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Autor Thema: PTBS  (Gelesen 6007 mal)

Asgard1979

  • Gast
PTBS
« am: 16. April 2014, 21:32:18 »

Liebe Kameraden,

ich würde mich freuen hier mal ein paar Meinungen hören über dieses Thema.

BEISPIEL

Es gibt Kameraden unter uns die unter uns die an PTBS leiden und seit Jahren gegen die WBV kämpfen um zu ihren Recht zu.kommen.

Ich kenne einen Kameraden der seit 2009 um seine Anerkennung einen Spieß ruten Lauf macht.

Trotz Fachbefunde aus dem BwZk und DIPT wollte die WBV die PTBs nicht Anerkennen und schickte denn Soldaten zu einen unabhängigen Gutachter der von der WBV bestimmt wurde. Dieser Gutachter machte in 1 std und 30 min ein TRAUMA GUTACHTEN. Das Gutachten ergab der Soldat hat nur Platzangst. Daraufhin wurde ein Ablendener Bescheid erstellt trotz das zwei führende Einrichtungen in Deut beide bestätigen PTBs nach Einsatz. Das beste an der Sache ist der Gutachter war Arzt für Schmerztherapie und erstellte ein Traumagutachten was Ca. eine Woche beansprucht.

Der legte wiederspruch ein und hat sich 2011 einen Anwalt herbeigezogen. Es kammen immer weitere Verzögerungen der WBV hinzul. Sachbearbeiter Wechsel zur Zeit der 6. Dann sollte der Soldat nach.Berlin ins Bwk zu erneuten Begutachtung, aber das hatte keine Kapazitäten mehr frei und von seiten der WBV kam es müsse ja nicht neu Beguachtet werden weil es würde nix ändern.
Nach der Drohung mit Klage wurde der Soldat dann im Bwk Hamburg begutachtet und es kam raus Einsatzbedingte PTBs nach Einsatz mit Schädigung von 60% . Der Soldat hatte sich auch an denn alten PTBS beauftragten gewannt der ihn anrufte fragte was er überhaupt wollte. Naja nun ist der Sachstand so der Soldat wird Mitte des Jahres entlassen weil das weiterverwendungsgesetz erst in Kraft tritt wenn die WBV es anerkennt.

ENDE vom Lied ist Befunde und Gutachten von 9 verschiedenen Ärzten alle zu Gunsten des Soldaten und im 5 im Kampf der Anerkennung der WDB. So schnell hilft der Dienstherr seinen Soldaten. Und das schlimmste der Soldat ist kein Einzelfall.

LG
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ulli76

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Antw:PTBS
« Antwort #1 am: 16. April 2014, 22:16:37 »

Nein, das Einsatzweiterverwendungsgesetz greift nicht erst, wenn die WDB durch ist. Es wird aber nicht greifen, wenn die Anerkennung der WDB abgelehnt wurde.

Es gibt Probleme mit den Anerkennungen, gerade bei psychischen Einsatzfolgen.
Das beste was die Betroffenen machen können, ist sich an den PTBS-Beauftragen und ggf. an den Wehrbeauftragten zu wenden. Zusätzlich sollten sie den für sie zuständigen Lotsen mit in´s Boot holen und sie brauchen einen guten Anwalt.
Wer auch Hilfe bietet, sind die Veteranenvebände (gibt inzwischen mehrere, der größte ist wohl der BDV)
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Asgard1979

  • Gast
Antw:PTBS
« Antwort #2 am: 27. April 2014, 15:44:05 »

Guten Tag ulli76,

die WDB wurde zwar abgelehnt befindet sich aber noch im Widerspruchsverfahren. Daher ist es eine Grauzone zwecks Weiterverwendungsgesetzt. Es kann aber nicht sein das ein einziges WDB-Verfahren seit 2009 andauert. Besonders wenn Experten im bereich Traumata ein ganz klares Urteil gestellt haben. Und die Schutzzeit laut Gesetzt erst mit Anerkennung WDB wirken kann laut Sachbearbeiter Bmvg.
Und der PTBS Beauftragte kann da auch nix machen. Die Soldaten die eine WDB nach dem Einsatz einreichen. Werden in einem Gremium besprochen dabei sind Leute von der WBV, SanAmt Bmvg usw. die über jeden einzelnen einen Däumchen bewegen ob annerkannt oder nicht, ob verzögert wird ect.

Also schauen wir mal die Realität genau an. Dies passiert mit 95 % der Soldaten. Und hat nix mit Fürsorge zu tun sondern Wirtschaftliche und Politische Interessen im Vordergrund stehen.
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F_K

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Antw:PTBS
« Antwort #3 am: 27. April 2014, 16:08:14 »

Lieber Asgard,

... Und Du kannst die wilden Dach Behauptungen belegen?

Wenn Belege fehlen, macht man sich selber unglaubwürdig - meistens glaubt der Leser dann nichts mehr.
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Asgard1979

  • Gast
Antw:PTBS
« Antwort #4 am: 28. April 2014, 13:23:31 »

Lieber F_K,

werde bitte Konkreter was du mit wilden Dach Behauptungen meinst.

Also wenn du die dinge meinst was denn Soldaten betreffen dann ja. 
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F_K

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Antw:PTBS
« Antwort #5 am: 28. April 2014, 14:12:35 »

Zitat
Also schauen wir mal die Realität genau an. Dies passiert mit 95 % der Soldaten.

Also wäre eine Quelle hilfreich, die belegt, dass bei 95% aller Soldaten mit einer einsatzbedingten PTBS, die ärztlich anerkannt ist, keine WDB anerkannt wird.

Zitat
Und hat nix mit Fürsorge zu tun sondern Wirtschaftliche und Politische Interessen im Vordergrund stehen.

Dies ist zwar keine harte "Fakten" Behauptung - aber auch hier wäre eine Quelle hilfreich.

(insbesondere bezüglich der "politischen" Interessen - das Einsatzweiterverwendungsgesetz ist ja erst kürzlich von der Politik so "gewollt" worden - warum sollte es dann doch nicht "gewünscht" sein?)
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Tommie

  • Gast
Antw:PTBS
« Antwort #6 am: 01. Mai 2014, 20:16:11 »

@ Argard1979:

Im Ursprungsposting dieses Freds steht ziemlich viel Müll, der noch dazu ziemlich wirr "dahin geworfen" wurde!

Fangen wir mal an, ein wenig aufzuräumen:

1.) Wenn der Soldat nach seinem Einsatz bereits aus der Bundeswehr ausgeschieden ist, ist die (ehemalige!) WBV für ihn gar nicht zuständig! Das BVA leitet dann zwar das WDB-Verfahren ein und "ermittelt" bei der Bundeswehr alle relevanten Befunde (G-Karte!), gibt das Verfahren dann jedoch an das zuständige Versorgungsamt ab! Der Gutachter wird von dort bestellt und hat mit der Bundeswehr absolut nichts zu tun!

2.) Wenn der zivile Gutachter zu einem Ergebnis kommt und das Versorgungsamt eine WDB mit einem GdS von x % bescheidet, dann hat auch hier die (ehemalige!) WBV keinerlei Optionen drin! Dieser Bescheid ist rechtskräftig und kann von der Bundeswehr gar nicht angegangen werden.

3. Schon das googeln mit dem Begriff "Einsatzunfallverordnung" bringt ein relativ kurzes Dokument zu tage, mit dem eine Wiedereinstellung in eine Wehrdienstverhältnis besonderer Art nach § 6 EinsatzWVG möglich macht!

Alles in meinem näheren Umfeld nicht allzu lange zurück erst passiert ;) !
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