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Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

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 1 
 am: Heute um 16:21:10 
Begonnen von apfelkern231 - Letzter Beitrag von LwPersFw
Gemäß der SLV , Anlage 2 , Nr. 3 ...

... sind die Dienstgrade Fähnrich und Oberfähnrich

... ausschließlich der Laufbahngruppe der Offiziere  zugeordnet.

Die Laufbahn der Offiziere ist dem gehobenen, bzw. höheren Dienst vergleichbar.

Aber...

Das Soldatenversorgungsgesetz bestimmt in § 27 Unfallruhegehalt

"... In den Fällen des § 37 des Beamtenversorgungsgesetzes bemisst sich das Unfallruhegehalt für Berufssoldaten in der Laufbahngruppe der Unteroffiziere und für Berufssoldaten mit dem Dienstgrad Fähnrich oder Oberfähnrich mindestens nach der Besoldungsgruppe A 9 ... "

Diese Regelung schließt auch Soldaten mit ein die einen Einsatzunfall erlitten haben. (§ 63d Unfallruhegehalt)

Der § 27 ist aber viel älter... denn Dienstunfälle gab es ja schon deutlich vor den Einsätzen der Bw.

Jetzt wäre es wichtig zu wissen, was sich der Gesetzgeber bei der Verfassung des § 27 Absatz 1 gedacht hat, was sein Wille war.

Man müsste also den passenden Entwurf finden, indem auch die Begründung zum § 27 Absatz 1 steht.


Die Bundeswehr ist an die Vorgabe im Gesetz gebunden.




Zur Frage wie Gerichte soldatenversorgungsrechtliche Vorschriften des Gesetzgebers beurteilen:

"Maßstab für die verfassungsrechtliche Beurteilung soldatenversorgungsrechtlicher Vorschriften sei in erster Linie Art. 14 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 33 Abs. 5 GG. Bei der Umsetzung der aus Art. 33 Abs. 5 GG resultierenden Pflicht zur amtsangemessenen und leistungsgerechten Alimentierung habe der Gesetzgeber einen weiten Entscheidungsspielraum. Dies gelte sowohl hinsichtlich der Struktur als auch hinsichtlich der Höhe der Besoldung. Innerhalb des ihm zukommenden Entscheidungsspielraums müsse der Gesetzgeber das Besoldungs- und Versorgungsrecht den tatsächlichen Notwendigkeiten und der fortschreitenden Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse anpassen. Es sei jedoch nicht Aufgabe des Gerichts zu prüfen, ob der Gesetzgeber die gerechteste, zweckmäßigste oder vernünftigste Lösung gewählt habe. Dem weiten Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers entspreche vielmehr eine zurückhaltende, auf den Maßstab evidenter Sachwidrigkeit beschränkte Kontrolle der einfachgesetzlichen Regelung. Im Ergebnis beschränke sich die materielle Kontrolle auf die Frage, ob die Bezüge oder die Versorgung der Beamten evident unzureichend sind."

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.05.2021 - 1 A 927/20




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 am: Heute um 15:13:06 
Begonnen von Jasmin83 - Letzter Beitrag von Jasmin83
Nein das traue ich mich dann doch nicht . Will ihn nicht blosstellen und letztendlich muss er für sich das Leben leben. Ich bin für ihn da wenn es so ist, aber wenn er es jetzt nicht gepackt hat dann muss er den Mund aufmachen damit man einen weg findet. Er ist alt genug für sein Handeln gerade zustehen...

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 am: Heute um 15:04:13 
Begonnen von Jasmin83 - Letzter Beitrag von Michael 1199
Wie gesagt erst krank zu Hause jetzt Urlaub.  Montag will er wieder fahren.  Vielleicht kriegt er dann alles. Vielleicht ist es intern schon geklärt er weiß wirklich von nichts.  Seitdem höre ich auch nichts mehr von ihm. Ich werde es so hinnehmen ... ich werde hier schreiben wie es am ende war.
Als besorgte Mutter kann man auch in der Einheit anrufen und nachfragen. ;)

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 am: Heute um 14:50:45 
Begonnen von KalleM - Letzter Beitrag von Kurox
Die Frageb die ich mir stelle sind die folgenden:

1. Was ist mit Reservisten? Denen wird man höchstens den Konsum während der Reserveübung verbieten können.

2. Wie soll das in Zukunft mit der Nachwuchsgewinnung aussehen?

3. Gibt es eigentlich Infos wie das in anderen Bereichen gehandhabt wird? (Polizei, Sicherheitsdienste, Zivilisten beim Bund, Medizinisches Personal…)

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 am: Heute um 13:51:38 
Begonnen von Jasmin83 - Letzter Beitrag von Jasmin83
Wie gesagt erst krank zu Hause jetzt Urlaub.  Montag will er wieder fahren.  Vielleicht kriegt er dann alles. Vielleicht ist es intern schon geklärt er weiß wirklich von nichts.  Seitdem höre ich auch nichts mehr von ihm. Ich werde es so hinnehmen ... ich werde hier schreiben wie es am ende war.

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 am: Heute um 12:20:01 
Begonnen von DerFrohdo - Letzter Beitrag von Ralf
Halten wir fest: das einzige, was TSK-übergreifend anzuerkennen sind, sind die GA (Festlegung durch EBU) und die Laufbahnprüfung (Festlegung durch SLV). Alles andere ist immer eine Einzelfallprüfung.

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 am: Heute um 12:03:51 
Begonnen von DerFrohdo - Letzter Beitrag von F_K
Du willst ITler werden?

0 ist nicht 1 - auch wenn der Unterschied klein ist (ein Bit).
Heer ist nicht Luftwaffe, ist nicht Marine - sind zwar alles Streitkräfte / Soldaten, kämpfen aber deutlich anders.

 8 
 am: Heute um 12:01:02 
Begonnen von KalleM - Letzter Beitrag von F_K
Genau - und Konsum ohne Besitz ist ja der Regelfall gewesen.

Heute ist Canabis noch Betäubungsmittel - damit "illegale" Droge (in den meisten Fällen).

In zwei Tagen ist es eine legale Droge - wie Alkohol, Nikotin, Coffein.
Natürlich kann Dienstrecht / Strafrecht "anders" sein - aber es gelten halt Geundsätze - gleiches ist gleich zu behandeln - und in zwei Tagen ist Canabis in den meisten Fällen wie Alkohol zu handhaben.

Also werden sicherlich die Vorschriften überarbeitet werden müssen - und es wird ggf. gerichtlich überprüft werden - warten wir es ab.

(Eine Sichtweise, es müsste keine Veränderung erfolgen, weil Dienstrecht unabhängig wäre, ist eher abwegig).

 9 
 am: Heute um 11:45:00 
Begonnen von DerFrohdo - Letzter Beitrag von thelastofus
Es ist sicher auch kein alltäglicher Weg nach 6 Monaten Dienst und auf eigenen Wunsch die Bw zu verlassen, und dann ein knappes halbes Jahr später wieder zurückzukommen.

De Fakto ist man eben nun Heeressoldat und Teile die anrechenbar wären, sind noch nicht bestanden gewesen. Und H und Lw sind eben unterschiedlich, zB. sichert sich das Heer in vielen Fällen selbst, zudem ist der Auftrag ein anderer.  Und man ist eben auch zuerst Heeres-Fw und dann erst "einfacher ITler" in der SKB.

Persönlich sollte man froh sein, das eine Wiedereinstellung überhaupt und nach so kurzer Zeit geklappt hat. Was sind da ein paar Monate Lehrgänge? Ansonsten hätte man sich auch ggf. einen DP mit UTB Lw suchen können.

 10 
 am: Heute um 10:54:51 
Begonnen von DerFrohdo - Letzter Beitrag von DerFrohdo
Für einen TSK Wechsel benötigt man eine Stelle (einen Dienstposten) - und die abgebende TSK muss einverstanden sein - da deckst Du ja einen Bedarf.

Deine "Argumente" mögen Dir "sehr gut und sinnhaft" erscheinen, mir scheint allerdings, Du hast die Ausbildungskonzepte der unterschiedlichen TSK noch nicht verstanden - daran wäre die Qualität der Argumente zu messen.

Aber ja, jeder Perser sollte den zuständigen PersFhr "finden" können.

Ja gut, bei mir in der TE befindet sich halt alles, Heer Luftwaffe sowie Marine (SKB) -> alles ITler StKp
Es geht mir einfach nicht in den Kopf, warum man einen bereits ausgebildeten Soldaten auf die "gleichen" Lehrgänge schicken, nur weil die Uniform jetzt anders ist. Ich denke, das "Verständnis" brennt sich in den Jahren in mein Kopf ein.


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