieser Zeit erkrankt. Der kleine und feine Unterschied ist, dass der Aufstiegsbeamte in der Laufbahngruppe gehobener Dienst bewertet wird, auch wenn dieser die Aufstiegsprüfung und sein Aufstiegsamt (vglw. Ernennung Leutnant) nicht erreicht hat.

Die Bundeswehr jedoch, unterscheidet hier:

- Möchte der OffzMilFD im Dienstgrad Fhr / OFR nach 29 SLV wechseln, ist dieser in der LaufbahnGRUPPE der Offiziere. Urteile gibt es hierzu. Google hilft.
- Wenn auch nur formell, wird dies unterstrichen das diese DG bei BAPersBw Abt 3 geführt werden und nicht mehr bei 4. „Offiziell“ Zugang zum OffzKasino haben und natürlich auch die Uniform der Offiziere tragen.
- Eine Bildung einer Referenzgruppe entfällt ebenfalls für diesen Klientenstamm, da eine Beförderungsreihung erst „nach“ Abschluss (Beförderung L) erfolgen kann. Ohne abgeschlossene Ausbildung, keine Reihung, keine Referenzgruppe möglich für MilFD in dieser Zwischenphase.
- Ein horizontaler DP Wechsel, ist auch nicht möglich wie bei UmP oder Offizieren, da der MilFD nur für diesen bestimmten Verwendungsaufbau ausgewählt wurde, sprich ist er gesundheitlich / psychisch nicht mehr tauglich für „diesen“ MilFD Werdegang, bleibt nur die Rückführung in UmP. Die Rückführung erfolgt natürlich idR. erst nach Genesung oder Ende der Schutzzeit, ggf. packt es der Klient ja noch. Wenn nicht, oxidiert er halt ewig auf A07 oder A08.
- Der BS MilFD welcher noch nicht die Aufstiegslaufbahn beendet hat, also nicht im DG Leutnant ist, wird nach 27 SVG als LaufbahnGRUPPE des mittleren Dienstes betrachtet, anders als es beim Aufstiegsbeamten nach 37 BeamtVG wäre. Dies wurde übrigens im 88 SEG, 1 zu 1 so übernommen aus dem alten 27 SVG.

Frage ist, ob dieses Szenario „übersehen“ wurde, weil eigentlich das Bundesgesetz vorgibt wie es zu laufen hat, wobei dies unwahrscheinlich erscheint, wenn man explizit diese DG im Status BS / Beamter auf Lebenszeit, welche sich explizit in der Laufbahngruppe der Offiziere befinden (auch nach dem Gesetz) anspricht.  ;)





 9 
 am: 28. März 2024, 21:29:45 
Begonnen von lupo68288 - Letzter Beitrag von lupo68288
Hallo zusammen,
ich fange bald meine AGA an und bin gerade schon fleißig dabei die Dienstgrade zu lernen. Jetzt frage ich mich nur, ob ich nur die Dienstgrade meiner TSK(Luftwaffe) wissen muss oder auch die Dienstgrade der anderen TSK?
Vielen Dank für eure antworten

 10 
 am: 28. März 2024, 19:33:36 
Begonnen von Robert Scholz - Letzter Beitrag von Rekrut84
In Bezug auf Wohnwagen wurde dieser Passus ja korrekt oben zitiert.

Finanzierung nein, Anmietung ja.

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