Bitte nicht das Zurücklegen von Zeiten in den Erfahrungsstufen mit der Anrechenbarkeit
von Erfahrungszeiten vermischen!
Erfahrungszeiten werden nur für Beamte angerechnet!
siehe Parag 28 BBesG
Die einzige Ausnahme für Soldaten ist die Anrechenbarkeit
von Kinderbetreuungs- bzw Pflegezeiten, wenn nach dem 21. Lebensjahr angefallen.
Soldaten erhalten "ihren Bonus" über die Einstellung
mit höherem Dienstgrad und, wenn sie schon älter als
21 bei Einstellung sind, dass die Erfahrungsstufe ab 21 (rück-)gerechnet wird...
Wer mit dem niedrigsten Dienstgrad eingestellt wird...egal wie alt...startet immer mit Stufe 1 !
siehe Parag 27 Abs 2 Satz 1
Und "Funker" ist nuneinmal einer der "niedrigsten" Dienstgrade.
Die Laufbahn spielt dabei keine Rolle!
Ob Schütze(UA), Flieger(FA), etc. ...
Die Frage ist... lässt die Soldatenlaufbahnverordnung
die Einstellung mit höherem Dienstgrad zu ?!
Und für Offz-Anwärter regelt das Kap 4.
Wer halt keine der vielen dort aufgeführten Möglichkeiten
erfüllt, um mit höherem Dienstgrad eingestellt zu werden... dem darf gem. dem BBesG nur Stufe 1 gewährt werden.