Das Argument der fehlenden Qualifikation bezieht sich (nach dem was ich dazu bisher gelesen habe) auf das angeblich nicht auszugleichende Delta im Kenntnisstand gegenüber der regulären Laufbahnausbildung
Genau dies ist das - m.E. vorgeschobene - Totschlagargument, dass einer nüchternen Betrachtung nicht standhält.
Denn worüber reden wir ?
Nicht über den Einstieg eines 20-jährigen,
ohne jede Berufs- und Lebenserfahrung im Bereich Bundeswehr.
Sondern über Soldaten, die z.T. deutlich mehr als 10 Jahre im System Bundeswehr, z.T. in verwaltungsnahen Verwendungen, tätig sind.
Wenn diese in die Bw-Verwaltung wechseln sollen/wollen, geht es also darum, diese Soldaten für einen
konkret vorgesehenen Dienstposten,
einen eng begrenzten Tätigkeitsbereich, in dem ich Personalmangel habe,
umzuschulen/weiterzubilden.
z.B. : Ein Berufssoldat mit 20 Dienstjahren als PersFw >>> soll Beamter im Bereich ziviles Personalwesen werden.
Was benötigt er dafür ?
Doch wohl nur das "Handwerkszeug" um genau
DIESE Tätigkeit
Personalsachbearbeiter ausüben zu können.
Die gesamte Laufbahnausbildung des mntD Bw-Verwaltung beinhaltet in 2 Jahren ja (Quelle: LAP-mntDBWVV):
"Einführungslehrgang
In den folgenden Lehrgebieten werden Grundkenntnisse vermittelt:
1. Staatsrecht,
2. Verwaltungsrecht,
3. Bürgerliches Recht,
4. Betriebswirtschaftslehre,
5. Beamtenrecht einschließlich Disziplinarrecht,
6. Besoldungsrecht,
7. Arbeits- und Tarifrecht einschließlich Personalvertretungsrecht, Recht der schwerbehinderten Menschen und Gleichstellungsrecht,
8. Haushalts- und Kassenwesen,
9. Reise- und Umzugskostenrecht,
10. Wehrersatzwesen,
11. Verpflegung,
12. Unterbringung, Liegenschafts- und Bauwesen,
13. Organisation,
14. Beschaffungswesen,
15. Informationstechnik,
16. Kommunikation und Kooperation.
(3) In den Lehrgebieten
1. Volkswirtschaftslehre,
2. Versorgungsrecht,
3. Bekleidung,
4. Beihilfen, Vorschüsse und Unterstützungen,
5. Arbeits- und Lerntechniken
beschränkt sich die Unterrichtung auf eine Grundinformation.
Abschlusslehrgang
Schwerpunkte des Abschlusslehrgangs sind die Lehrgebiete
1. Staatsrecht,
2. Verwaltungsrecht,
3. Betriebswirtschaftslehre,
4. Beamtenrecht einschließlich Disziplinarrecht,
5. Besoldungsrecht,
6. Arbeits- und Tarifrecht einschließlich Personalvertretungsrecht, Recht der schwerbehinderten Menschen und Gleichstellungsrecht,
7. Haushalts- und Kassenwesen,
8. Reise- und Umzugskostenrecht,
9. Wehrersatzwesen,
10. Verpflegung,
11. Unterbringung, Liegenschafts- und Bauwesen,
12. Organisation.
(3) Die Lehrgebiete
1. Bürgerliches Recht,
2. Beschaffungswesen und
3. Einsatzaufgaben
werden vertiefend behandelt.
(4) In den Lehrgebieten
1. Volkswirtschaftlehre,
2. Versorgungsrecht,
3. Psychologie und
4. Soziologie
beschränkt sich die Unterrichtung auf eine Grundinformation."
Was benötigt ein Personalsachbearbeiter aus diesem Lernpaket ? Doch bestimmt nicht alles !
Er benötigt nicht die Anteile, die selbst den regulären Anwärtern nur als "Grundinformation" vermittelt werden...
Und er braucht auch z.B. keine Kenntnisse aus dem Beschaffungswesen, Verpflegung, Liegenschaftswesen, etc. ...
Was er/sie benötigt sind:
2. Verwaltungsrecht,
4. Beamtenrecht einschließlich Disziplinarrecht,
5. Besoldungsrecht,
6. Arbeits- und Tarifrecht einschließlich Personalvertretungsrecht, Recht der schwerbehinderten Menschen und Gleichstellungsrecht,
7. Haushalts- und Kassenwesen,
und eben die qualifizierte Einarbeitung am neuen Arbeitsplatz durch erfahrenes Personal.
Diese Umschulung mit praktischer Qualifizierung kann problemlos in 1 Jahr umgesetzt werden,
da dies auch kombiniert wird, mit einem Soldaten, der 20 Jahre Berufserfahrung im System Bw hat.
Dafür brauche ich keine förderliche zivile Berufsausbildung...
Dafür brauche ich keine 100 % zivil/mil vergleichbare Tätigkeit in der Bw...
Und dafür brauche ich keine komplette 2-jährige Laufbahnausbildung...
WAS aber Problem ist, genau dies
sowie den mit der Verkürzung einhergehenden Vorteilen im Karriereverlauf.
Die zivile Beamtenschaft - vertreten durch Ihre Interessenvertretung - betrachtet solche Soldaten
als Konkurrenten im eigenen Karriereverlauf...und diese Konkurrenz will man sich "vom Hals halten".
Rein menschlich kann ich dies verstehen ... nur dann soll man es auch offen sagen !
Es ist ja auch nicht einfach...
Wenn man den mD nimmt .... da sind ja zivile A9-DP ähnlich wie OStFw-DP für Soldaten.
Würde jetzt ein StFw auf einen solchen DP, im Rahmen einer Umschulung, wechseln und
den Beamten in der Abteilung "vor die Nase gesetzt werden", die selbst die Hoffnung hatten
auf diesen DP zu kommen... dann löst das keine Begeisterungsstürme aus...