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Autor Thema: Fahrtkostenrückerstattung DVag  (Gelesen 5128 mal)

F_K

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Antw:Fahrtkostenrückerstattung DVag
« Antwort #15 am: 10. Juli 2017, 20:10:47 »

Üblicherweise, gerade in der Freiwilligen Reservisten Arbeit, werden viele (50 bis 100) Res zu einer Veranstaltung zugezogen (z. B. Schiessen, Aus- und Weiterbildung, usw.).

"Einzeln" sind DVags z. B. für persönliche Vorstellungen oder Einzeltermine.
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DominicF

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Antw:Fahrtkostenrückerstattung DVag
« Antwort #16 am: 11. Juli 2017, 09:34:56 »

"Einzeln" sind DVags z. B. für persönliche Vorstellungen oder Einzeltermine.

Ja so ist es.
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Exberliner

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Antw:Fahrtkostenrückerstattung DVag
« Antwort #17 am: 11. Juli 2017, 18:42:52 »

Ganz oft ist ja bei DVag "Uniform" oder "angemessene Zivilkleidung" angekreuzt

Oh und dann darf man keine Uniform tragen, wenn "Zivil" angekreuzt ist?


Nein, das meinte ich anders... nicht das Eine oder das Andere sondern Beides angekreuzt. ZB  - Infoabend. Oder (weitere) Einkleidung.
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Ex-Berliner  OG d.R.   Ich tue recht und scheue keinen Feind. (Wilhelm Tell; Schiller)

DominicF

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Antw:Fahrtkostenrückerstattung DVag
« Antwort #18 am: 11. Juli 2017, 23:23:39 »

Ganz oft ist ja bei DVag "Uniform" oder "angemessene Zivilkleidung" angekreuzt

Oh und dann darf man keine Uniform tragen, wenn "Zivil" angekreuzt ist?
Nein, das meinte ich anders... nicht das Eine oder das Andere sondern Beides angekreuzt. ZB  - Infoabend. Oder (weitere) Einkleidung.

Ach so, dann hab ich's jetzt verstanden.
Nein ich habe damals zum DZE (lang ist's her) bei der Auskleidung alles abgegeben, nur meine Selbsteinkleidersachen habe ich noch. Da die aber weder Staub angesetzt noch Mottenlöcher haben denke ich, sie sind noch tragbar.
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