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AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

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 1 
 am: Heute um 12:20:01 
Begonnen von DerFrohdo - Letzter Beitrag von Ralf
Halten wir fest: das einzige, was TSK-übergreifend anzuerkennen sind, sind die GA (Festlegung durch EBU) und die Laufbahnprüfung (Festlegung durch SLV). Alles andere ist immer eine Einzelfallprüfung.

 2 
 am: Heute um 12:03:51 
Begonnen von DerFrohdo - Letzter Beitrag von F_K
Du willst ITler werden?

0 ist nicht 1 - auch wenn der Unterschied klein ist (ein Bit).
Heer ist nicht Luftwaffe, ist nicht Marine - sind zwar alles Streitkräfte / Soldaten, kämpfen aber deutlich anders.

 3 
 am: Heute um 12:01:02 
Begonnen von KalleM - Letzter Beitrag von F_K
Genau - und Konsum ohne Besitz ist ja der Regelfall gewesen.

Heute ist Canabis noch Betäubungsmittel - damit "illegale" Droge (in den meisten Fällen).

In zwei Tagen ist es eine legale Droge - wie Alkohol, Nikotin, Coffein.
Natürlich kann Dienstrecht / Strafrecht "anders" sein - aber es gelten halt Geundsätze - gleiches ist gleich zu behandeln - und in zwei Tagen ist Canabis in den meisten Fällen wie Alkohol zu handhaben.

Also werden sicherlich die Vorschriften überarbeitet werden müssen - und es wird ggf. gerichtlich überprüft werden - warten wir es ab.

(Eine Sichtweise, es müsste keine Veränderung erfolgen, weil Dienstrecht unabhängig wäre, ist eher abwegig).

 4 
 am: Heute um 11:45:00 
Begonnen von DerFrohdo - Letzter Beitrag von thelastofus
Es ist sicher auch kein alltäglicher Weg nach 6 Monaten Dienst und auf eigenen Wunsch die Bw zu verlassen, und dann ein knappes halbes Jahr später wieder zurückzukommen.

De Fakto ist man eben nun Heeressoldat und Teile die anrechenbar wären, sind noch nicht bestanden gewesen. Und H und Lw sind eben unterschiedlich, zB. sichert sich das Heer in vielen Fällen selbst, zudem ist der Auftrag ein anderer.  Und man ist eben auch zuerst Heeres-Fw und dann erst "einfacher ITler" in der SKB.

Persönlich sollte man froh sein, das eine Wiedereinstellung überhaupt und nach so kurzer Zeit geklappt hat. Was sind da ein paar Monate Lehrgänge? Ansonsten hätte man sich auch ggf. einen DP mit UTB Lw suchen können.

 5 
 am: Heute um 10:54:51 
Begonnen von DerFrohdo - Letzter Beitrag von DerFrohdo
Für einen TSK Wechsel benötigt man eine Stelle (einen Dienstposten) - und die abgebende TSK muss einverstanden sein - da deckst Du ja einen Bedarf.

Deine "Argumente" mögen Dir "sehr gut und sinnhaft" erscheinen, mir scheint allerdings, Du hast die Ausbildungskonzepte der unterschiedlichen TSK noch nicht verstanden - daran wäre die Qualität der Argumente zu messen.

Aber ja, jeder Perser sollte den zuständigen PersFhr "finden" können.

Ja gut, bei mir in der TE befindet sich halt alles, Heer Luftwaffe sowie Marine (SKB) -> alles ITler StKp
Es geht mir einfach nicht in den Kopf, warum man einen bereits ausgebildeten Soldaten auf die "gleichen" Lehrgänge schicken, nur weil die Uniform jetzt anders ist. Ich denke, das "Verständnis" brennt sich in den Jahren in mein Kopf ein.


 6 
 am: Heute um 10:12:18 
Begonnen von KalleM - Letzter Beitrag von justice005
Zitat
Nach meiner Einschätzung bleibe ich dabei, dass es rechtlich nicht haltbar seien wird, Soldaten den Konsum von Cannabis zu untersagen.

Was die meisten hier wohl nicht verstehen, ist, dass der KONSUM von Drogen schon immer straffrei war. Ich konnte auch bisher legal Drogen konsumieren. Man kann sich sogar völlig straflos Heroin spritzen und alles andere. Verboten war bisher nur das ganze drumherum, wie Besitz, Verkauf, Ankauf, Handeltreiben etc.. Das wurde jetzt gelockert, sodass man auch straflos gewissen Mengen kaufen und besitzen kann.

Trotzdem war auch schon bisher der bloße straflose Konsum ein Dienstvergehen, was strengstens geahndet wurde, entweder mit fristloser Entlassung oder mit Truppendienstgericht. Das heißt, auch bisher gab es schon einen erheblichen Unterschied zwischen dem Strafrecht und dem Dienstrecht.

Es ist also prinzipiell überhaupt kein Problem, Strafrecht und Dienstrecht auseinanderlaufen zu lassen.

Ob und wie man den Umgang mit Drogen künftig regeln will, ist eine allein politische Entscheidung. Und die muss man abwarten.


 7 
 am: Heute um 08:57:31 
Begonnen von KalleM - Letzter Beitrag von F_K
+1.

Gleich wie bei Alkohol - und Konsum von Tabak ist sogar im Dienst erlaubt.

 8 
 am: Heute um 08:51:10 
Begonnen von KalleM - Letzter Beitrag von FoxtrotUniform
Nach meiner Einschätzung bleibe ich dabei, dass es rechtlich nicht haltbar seien wird, Soldaten den Konsum von Cannabis zu untersagen. Der Zugang zu Waffen kann mit Blick auf Polizisten, die sich sogar selbst in den Dienst versetzen können, nicht Kern der Argumentationsführung seien.

Auch für den Straßenverkehr werden derzeit zulässige THC Blutkonzentrationen definiert. Selbiges wäre in Kombination mit einer zeitlichen Vorgabe m.E. auf den Dienst übertragbar und sinnvoll. Nochmal: Grundsätzlich lehne ich die Legalisierung ab!

 9 
 am: Heute um 08:42:28 
Begonnen von lupo68288 - Letzter Beitrag von BulleMölders
Ich erwarte von einem Soldaten, dass er alle Dienstgrade der Bundeswehr kennt. Denn es ist nichts Peinlicher als wenn man als Obermaat von einem Oberst der Luftwaffe mit Herr Stabsunteroffizier angesprochen wird. Peinlich natürlich für den Oberst.

Nichts desto trotz sollte man natürlich als erstes die Dienstgrade der eigenen TSK kennen. Auch wenn es von den Ausbildern nicht gefordert ist, kann man ja auch mal den Anspruch an sich selber stellen, solch eklatantes Grundwissen zu erlangen.

 10 
 am: Heute um 08:07:23 
Begonnen von lupo68288 - Letzter Beitrag von 0815newbie
Nur die Marine hat andere Dienstgrade, wenn die AGA in der SKB oder im CIR läuft könnte man das schon verlangen, sonst wird darauf eher weniger wert gelegt. Am Ende entscheidet das der Ausbilder.

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